Vorlage - 0271/2022  

 
 
Betreff: Energiesparmaßnahmen in städtischen Gebäuden zur Abwendung einer möglichen Gas-/Energiemangellage
Status:öffentlich  
Verfasser:Hartwig Schüngel
Federführend:Dezernat III Bearbeiter/-in: Dillenberg, Claudia
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Anhörung
12.12.2022 
Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zu den Energiesparmaßnahmen in städtischen Gebäuden zur Abwendung einer möglichen Gas-/Energiemangellage zur Kenntnis.

 

Im Einzelnen nimmt der Rat die in Stufe 1 und Stufe 2 bereits umgesetzten Maßnahmen zur Kenntnis.

 

Der Rat nimmt die sich in Umsetzung befindende Maßnahme Kesselanlage aus Stufe 3 ebenfalls zur Kenntnis.

Der Rat beschließt, die weiteren 4 Maßnahmen der Stufe 3 Raumtemperatur in Grundschulen, in weiterführenden Schulen, Wasser- und Lufttemperatur im Hallenbad und das Warmwasser in den Sporthallen zunächst unter weiterer Beobachtung der Marktlage nicht umzusetzen.

 

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Maßnahmen der Stufe 4 aufgrund fehlender Rechtsgrundlage noch nicht umgesetzt werden können.

 

 


 


Sachverhalt:

 

 

 

Energiesparmaßnamen an städtischen Gebäuden zur Abwendung einer möglichen Gas- / Energiemangellage

 

 

 

 

 

Ausgangssituation

 

Nachdem die Erdgaslieferungen an Deutschland vom bisherigen Hauptlieferanten Russland derzeit komplett eingestellt worden sind, wurde von der Bundesnetzagentur am 23.06.2022 die Alarmstufe des Notfallplans ausgerufen.

 

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig einen Lagebericht zur Gasversorgung in Deutschland. Zitat aus dem Lagebericht vom 28.11.2022:

-          Die Gasversorgung in Deutschland ist im Moment stabil. Die Versorgungssicherheit ist derzeit gewährleistet. Insgesamt bewertet die Bundesnetzagentur die Lage weiterhin als angespannt und kann eine weitere Verschlechterung der Situation nicht ausschließen. Die Bundesnetzagentur beobachtet die Lage genau und steht in engem Kontakt zu den Netzbetreibern.

-          Aufgrund von geplanten Wartungsarbeiten an der Erdgaspipeline zwischen Großbritannien und Belgien zwischen dem 15.11. und 29.11.2022 ist eine Veränderung der belgischen Importe sichtbar. Für die Versorgungssicherheit in Deutschland haben die Wartungsarbeiten nach Einschätzung der Bundesnetzagentur (u.a. basierend auf Angaben der Marktbeteiligten) keine nachteiligen Auswirkungen, da sie über andere Flussverschiebungen im europäischen Fernleitungsnetz ausgeglichen werden.

-          Es wird geringfügig eingespeichert. Der Gesamtspeicherstand in Deutschland liegt bei 98,79 %. Der Füllstand des Speichers Rehden beträgt 92,78 %.

-          Der Gasverbrauch lag in der 46. Kalenderwoche unter dem durchschnittlichen Verbrauch der letzten vier Jahre, ist aber gegenüber der Vorwoche um fast 28 % gestiegen. Die Temperaturen waren 0,7 Grad kälter als in den Vorjahren.

-          Die Großhandelspreise schwanken stark und sind zuletzt wieder gestiegen. Unternehmen und private Verbraucher müssen sich weiterhin auf ein deutlich höheres Preisniveau einstellen.

-          Die Bundesnetzagentur betont ausdrücklich die Bedeutung eines sparsamen Gasverbrauchs. Eine nationale Gasmangellage im Winter kann vermieden werden, wenn erstens das Sparziel von mindestens 20 Prozent weiterhin erreicht wird. Zweitens müssen die LNG-Terminals zum Jahresbeginn einspeisen und drittens der winterbedingte Rückgang der Importe sowie der Anstieg der aktuell besonders niedrigen Exporte eher moderat ausfallen.

