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Beschlussvorschlag: Sachverhalt:
Die Information erfolgt aufgrund des Standes der Ergebnisrechnung 2022 zum Buchungsdatum 30.09.2022 (siehe Anlage I). In Höhe des Haushaltsansatzes werden Abschreibungen, Pensions- und Beihilferückstellungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten sowie des außerordentlichen Ertrages jeweils zur Hälfte hinzugerechnet.
Es handelt sich hierbei nicht um eine Prognose.
Generelle Anmerkungen: Es gibt teilweise abweichende Zahlungsvereinbarungen z. B. mit Versorgungsunternehmen, wo eine einmalige Abschlagszahlung statt monatlicher Abschläge erfolgt. Bei den Finanzerträgen erfolgen Gewinnausschüttungen von Beteiligungen erst im weiteren Jahresverlauf nach entsprechenden Beschlussfassungen der zuständigen Gremien (BEW z. B. Anfang Oktober). Die Zinszahlungen laufen größtenteils zum 30.06. und 31.12.
Insgesamt ist Stand heute davon auszugehen, dass trotz der Belastungen durch den Ukrainekrieg das Jahr 2022 positiver abschließen wird als geplant. Dies ist insbesondere auf Anpassungen der Vorauszahlungen bei der Gewerbesteuer für 2020 und 2021 zurückzuführen, die aber gleichzeitig zu einer höheren Gewerbesteuerumlage sowie, mit einer zeitlichen Verzögerung, zu einer Mehrbelastung bei der Kreisumlage führen werden.
Weiterhin ist eine Übersicht über die Entwicklung der Liquiditätskredite (Anlage II) beigefügt.
Gem. § 6 der „Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen (Schutzsuchende) in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen“ vom 11.04.2022 muss dem Rat erstmals zum Stichtag 30.06.2022 über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden berichtet werden.
Hierfür wurde nachträglich ein separater Kostenträger eingerichtet. Aufgrund einer notwendigen technischen Umstellung durch den Softwaredienstleister sind die ersten Buchungsläufe aber noch auf dem Kostenträger „Leistungen nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz“ gelaufen und mussten manuell umgebucht werden. Eine Übersicht des Buchungsstandes zum 30.09.2022 ist als Anlage III beigefügt. Pauschal sind hier 50 % der Personal- und Gebäudekosten, die nicht direkt zwischen Ukraine-Flüchtlingen und Asylbewerbern aufgeteilt werden können, zugeordnet. Ob die Erstattungen des Landes am Ende ausreichen werden, um die entstandenen Kosten vollständig zu decken, bleibt abzuwarten.
Die Ein- und Auszahlungen entsprechen zum Stand 30.09. den Erträgen und Aufwendungen. Eine Inanspruchnahme von zusätzlichen Liquiditätskrediten oder Investitionskrediten für die Unterbringung der Ukraine-Flüchtlinge war bisher nicht erforderlich.
Anlage/n: Anlage II: Stand der Liquiditätskredite zum 30.09.2022 Anlage III: Stand der Ergebnisrechnung Ukraine-Flüchtlinge zum 30.09.2022
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