Vorlage - 0261/2022  

 
 
Betreff: Stellenplan 2022/2023 - 3. Änderung
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Weidner, Michael
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
05.12.2022 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
12.12.2022 
Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen in den Stellenplan 2022/2023 aufzunehmen.


 


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung schlägt folgende Änderungen des Stellenplanes 2022/2023 vor:

 

Stelle 1

Organisationseinheit:

Amt für Brandschutz und Rettungsdienst

Aufgabenbereich:

Verantwortliche/r Praxisanleiter/in RD

Erläuterungen:

Aufgrund des Gesetzes zum Beruf des Notfallsanitäters (NotSanG) und der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung hat sich die Ausbildung des Rettungsdienstfachpersonals in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Auf Grund der im Vergleich zur Rettungsassistentenausbildung qualitativ höherwertigen Notfallsanitäterausbildung muss auch die praktische Ausbildung an die gesteigerten Ansprüche angepasst werden.

Der Rettungsdienstbedarfsplan sieht für Wermelskirchen pro Jahr durchschnittlich 8 Auszubildende für den Beruf des Notfallsanitäters bzw. der Notfallsanitäterin vor. Der verantwortliche Praxisanleiter steuert und koordiniert die einzelnen Ausbildungsabschnitte und wird hierbei durch weitere Praxisanleiter aus dem Rettungsdienst unterstützt.

Die Personalkosten für die neue Stelle werden durch die Krankenkassen refinanziert.

Vollzeitäquivalente (VZÄ):

1,0

Besoldungs-/Entgeltgruppe:

EG 09b TVöD

Bruttopersonalkosten (BPK) pro Jahr:

67.800 €

 

 

Stelle 2

Organisationseinheit:

37 - Amt für Brandschutz u. Rettungsdienst

Aufgabenbereich:

Sachbearbeitung/Qualitätsmanagement RD

Erläuterungen:

Gemäß RettG NRW (§ 7a Absatz 2 Satz 1) haben die Träger des Rettungsdienstes darauf hinzuwirken, dass geeignete Qualitätsmanagementstrukturen geschaffen werden. Diese sollen unter Mitwirkung aller Beteiligten anhand einer differenzierten Datenerfassung und -auswertung eine regelmäßige Analyse der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität des Rettungsdienstes ermöglichen, um daraus etwaige Verbesserungen zu ermitteln und deren Umsetzung zu realisieren.“ Das Qualitätsmanagement beinhaltet demnach u.a.:

  • die Verbesserung der rettungsdienstlichen Versorgungsqualität durch Einführung von Standardprozessen und Einsatzregeln und deren Schulung und anschließende Evaluierung
  • die Zertifizierung des Rettungsdienst WK nach DIN ISO 9001
  • die Einführung und Bearbeitung eines internen Beschwerde- sowie Fehlermanagements für kritische medizinischen Einsätzen (CIRS)
  • die Statistikerhebung zur Mitarbeit bei der Rettungsdienstbedarfsplanung und des medizinischen Qualitätsmanagements der ärztlichen Leitung des RBK

Neben den medizinischen Aspekten sind stets auch wirtschaftliche Gesichtspunkte zu beachten (Fahrzeugeinsatz, Material, Anschaffungen, Wäsche etc.). Das Erheben und Auswerten des verfügbaren Datenmaterials sind dabei unverzichtbarere Bestandteile für eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung von Prozessabläufen zur Steigerung der Prozessqualität. Die neue Stelle soll das Qualitätsmanagement aufbauen und fortschreiben. Die Personalkosten werden durch die Krankenkassen refinanziert.

Vollzeitäquivalente (VZÄ):

1,0

Besoldungs-/Entgeltgruppe:

EG 09b TVöD

Bruttopersonalkosten (BPK) pro Jahr:

67.800 €

 

 

Darüber hinaus beabsichtigt die Verwaltung, ihre Ausbildungskapazitäten ab dem Ausbildungsjahr 2023 im Zuge der anstehenden Auswahlverfahren zur Besetzung von Ausbildungsstellen in der allgemeinen Verwaltung, im Bereich der IT sowie in den Bereichen Brandschutz und Rettungsdienst zur Bewältigung des Fachkräftemangels zu erhöhen.

 

Der Umfang der Erhöhung wird begrenzt auf zwei zusätzliche Ausbildungsstellen im Verwaltungsbereich (Bruttopersonalkosten: 33.600 ), eine zusätzliche Ausbildungsstelle im IT-Bereich (Bruttopersonalkosten: 16.800 ) sowie zwei zusätzliche Stellen im Brandschutz (Bruttopersonalkosten: 38.600 ). Eine Erhöhung der Ausbildungskapazitäten im Rettungsdienst ist innerhalb des vorgegebenen Rahmens durch den Rettungsdienstbedarfsplan über die Krankenkassen refinanzierbar.

 


 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: