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Sachverhalt:
Seit 2017 ist eine Neuregelung des Umsatzsteuerrechtes für Kommunen in Kraft, die eine Umsatzsteuerpflicht für Kommunen einführt. Es gab eine Übergangsphase, doch ab dem 1. Januar 2023 greift das neue Recht für die Stadtverwaltung Wermelskirchen, sodass sie auf Leistungen und Angebote, die auch private Unternehmen erbringen oder erbringen könnten eine Umsatzsteuer abführen muss.
Zusätzlich wurde die Benutzungs- und Entgeltordnung redaktionell verändert, damit diese verständlicher und übersichtlicher ist.
Ferner sind die Befreiungen in Anlage 2 Punkt 2 aktualisiert und Einzelfallregelungen eingepflegt worden.
Anlage/n:
- Benutzungs- und Entgeltordnung für städtische Sporthallen sowie sonstigen Einrichtungen der Stadt Wermelskirchen vom 01.01.2023 - Synopse Änderungen
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