Vorlage - 0252/2022  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2023 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 5. Nachtragssatzung
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Blohm, Doreen
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
07.12.2022 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
12.12.2022 
Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Kalkulation Fäka 2023  
Anlage 2 - 5.Nachtragssatzung Grundstücksentwässerung  

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation "Fäkalienabfuhr" für das Jahr 2023 zur Kenntnis und beschließt zum 01.01.2023:

 

a) die Gebühren

 

Abflusslose Gruben     11,62 € je m³ Schmutzwasser

 

Kleinkläranlagen     65,80 € je abgefahrenem m³kalien

 

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 8.369 € zu entnehmen.

 

 

c) die 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017.

 

Ein Exemplar der 5. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.


Sachverhalt:
Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2023 für den Gebührenhaushalt "Fäkalienab-fuhr/-behandlung" vor.

 

 

A) Gebührenkalkulation 2023

 

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Nordrhein-Westfälische Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstückentwässerungsanlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Im Rahmen der Fäkalienabfuhr/-behandlung werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

Leerung der Grundstücksentwässerungsanlagen und Transport der Grubeninhalte zu einer zugelassenen Entsorgungseinrichtung,

Behandlung der Fäkalien in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband),

Entrichtung der Abwasserabgabe an das Land.

 

Der Gebührenhaushalt ist in der Kalkulation für das Jahr 2023 ausgeglichen. Der Ausgleich kann durch Veränderung der Gebührensätze erreicht werden.

 

Die Gebühr für die Abflusslosen Gruben steigt im Vergleich zum Vorjahr um 0,31 € (+2,7 %) auf 11,62 € pro m³ (2022: 11,31 €). Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr um 1.861 € (+2,2 %) auf 87.821 € (2022: 85.960 €). Wie 2022 konnte eine Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 8.369 € (2022: 8.000 €) in Abzug gebracht werden. Die prognostizierte, gebührenrelevante Menge sinkt minimal gegenüber dem Vorjahr von 7.603 m³ auf 7.559 m³.

 

Der Gebührensatz für die Kleinkläranlagen steigt für das Jahr 2023 von 56,52 € auf 65,80 € (+9,28 € / +16,4 %). Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr um 1.958 € (+13,3 %) auf 16.710 € (2022: 14.752 €). Hierbei konnte weder eine Über- noch eine Unterdeckung berücksichtigt werden (Überdeckung Planung 2022: 188 €). Bei den Kleinkläranlagen wurde in der Kalkulation 2023 eine Schlammmenge von 254 m³ berücksichtigt werden (2022: 261 m³).

 

Die kostendeckenden Gebühren 2023 stellen sich wie folgt dar:

 

 

 

Nach den Vorschriften des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

 

 

 

Die Ergebnisse der Betriebsabrechnungen verliefen unterschiedlich. Bei den Kleinkläranlagen ergaben sich in den Jahren 2017, 2018 und 2020 Defizite, welche gänzlich in die Kalkulationen der Folgejahre eingestellt wurden bzw. durch Überdeckungen aus Vorjahren ganz oder teilweise ausgeglichen wurden. Im Jahr 2019 wurde ein Überschuss erzielt.

 

Bei den Festen Gruben verlief die Entwicklung anders. In den Jahren 2017 2019 wurden Überdeckungen erzielt, die in die Kalkulationen eingestellt wurden bzw. noch eingestellt werden und schon das Defizit 2020 vollständig deckten.

 

Die erzielten Über- und Unterdeckungen werden aufgrund der erläuterten gesetzlichen Regelungen des KAG NRW in den entsprechenden Kalkulationen berücksichtigt.

 

 

B) Entwicklung der Ansätze

 

Die Gesamtkosten des Gebührenhaushaltes 2023 (104.531 €) steigen gegenüber der Kalkulation 2022 um 3.819 € (+ 3,8 %). Alle Aufwands- und Ertragspositionen und Verteilungsschlüssel der kostenrechnenden Einrichtung Fäkalienabfuhr wurden sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2022 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.

 

 

 

Gegenüber der Gebührenkalkulation 2022 ergeben sich folgende Änderungen:

 

  • Die Unternehmerkosten steigen gegenüber dem Vorjahr aufgrund der gestiegenen tatsächlichen Abfuhrmenge.
  • Die Verteilung der Personalkosten und der Verwaltungs- und Sachkosten zwischen den Gebührentatbeständen wurde überprüft und an die Erfahrung der vergangenen Jahre angepasst und steigen in Summe für diese Gebührentatbestände.
  • Der Einfluss des Vortrags anteiliger Unter-/Überdeckung aus Vorjahren senken den Gebührenbedarf insgesamt um 8.369 € (2022: 8.188 €).

 

 

C) 4. Nachtragssatzung

 

Zum 01.01.2023 muss aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation 2023 die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017 angepasst werden, da sich eine Änderung der kostendeckenden Gebühren ergeben hat.

 

 


Anlagen:
Anlage 1 - Gebührenkalkulation für das Jahr 2023

Anlage 2 - 5. Nachtragssatzung Grundstücksentwässerung (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kalkulation Fäka 2023 (149 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - 5.Nachtragssatzung Grundstücksentwässerung (45 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: