Vorlage - 0242/2022  

 
 
Betreff: IEHK Hüpptal - Beschluss der überarbeiteten Entwurfsplanung
Antrag zur laufenden Fördermaßnahme für das Städtebauinvestitionsprogramm (STEP) 2023
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Zache, Daniela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
28.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
12.12.2022 
Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Übersicht Planungsabschnitte  
Planungsabschnitt 2-Varianten  
Kosten- und Finanzierungsübersicht, Stand 23.09.2022  

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Beschluss a:

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beauftragt die Verwaltung, Variante 2 des Vorentwurfes „pptal“ (2. Planungsabschnitt) des Büros urbanegestalt PartGmbH, Köln weiter zu qualifizieren und die notwendigen weiteren Planungsschritte einzuleiten.

 

Beschluss b:

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Maßnahme zur Qualifizierung und Neugestaltung des Hüpptals (1. Planungsabschnitt) zur Förderung anzumelden und Zuwendungen aus dem Städtebauinvestitionsprogramm (STEP) 2023 zu beantragen.

 

 


Sachverhalt:

 

Das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept für die Wermelskirchener Innenstadt (IEHK 2030) wurde vom Rat der Stadt Wermelskirchen am 10.12.2018 beschlossen. Die Gesamtmaßnahme wurde mit dem Testat der Bezirksregierung Köln vom 27.02.2020 mit einer Gesamtsumme zuwendungsfähiger Ausgaben von 14.846.818 € bestätigt.

Als erste Maßnahme zur Umsetzung wurde mit dem Zuwendungsbescheid 47/19 der „Jugendfreizeitplatz“ bewilligt und umgesetzt. Weitere Maßnahmen wurden in den folgenden Jahren beantragt und bewilligt und befinden sich in Umsetzung (Verfügungsfonds, Fassadenprogramm, etc.).

Zwischenzeitlich wurden Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Kosten in einer Gesamthöhe von rd. 1,9 Mio. € bewilligt. Zum 30.09.2022 stellte die Stadt Wermelskirchen bei der Bezirksregierung Köln fristwahrend den Antrag auf Aufnahme in das Städtebauinvestitionsprogramm 2023 für Einzelmaßnahmen mit zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von insgesamt rd. 3.273.000 €.

Der Antrag umfasst die im mittelfristigen Programm zum beschlossenen integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept für Wermelskirchen für das Jahr 2023 vorgesehene Maßnahme „pptal“.

 

Maßnahme zum Städtebauinvestitionsprogramm 2023

A2 Grünzug pptal

Im testierten Maßnahmenpaket für die Innenstadt von Wermelskirchen ist die Maßnahme A2 Spiel, Sport, und (Ent-)Spannung in der Innenstadt“ - Stadtpark Hüpptal, ohne zuwendungs­hige Kosten optional enthalten.

Anfang 2021 wurden im Rahmen eines wettbewerblichen Qualifizierungsverfahrens (Mehrfachbeauftragung) drei Planungsbüros förmlich mit der Erarbeitung einer Vorplanung für das Hüpptal beauftragt. Auf Grundlage der Juryentscheidung im Juni 2021 wurde das Büro urbanegestalt PartGmbH, Köln beauftragt, den Vorentwurf weiter zu qualifizieren (Vorlage: 0179/2021).

Der Planungsstand vom November 2021 wurde in einer Bürgerinformationsveranstaltung umfassend erläutert und diskutiert. Anschließend hat sich das Planungsteam mit den Anregungen aus der Bürgerschaft auseinandergesetzt, die im Rahmen und im Nachgang der Bürgerinformationsveranstaltung im November 2021 eingegangen sind.

In den vergangenen Monaten hat urbanegestalt die Planungen zur Qualifizierung und Neugestaltung des Hüpptals in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung und dem betreuenden Büro ASS, Düsseldorf vorangetrieben.

hrend des Planungsprozesses sind verschiedene Stellen innerhalb der Verwaltung, der Genehmigungsbehörden des Rheinisch-Bergischen Kreises, des Wupperverbandes, der an das Hüpptal angrenzenden Akteure (ev. Kirchengemeinde, Gymnasium) sowie diverse weitere Akteure und Stellen beteiligt worden. Ziel war es, eine belastbare und realisierungs­hige Planung zu erstellen, die Grundlage für den Antrag auf Städtebaufördermittel ist und nach ihrer Realisierung ein Highlight im öffentlichen Raum der Stadt Wermelskirchen schafft.

Voraussetzung für die Realisierung sind mehrere landschaftsrechtliche und wasserrechtliche Genehmigungen. Da die Planung die Belange von Landschaft, Wasser, Flora/Fauna etc. behutsam berücksichtigt und eine enge Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden des Rheinisch-Bergischen Kreises erfolgt, geht die Verwaltung von der Genehmigungsfähigkeit der Maßnahmen aus.

 

 

Unterteilung der Hüpptals in Planungsabschnitte

Der Antrag auf Städtebaufördermittel wurde fristwahrend zum 30.09.2022 bei der Bezirksregierung Köln gestellt.

