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Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt:
a) gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Wermelskirchen vom 09.11.2022. Die Bilanzsumme beläuft sich in Aktiva und Passiva auf 338.763.371,07 €, die Summe der Erträge auf 98.644.034,72 € und die Summe der Aufwendungen auf 91.900.564,59 €.
b) gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW, den Jahresüberschuss in Höhe von 6.743.470,13 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Der Betrag der Ausgleichsrücklage zum 01.01.2019 erhöht sich somit auf 6.743.470,13 €.
c) gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2018 die Entlastung zu erteilen.
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 08.05.2019 (RAT 0037/2019) einstimmig beschlossen, die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH zu übertragen.
Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wermelskirchen zum 31.12.2018 und des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich des Bestätigungsvermerkes stellen die Grundlage für die Prüfung und Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss dar. Der Prüfungsbericht wurde den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses und seinen Vertreterinnen bzw. Vertretern mit der Einladung zum Rechnungsprüfungsausschuss übersandt.
Am 09.12.2022 wird der Rechnungsprüfungsausschuss durch die Wirtschaftsprüfer über die Prüfung des Jahresabschlusses informiert. Der Beschluss wird nach der Sitzung an den Rat übersandt.
Der Beschlussvorschlag lautet wie folgt:
1. "Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss zum 31.12.2018 und den Lagebericht 2018 der Stadt Wermelskirchen vom 09.11.2022 unter Einbezug des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG gem. § 102 Abs. 2 GO geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich ein eigenes Urteil zum Jahresabschluss 2018 gebildet und schließt sich den Ergebnissen des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG an.
Der Rechnungsprüfungsausschuss erhebt gem. § 59 (3) GO NRW auf der Grundlage des vorgelegten Prüfungsberichtes keine Einwendungen und billigt den von der Bürgermeisterin aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2018 und Lagebericht 2018.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt
a) den Jahresabschluss 2018 der Stadt Wermelskirchen gem. § 96 (1) GO NRW festzustellen und
b) der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2018 gem. § 96 (1) GO NRW Entlastung zu erteilen."
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses wird den Mitgliedern des Rates per separater Mail unter dem Vorbehalt der Prüfung und des Beschlusses im Rechnungsprüfungsausschuss am 09.12.2022 übersandt. Anlage/n:
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