 

 

Die derzeitige Situation bedeutet aber auch, dass jeder Gas- und Stromverbraucher gehalten ist, so viel Energie wie möglich einzusparen. Der am 09.08.2022 beschlossene Gasnotfallplan der EU-Kommission fordert hierbei die EU-Mitgliedsstaaten konkret, auf ihren Gasverbrauch freiwillig um 15% Prozent so reduzieren. Insgesamt müssen nach Zahlen der EU-Kommission 45 Milliarden Kubikmeter Gas gespart werden.

 

Ergänzend hierzu hat das Bundeskabinett am 26.08.2022 die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) verabschiedet. Diese Verordnung regelt insbesondere für den öffentlichen Sektor konkrete Maßnahmen zum Einsparen von Energie und Strom.

 

Auch wenn für die Kommunen bisher keine konkreten Einsparziele vorgegeben wurden, gebietet die aktuelle Lage der Gas-Versorgungssicherheit insbesondere auch von den Städten und Gemeinden erhebliche Einsparungen. Die Stadt Wermelskirchen muss und will hierbei ihren Beitrag leisten, um eine Gasmangellage möglichst abzuwenden. Auch hat die Stadt mit ihrem gesellschaftlichen Ansehen eine Vorbildfunktion inne.

 

Die Verwaltung beschäftigt sich bereits seit Bekanntwerden der Thematik einer drohenden Energiemangellage und hat hierzu schon im Juli 2022 einen Stab für außergewöhnlich Ereignisse (SAE) ins Leben gerufen, der sich unter anderem mit der Frage beschäftigt, wie sich vor allem kurzfristig Energieeinsparungen erzielen lassen, bzw. wie auf Ausfälle in der Energieversorgung reagiert werden kann. An diesem SAE nehmen unter Leitung von Frau Bürgermeisterin Marion Lück Vertreter verschiedener Bereiche teil. Zudem berät sich die Stadt Wermelskirchen in gemeinsamen Runden mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis und allen anderen Kommunen im Kreis, um möglichst abgestimmte Einsparmaßnahmen auf den Weg zu bringen.

 

 

 

Verbrauchsdaten

 

Nachfolgend wurde von Amt 65 der Gasverbrauch der Stadt Wermelskirchen für alle städtischen Objekte aufbereitet und ausgewertet. Hierbei wurden Verbrauchsgruppen gebildet, um die Wirkung potentieller Maßnahmen besser nachvollziehen zu können.

 

Die Stadt Wermelskirchen hat für Ihre Liegenschaften, einschließlich angemieteter Objekte und des Schwimmbades im Jahr 2021 rd. 14.645.619 kWh Gas verbraucht.

 

Wichtiger Hinweis:

Das durch Corona bedingte intensive Lüftungsverhalten sowie die teilweise Umstellung von Lüftungsanlagen auf 100% Frischluft ist es im Jahr 2021 zu einem erhöhten Gasverbrauch vor allem in Schulen und Kindergärten gekommen. Allerdings ist es in anderen Bereichen (z.B. im Hallenbad) während Corona zu einem geringeren Energieverbrauch gekommen. Bei der nachfolgenden Betrachtung der Verbrauchsgruppen wurden beide Effekte nicht weiter betrachtet oder analysiert.

 

 

 

 

 

 

 

Die Verbrauchsdaten für Gas verteilen sich auf die Nutzergruppen wie folgt:

 

Feuerwehr

556.683 kWh

Kita

972.471 kWh

Sportplätze

30.837 kWh

Sporthallen

1.944.713 kWh

Grundschulen

2.342.565 kWh

weiterführende Schulen

2.484.077 kWh

Wohnen (einschl. Asyl, Obdach, etc.)

1.365.443 kWh

Friedhöfe

151.686 kWh

Hallenbad

1.835.000 kWh

sonst. Liegenschaften

1.385.983 kWh

Rathaus

1.576.161 kWh

 

 

Eine prozentuale Verteilung auf die verschiedenen Arten von städtischen Gebäuden ergibt damit folgendes Bild:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahmenentwicklung

 

Grundsätzlich sollen sich die Einsparbemühungen und das Aufzeigen von Einsparpotentialen auf alle Bereiche ausdehnen und kein Bereich außen vorgelassen werden.