Die zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 05.09.2022 vorgestellte Entwurfsplanung für die Qualifizierung und Neugestaltung des Hüpptals sah in dem süstlichen Bereich den Neubau des Hallenbades vor. Zu diesem Zeitpunkt fand parallel die politische Beratung zum Erwerb und der Entwicklung des „Innovationsquartiers Rhombus“ statt, weswegen in dem Entwurf mit einem Platzhalter gearbeitet wurde. Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat am 26.09.2022 die Entwurfsplanung zur Qualifizierung und Neugestaltung des Hüpptals beschlossen (Vorlage: 0183/2022).

Ebenfalls wurde in der Sitzung am 26.09.2022 einmütig beschlossen, dass das zunächst für das Hüpptal vorgesehene Hallenbad am eindeutig besseren, innerstädtischen Standort auf dem Rhombus-Areal realisiert werden soll (Vorlage 0174/2022: Das Nutzungskonzept wird vom Grundsatz beschlossen). Das alte Hallenbad im Hüpptal wird obsolet und kann nach Fertigstellung des neuen Hallenbads abgebrochen werden. Der Bereich des abgebrochenen Hallenbads kann aufbereitet und in die Umgestaltung des Hüpptals einbezogen werden. Hierzu muss insbesondere ein Abbruchgutachten erarbeitet werden, das im Ergebnis eine Kostenkalkulation beinhaltet.

Aufgrund dieser Entwicklungen wird die Maßnahme Hüpptal in zwei Planungsabschnitte aufgeteilt. Planungsabschnitt 1 reicht vom Beginn des Hüpptals an der Berliner Straße bis einschließlich der Sterngolf-Anlage. Planungsabschnitt 2 umfasst das Areal ab dem bisherigen Hallenbad bis oberhalb des Eifgen-Stadions (Anlage 1).

Die in der Vorlage 0183/2022 angekündigten Umplanungen und Konkretisierungen in dem Bereich Quellenbad sind erfolgt. Das Landschaftsarchitekturbüro urbanegestalt hat für diesen Bereich zwei Entwurfsvarianten im Sinne einer freiraumplanerischen Fortsetzung der Grünanlage Hüpptal angefertigt. Der Verlauf des Hauptweges und die Anschlüsse der Wege sowie die Offenlegung und Renaturierung des Baches werden in diesem Bereich konsequent fortgeführt.

Die frei werdenden Flächen eignen sich aus städtebaulicher und freiraumplanerischer Sicht besonders für die Ergänzung von Sport- und Freizeitnutzungen, eingebettet in eine Grünanlage. Dabei wird die bereits bestehende Leichtathletikanlage als Nutzung erhalten, durch eine Neuausrichtung in der Anlage jedoch deutlich aufgewertet. Aus verschiedenen Beteiligungsformaten hervorgegangene Ideen wie das Beachvolleyballfeld, der Kräutergarten und eine Graffiti-Wand wurden in der Planung aufgenommen. Weitere Entwurfselemente sind ein Multi-Spielfeld und eine Pumptrack-Strecke/ Dirt-Bike-Anlage. Die Sicherung der Erschließung des Bestandgebäudes Quellenweg 1/1a wird mit der Unterbringung von Stellplätzen verbunden.

Die beiden Varianten der Vorentwurfsplanung werden in der Sitzung anhand einer Präsentation mündlich erläutert und sind als Anlage zu dieser Beschlussvorlage (Anlage 2) beigefügt.

Die überarbeitete Gesamtplanung des Hüpptals mit der Kostenberechnung wird der Bezirksregierung Köln bis Ende des Jahres 2022 vorgelegt.

 

Kostenkalkulation

Die im Maßnahmenkonzept des IEHK Innenstadt Wermelskirchen enthaltenen Maßnahmen zur Qualifizierung des Hüpptals wurden im Rahmen der Erarbeitung der Ausschreibungs­bedingungen zur Mehrfachbeauftragung neu kalkuliert und der Mehrfachbeauftragung zu Grunde gelegt. Die vorkalkulierten Baukosten betrugen rd. 2.681.000 €, brutto. Die Überarbeitung des Konzepts aus der Mehrfachbeauftragung zur vorliegenden Entwurfs­planung bestätigt diese Kosten. Dieses positive Ergebnis konnte trotz der in den vergangenen Jahren erheblich gestiegenen Baukosten durch Vereinfachung von Maßnahmen und Einsparungen erzielt werden. Damit das Hüpptal nach Aufgabe des Hallenbadstandorts zu einer Einheit entwickelt werden kann, soll der Bereich des heutigen Hallenbades in das Konzept des Hüpptals eingebunden werden. Hierzu sind insbesondere der Abbruch des Hallenbades, die Aufbereitung der Fläche und deren Gestaltung in die Kostenkalkulation einzubeziehen.

