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Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt:
a) gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Wermelskirchen vom 18.11.2022. Die Bilanzsumme beläuft sich in Aktiva und Passiva auf 342.840.451,74 €, die Summe der Erträge auf 90.323.992,00 € und die Summe der Aufwendungen auf 95.719.070,13 €.
b) gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.395.078,13 € der Ausgleichsrücklage zu entnehmen. Der Betrag der Ausgleichsrücklage zum 01.01.2020 vermindert sich somit auf 1.348.392,00 €.
c) gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2019 die Entlastung zu erteilen.
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 24.08.2020 (RAT 0058/2020) einstimmig beschlossen, die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH zu übertragen.
Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wermelskirchen zum 31.12.2019 und des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2019 einschließlich des Bestätigungsvermerkes stellen die Grundlage für die Prüfung und Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss dar. Der Prüfungsbericht wurde den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses und seinen Vertreterinnen bzw. Vertretern mit der Einladung zum Rechnungsprüfungsausschuss übersandt.
Am 09.12.2022 wird der Rechnungsprüfungsausschuss durch die Wirtschaftsprüfer über die Prüfung des Jahresabschlusses informiert. Der Beschluss wird nach der Sitzung an den Rat übersandt.
Der Beschlussvorschlag lautet wie folgt:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss zum 31.12.2019 und den Lagebericht 2019 der Stadt Wermelskirchen vom 18.11.2022 unter Einbezug des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG gemäß § 102 Abs. 2 GO NRW geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich ein eigenes Urteil zum Jahresabschluss 2019 gebildet und schließt sich den Ergebnissen des Prüfberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an. Der Rechnungsprüfungsausschuss erhebt gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW auf der Grundlage des vorgelegten Prüfungsberichts keine Einwendungen und billigt den von der Bürgermeisterin aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2019 und den Lagebericht 2019.“
a) den Jahresabschluss 2019 der Stadt Wermelskirchen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen und
b) der Bürgermeisterin für das Jahr 2019 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses wird bereits unter dem Vorbehalt der Prüfung und des Beschlusses im Rechnungsprüfungsausschuss am 09.12.2022 den Mitgliedern des Rates per gesonderter Mail übersandt.
Anlage/n:
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