Allerdings erscheint es sinnvoll, sich auf Projekte zu konzentrieren, bei denen sich mit einem überschaubaren finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand die größtmöglichen Einsparungen erzielen lassen.

 

Auf Basis der vorliegenden Objekt- und Verbrauchsdaten wurden Energieeinsparmaßnahmen und deren Einsparpotentiale entwickelt. Die Betrachtungsweise unterstellt hierbei einen zum Vorjahr wenig veränderten Verbrauch. Unterschiedliche Witterungsbedingungen, Klimaprognosen und deren Auswirkungen können in dem Modell nicht abgebildet werden.

 

Aus der Maßnahmensammlung wurde ein Stufenplan zur sukzessiven Umsetzung abgeleitet.

 

In den folgenden Aufstellungen werden die bisher erarbeiteten Maßnahmen einschließlich deren Einsparpotentiale entsprechend gelistet. Die Maßnahmen wurden hierbei in 4 Stufen kategorisiert.

 

Stufe 1 Erstes Einsparpaket der Verwaltung (bereits umgesetzt)

 

Die Maßnahmen der Stufe 1 wurden als Sofortpaket bereits sehr früh, teilweise noch vor Ausrufen der Alarmstufe des Gasnotfallplans von der Verwaltung beschlossen und umgesetzt. Hierin enthalten sind auch Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen und die Schulung der Hausmeister im Umgang mit Energieeinsparmaßnahmen, Betriebsweisen von Heizungsanlagen und die Kommunikation mit den unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzern. Ein großer Anteil an den Einsparungen der ersten Stufe hat die Temperatursenkung im Hallenbad. Hier wurde sowohl die Wasser- als auch die Lufttemperatur bereits Mitte 2022 um jeweils 1°C abgesenkt. Für eine detailliertere Betrachtung der Energiesituation einschließlich der exakt bestimmten Energieeinsparung im Hallenbad wird auf die Niederschrift des Sportausschusses vom 23.11.2022 verwiesen.

Weiterhin wurden im Rathaus Leuchtstoffröhren ausgetauscht, um den Strom-verbrauch zu reduzieren. Hierbei wurden in einem ersten Schritt 40 noch funktionstüchtige Röhren durch LED-Leuchtmittel ersetzt. Bei einer täglichen Betriebsdauer von 8h und 220 Betriebstagen im Jahr errechnet sich hieraus eine Einsparung von 3.027 kWh/a oder ca. 1.030 €/a. Bei einer Installationsinvestition von ca. 800 € ist eine Amortisation nach noch nicht mal einem Jahr gegeben. Der Tausch von Leuchtmitteln wird unter Stufe 3 weitergeführt und nicht weiter berechnet.

Die weitere Betrachtung beschnkt sich daher auf den Gasverbrauch der städtischen Liegenschaften.

 

 

 

 

 

 

 

Einsparung

Kennzahlenherkunft

Stufe 1 Erstes Einsparpaket

Einsparung
in %

20%

Eigene Berechnung

Absenkung Temperaturen (Wasser und Luft) im Hallenbad um jeweils 1°C

2,51%

3%

Schätzung

Einweisung/Schulung Hausmeister

0,99%

-

entfällt

Tausch Beleuchtung Rathaus

-

2%

Eigene Berechnung

Ausschalten Warmwasser in den Sporthallen für 8 Wochen

0,27%

10%

Städtetag

Temperaturreduzierung in
Sporthallen um 2°C

1,33%

Summe

5,10%

Anmerkung:  bereits umgesetzt
in Umsetzung
nicht umgesetzt

 

Anhand der definierten Kennzahlen ergibt sich durch die Maßnahmen der Stufe 1 ein erstes Einsparpotential von 5,10%.