 

1. Planungsabschnitt (Antrag STEP 2023)

Qualifizierung und Neugestaltung Hüpptal, Grunderwerb

Baukosten Hüpptal  2.192.200 €

Baunebenkosten  548.000 €

Grunderwerb, inkl. Nebenkosten 10.000 €

Zwischensumme  2.750.200 €

Mehrwertsteuer  522.500 €

Summe rd.  3.273.000 €

Die Maßnahmen des Hüpptals Qualifizierung und Neugestaltung (1. Planungs­abschnitt) werden zum Städtebauinvestitionsprogramms 2023 beantragt.

 

2. Planungsabschnitt (Antrag STEP 2025)

Im südlichen Bereich des Hüpptals steht derzeit noch das Hallenbad der Stadt Wermelskirchen, das nach Errichtung eines neuen Hallenbads auf dem Rhombus-Areal abzubrechen ist. Das neue Hallenbad kann frühestens im Jahr 2025 in Betrieb genommen werden. Der Abbruch des Hallenbads und die anschließende Umgestaltung des Bereichs sowie seines Umfelds kann daher erst ab dem Jahr 2025 umgesetzt werden. Der Förder­antrag für den 2. Planungsabschnitt soll daher zum Städtebauinvestitionsprogramm 2025 gestellt werden.

Summe zuwendungsfähige Kosten 2. Planungsabschnitt (derzeit), rd.   1.457.000

Gesamtsumme, 1. und 2. Planungsabschnitt, rd.  4.730.000 €

 

Ergebnis

In dem bestätigten (testierten) Maßnahmenbündel der Gesamtfördermaßnahme wurde die Qualifizierung und Neugestaltung des Hüpptals nur als optionale Maßnahme ohne Berücksichtigung von Kosten im Testat dargestellt. Nach Abstimmung mit der Bezirks­regierung Köln wurde bestätigt, dass die Maßnahmepptal in die Gesamtfördermaßnahme aufgenommen und beantragt werden kann. Zur Kostenkompensation innerhalb der bisher testierten Gesamtfördermaßnahme sollen die Maßnahmen B1 „rgerhäuser“ sowie B1.1 „rgerhäuser, Gestaltung Umfeld“ in eine spätere Fortschreibung des IEHKs verschoben werden.

Die hierfür eingeplanten und testierten Maßnahmenkosten belaufen sich auf:

B 1 Bürgerhäuser, Gute Stube der Stadtgesellschaft  5.366.000 €

B 1.1 Bürgerhäuser, Gestaltung Umfeld  754.000 € 

Summe 6.120.000 €

 

Bestandteil der testierten Fördermaßnahme „Wermelskirchen Innenstadt 2030“ ist die Aktivierung der Brache Rhombus mit zuwendungsfähigen Kosten von 6.550.000 €.

Die bezogen auf das neu erstellte Entwicklungsmodell aktuell ermittelten zuwendungsfähigen Kosten betragen 6.830.000 €. Die Kosten decken sich also weitestgehend mit dem bisher testierten Betrag. Nach Aussage der Bezirksregierung Köln ist damit eine Bewilligung der Mittel zu erwarten. r die in die öffentlichen Maßnahmen zur Entwicklung des Rhombus-Areals zu integrierenden öffentlichen Hochbaumaßnahmen wird ein erster Beitrag in Höhe von 1.000.000 € in die Gesamtmaßnahme aufgenommen. Das Nutzungskonzept mit den eingeschätzten Kosten wird wie abgestimmt bis Ende des Jahres 2022 der Bezirksregierung Köln nachgereicht.

Das Entwicklungsmodell für das Rhombus-Areal wurde vom Rat der Stadt Wermelskirchen am 26.09.2022 vom Grundsatz beschlossen.

Aufgrund des geänderten Maßnahmenprogramms kann weiterhin eine positive Bilanz der Maßnahmenfinanzierung innerhalb des Rahmens des testierten Grundförderantrags erreicht werden:

         Testat aktuell

Kosten Rhombus  6.550.000 € 6.830.000 €

Kosten öffentliche Hochbaumaßnahmen (1. BA) 0 € 1.000.000 €

Kosten Hüpptal (1. und 2. Planungsabschnitt) 0 € 4.730.000 €

Kosten Bürgerhäuser 6.120.000 € 0 €                           

Summe 12.670.000 12.560.000

 

Gesamtfördermaßnahme 14.846.818 € 14.736.818 €
 

 

GESAMTKOSTEN

ZUWENDUNGSANTRAG ZUM STÄDTEBAUINVESTITIONSPROGRAMM 2023

Mnahme Hüpptal

1. Planungsabschnitt 3.273.000 €

Beantragte Zuwendung (70%) 2.291.100 €

Eigenanteil Stadt Wermelskirchen (30%) 981.900 €

 


 


Anlage/n:

Übersicht Planungsabschnitte

Planungsabschnitt 2 - Varianten

Kosten- und Finanzierungsübersicht, Stand 23.09.2022

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Übersicht Planungsabschnitte (3078 KB)      
Anlage 1 2 Planungsabschnitt 2-Varianten (2009 KB)      
Anlage 2 3 Kosten- und Finanzierungsübersicht, Stand 23.09.2022 (190 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: