Vorlage - 0268/2022  

 
 
Betreff: Bericht über die finanzielle Lage, hier: Stand zum 30.09.2022
Status:öffentlich  
Verfasser:Scherz, Jörg
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scherz, Jörg
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Anhörung
12.12.2022 
Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage I Quartal III  
Anlage II Quartal III  
Anlage III Ergebnisrechnung Ukraine Quartal III  

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht über die Finanzielle Lage zum 30.09.2022 zur Kenntnis.


Sachverhalt:
Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der Covid-19-Pandemie folgenden Belastung der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-Covid-19-Isolierungsgesetz NKF-CIG NRW) berichtet der Kämmerer dem für den Beschluss über die Haushaltssatzung zuständigen Organ vierteljährlich über die finanzielle Lage.

 

Die Information erfolgt aufgrund des Standes der Ergebnisrechnung 2022 zum Buchungsdatum 30.09.2022 (siehe Anlage I). In Höhe des Haushaltsansatzes werden Abschreibungen, Pensions- und Beihilferückstellungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten sowie des außerordentlichen Ertrages jeweils zur Hälfte hinzugerechnet.

 

Es handelt sich hierbei nicht um eine Prognose.

 

Generelle Anmerkungen: Es gibt teilweise abweichende Zahlungsvereinbarungen z. B. mit Versorgungsunternehmen, wo eine einmalige Abschlagszahlung statt monatlicher Abschläge erfolgt. Bei den Finanzerträgen erfolgen Gewinnausschüttungen von Beteiligungen erst im weiteren Jahresverlauf nach entsprechenden Beschlussfassungen der zuständigen Gremien (BEW z. B. Anfang Oktober). Die Zinszahlungen laufen größtenteils zum 30.06. und 31.12.

 

Insgesamt ist Stand heute davon auszugehen, dass trotz der Belastungen durch den Ukrainekrieg das Jahr 2022 positiver abschließen wird als geplant. Dies ist insbesondere auf Anpassungen der Vorauszahlungen bei der Gewerbesteuer für 2020 und 2021 zurückzuführen, die aber gleichzeitig zu einer höheren Gewerbesteuerumlage sowie, mit einer zeitlichen Verzögerung, zu einer Mehrbelastung bei der Kreisumlagehren werden.

 

Weiterhin ist eine Übersicht über die Entwicklung der Liquiditätskredite (Anlage II) beigefügt.

 

Gem. § 6 der „Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen (Schutzsuchende) in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen vom 11.04.2022 muss dem Rat erstmals zum Stichtag 30.06.2022 über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden berichtet werden.

 

Hierfür wurde nachträglich ein separater Kostenträger eingerichtet. Aufgrund einer notwendigen technischen Umstellung durch den Softwaredienstleister sind die ersten Buchungsläufe aber noch auf dem Kostenträger „Leistungen nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz“ gelaufen und mussten manuell umgebucht werden. Eine Übersicht des Buchungsstandes zum 30.09.2022 ist als Anlage III beigefügt. Pauschal sind hier 50 % der Personal- und Gebäudekosten, die nicht direkt zwischen Ukraine-Flüchtlingen und Asylbewerbern aufgeteilt werden können, zugeordnet. Ob die Erstattungen des Landes am Ende ausreichen werden, um die entstandenen Kosten vollständig zu decken, bleibt abzuwarten.

 

Die Ein- und Auszahlungen entsprechen zum Stand 30.09. den Erträgen und Aufwendungen. Eine Inanspruchnahme von zusätzlichen Liquiditätskrediten oder Investitionskrediten für die Unterbringung der Ukraine-Flüchtlinge war bisher nicht erforderlich.

 

 

 


Anlage/n:
Anlage I: Stand der Ergebnisrechnung zum 30.09.2022

Anlage II: Stand der Liquiditätskredite zum 30.09.2022

Anlage III: Stand der Ergebnisrechnung Ukraine-Flüchtlinge zum 30.09.2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage I Quartal III (29 KB)      
Anlage 2 2 Anlage II Quartal III (41 KB)      
Anlage 3 3 Anlage III Ergebnisrechnung Ukraine Quartal III (30 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: