Vorlage - 0218/2022  

 
 
Betreff: Aktualisierung der Benutzungs- und Entgelteordnung der Stadt Wermelskirchen für die Nutzung von städtischen Sporthallen und sonstigen Einrichtungen
Status:öffentlich  
Verfasser:Julia Pleil
Federführend:Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Pap, Robert
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
05.12.2022 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
12.12.2022 
Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Benutzungs- und Entgelteordnung für städt Sporthallen  
Synopse Änderungen  

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die aktualisierte Fassung der Entgelteordnung ab dem 01.01.2023.


Sachverhalt:

 

Seit 2017 ist eine Neuregelung des Umsatzsteuerrechtes für Kommunen in Kraft, die eine Umsatzsteuerpflicht für Kommunen einführt. Es gab eine Übergangsphase, doch ab dem 1. Januar 2023 greift das neue Recht für die Stadtverwaltung Wermelskirchen, sodass sie auf Leistungen und Angebote, die auch private Unternehmen erbringen oder erbringen könnten eine Umsatzsteuer abführen muss.

 

Zusätzlich wurde die Benutzungs- und Entgeltordnung redaktionell verändert, damit diese verständlicher und übersichtlicher ist.

 

Ferner sind die Befreiungen in Anlage 2 Punkt 2 aktualisiert und Einzelfallregelungen eingepflegt worden.


 


Anlage/n:

 

-   Benutzungs- und Entgeltordnung für städtische Sporthallen sowie sonstigen Einrichtungen der Stadt Wermelskirchen vom 01.01.2023

-   Synopse Änderungen


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Benutzungs- und Entgelteordnung für städt Sporthallen (682 KB)      
Anlage 2 2 Synopse Änderungen (204 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Wenn Ja, welche: