![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Rat beschließt, dass die Warmwasserversorgung in allen städtischen Sporthallen nach den Herbstferien ab der 42. KW 2022 wieder in Betrieb genommen wird.
Sachverhalt:
Zu Beginn der Energiekrise wurde im zuständigen Stab für außergewöhnliche Ereignisse entschieden, dass die Warmwasserversorgung in allen städtischen Sporthallen zur Energieeinsparung außer Betrieb genommen wird. Diese Maßnahme war bis zum 15.09.2022 befristet. Um eine Entscheidungsvorlage erarbeiten zu können, hat die Verwaltung in einigen Gemeinden die dortigen Verfahrensweisen abgefragt.
Aus dieser Tabelle ist ersichtlich, dass keine Tendenz für eine einheitliche Regelung existiert. Allerdings hat nur eine Kommune entschieden, die Wasserversorgung der Duschen bis Ende des Winters kalt zu lassen. Um den ortsansässigen Vereinen nach allen Corona-Einschränkungen die Sportausübung in den kommenden Wintermonaten wieder besser und komfortabler zu ermöglichen, empfiehlt die Verwaltung, die Warmwasserversorgung nach den Herbstferien in der 42. KW wieder einzuschalten.
Verfahrenstechnisch müssen hierzu alle Warmwasserbereiter und –vorhaltebehälter wieder aufgewärmt werden. Zusätzlich wird eine Legionellenprüfung durchgeführt und erst nach Vorliegen dieser Ergebnisse ist die Warmwassernutzung freizugegeben. Für die Legionellenprüfung entstehen keine zusätzlichen Kosten, da die jährliche Regeluntersuchung fällig ist und mit der Wiederinbetriebnahme kombiniert werden kann.
Anlage/n:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |