Vorlage - 0206/2022  

 
 
Betreff: Warmwasserversorgung in allen städtischen Sporthallen
Status:öffentlich  
Verfasser:Hartwig Schüngel
Federführend:Dezernat III Bearbeiter/-in: Dillenberg, Claudia
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
26.09.2022 
Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt, dass die Warmwasserversorgung in allen städtischen Sporthallen nach den Herbstferien ab der 42. KW 2022 wieder in Betrieb genommen wird.

 


 


Sachverhalt:

 

Zu Beginn der Energiekrise wurde im zuständigen Stab für außergewöhnliche Ereignisse entschieden, dass die Warmwasserversorgung in allen städtischen Sporthallen zur Energieeinsparung außer Betrieb genommen wird. Diese Maßnahme war bis zum 15.09.2022 befristet.

Um eine Entscheidungsvorlage erarbeiten zu können, hat die Verwaltung in einigen Gemeinden die dortigen Verfahrensweisen abgefragt.

 

Leichlingen

Die Warmwasserversorgung wird wahrscheinlich nicht abgeschaltet, auch nicht während der Ferien.

Burscheid

Die Abschaltung ist derzeit in Arbeit, allerdings wird die Warmwasserversorgung in den zwei Dreifachsporthallen nicht ausgeschaltet.

Remscheid

Bis jetzt niemanden erreicht.

Laut Website ist die Warmwasserversorgung vom 26.08. bis zum Ende der Herbstferien ausgeschaltet.

ckeswagen

Die Warmwasserversorgung wird erstmal für den gesamten Winter abgeschaltet und im Frühjahr wird entschieden, wie es weiter geht.

Solingen

noch nicht entschieden

Odenthal

Bis jetzt wurde niemand erreicht.

Leverkusen

Laut Presseberichterstattung im WDR Hörfunk erfolgt die Wiederinbetriebnahme der Warmwasserversorgung nach den Herbstferien.

 

Aus dieser Tabelle ist ersichtlich, dass keine Tendenz für eine einheitliche Regelung existiert. Allerdings hat nur eine Kommune entschieden, die Wasserversorgung der Duschen bis Ende des Winters kalt zu lassen.

Um den ortsansässigen Vereinen nach allen Corona-Einschränkungen die Sportausübung in den kommenden Wintermonaten wieder besser und komfortabler zu ermöglichen, empfiehlt die Verwaltung, die Warmwasserversorgung nach den Herbstferien in der 42. KW wieder einzuschalten.

 

Verfahrenstechnisch müssen hierzu alle Warmwasserbereiter und vorhaltebehälter wieder aufgewärmt werden. Zusätzlich wird eine Legionellenprüfung durchgeführt und erst nach Vorliegen dieser Ergebnisse ist die Warmwassernutzung freizugegeben. Für die Legionellenprüfung entstehen keine zusätzlichen Kosten, da die jährliche Regeluntersuchung fällig ist und mit der Wiederinbetriebnahme kombiniert werden kann.

 


 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: