Im Rahmen der OZG-Umsetzung wurde mit der d-NRW AöR eine Rahmenvereinbarung zur Nachnutzung von OZG-Verwaltungsleistungen abgeschlossen. Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erfolgt für viele Verwaltungsleistungen nach dem sog. EfA-Prinzip (Einer-für-Alle): Ein Dienst wird von / in einem Land entwickelt und betrieben und von anderen Ländern und deren Kommunen nachgenutzt. Damit auch die Kommunen von den EfA-Diensten profitieren bzw. diese zur Nachnutzung anbieten können, müssten multilaterale Vertragsbeziehungen aufgebaut werden, die bei rund 11.000 Kommunen in Deutschland und nahezu 600 OZG-Diensten einen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand mit sich bringen würden. Um dies zu vermeiden, wurde ein vergaberechtskonformes Nachnutzungsmodell auf Basis einer interöffentlichen Vereinbarung (IÖV) entwickelt, das die Bedarfe der Kommunen über sog. Kommunalvertreter/öffentliche IT-Dienstleister bündelt und insoweit den administrativen Aufwand der OZG-Umsetzung drastisch reduziert. Das Nachnutzungsmodell ist in der 36. IT-Planungsratssitzung am 29.10.2021 mit Beschluss 2021/43 in Kraft getreten. Die d-NRW AöR ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die vom Land Nordrhein-Westfalen errichtet wurde. Getragen wird die d-NRW AöR gemeinsam vom Land NRW und den auf freiwilliger Basis beigetretenen Gemeinden, Kreisen und Landschaftsverbänden des Landes. Als Kommunalvertreter in Nordrhein-Westfalen fungiert die d-NRW AöR. Damit besteht für Kommunen in NRW die Möglichkeit, OZG-Verwaltungsleistungen bei dem Kommunalvertreter zu beziehen. Hinsichtlich des in der Vertragsbeziehung zu beachtenden Vergaberechts sind die Trägerstrukturen zwischen Leistungsbezieher und Kommunalvertreter zu beachten. Mit einem Beitritt zur d-NRW AöR erfolgt eine vergaberechtskonforme Abwicklung der in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Die Nachnutzung der bereitgestellten OZG-Verwaltungsleistungen durch den Kommunalvertreter nach dem EfA-Prinzip ist somit ohne Durchführung eines Vergabeverfahren für jede einzelne Leistung möglich und reduziert drastisch den administrativen Aufwand in der OZG-Umsetzung. Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt der d-NRW AöR beizutreten. Mit dem Beitritt ist ein Stammkapital in Höhe von € 1.000 zu entrichten. Die Haushaltsmittel von € 1.000 werden aus dem zur Verfügung gestellten Budget der IT für OZG-Leistungen finanziert. |