 

 

Stufe 2 Energieeinsparmaßnahmen aus gesetzlichen Vorgaben

 

Wie bereits oben beschrieben hat das Bundeskabinett am 26.08.2022 Energieeinsparverordnungen zur kurz- und mittelfristigen Senkung des Gas- und Stromverbrauchs beschlossen. Aus kommunaler Sicht sind zentral die Temperaturvorgaben für öffentliche Gebäude zu beachten. Räume, in denen Menschen sich nicht permanent aufhalten, wie Flure, Hallen, Foyers oder Technikräume, sollen grundsätzlich nicht mehr beheizt werden. Aus technischer Sicht wird allerdings weiterhin, insbesondere in den nicht gänzlich innenliegenden Gemeinschaftsräumen eine Beheizung von 13 bis 15°C vorzuhalten sein, um Feuchtigkeitsschäden in den Objekten vorzubeugen.

r Büroräume ist vorübergehend eine Temperaturhöchstgrenze von 19°C festgelegt. Damit sind die vorgegebenen Raumtemperaturen nach Arbeitsstättenverordnung temporär außer Kraft gesetzt worden. Klinken, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kitas und andere soziale Einrichtungen sind von der Temperaturvorgabe 19°C ausgenommen. Dennoch könnten in Schulen und Kitas noch erhebliche Einsparpotentiale generiert werden (siehe Hierzu Stufe 4)

 

Einsparung

Kennzahlenherkunft

Stufe 2 Maßnahmen aus ges. Vorgaben

Einsparung
in %

15%

Städtetag

Raumtemperatursenkung in Verwaltungsgebäuden um 3°C auf 19°C

1,61%

15%

Städtetag

Raumtemperatursenkung in sonstigen öffentlichen Gebäuden um 3°C auf 19°C

1,42%

 

Abschalten von elektrischen Durchlauferhitzern
und dezentralen Warmwasserversorgungen

-

Summe

3,03%

Anmerkung:  bereits umgesetzt
in Umsetzung
nicht umgesetzt

 

Anhand der definierten Kennzahlen ergibt sich durch die Maßnahmen der Stufe 2 ein Einsparpotential von 3,03 %.

Die erreichte Gesamtersparnis liegt nach dieser Stufe bei 8,13 %

 

 

Stufe 3 Energieeinsparmaßnahmen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben umsetzbar

 

Die Maßnahmen der Stufen 1 und 2 wurden entweder von der Verwaltung beschlossen oder sind auf gesetzliche Vorgaben zurückzuführen und wurden bereits umgesetzt.

 

In der Stufe 3 werden von der Verwaltung ergänzende Maßnahmen gelistet, die für weitere Einsparungen herangezogen werden können. So besteht die Möglichkeit, in weiteren Gebäudetypen Temperaturabsenkungen vorzunehmen. Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen werden in der Verordnung des Bundeskabinetts zwar ausgenommen, gleichwohl sollen die Potentiale zur Verbrauchseinsparung aufgezeigt werden. In dieser Stufe werden die Wirkungen von Temperaturabsenkungen auf die bislang gemäß Arbeitsschutzvorschriften geltende Mindestraumtemperatur von 20°C betrachtet.

Eine Sonderstellung haben bei der Betrachtung die städtischen Sporthallen, die vorrangig auch immer Schulsporthallen sind. Somit sind auch hier die Arbeitsstättenrichtlinien anzuwenden, da es sich hierbei um Arbeitsplätze von Lehrenden handelt. Somit wird hier die Absenkung der Raumtemperatur auf 18°C betrachtet, die in großen Teilen schon umgesetzt worden ist.

Ein weiteres Projekt befindet sich derzeit in Umsetzung und wird nach Abschluss zu einer erheblichen Verbrauchseinsparung führen können: Im Frühjahr 2022 musste einer von zwei Gaskesseln im Rathaus wegen irreparabler Schäden endgültig außer Betrieb genommen werden. Daraufhin wurde von einem externen Ingenieurbüro ein Gutachten für die zukünftige Wärmeversorgung des Rathauses erstellt, in dem im ersten Schritt ein neuer Heizkessel anzuschaffen ist. Diese Maßnahme befindet sich momentan in der Umsetzung und der neue Kessel wird noch in 2022 in Betrieb gehen können. Auf Grund der weitaus höheren Effizienz dieser Kesselanlage ist von einer deutlichen Energieeinsparung auszugehen.

 

Einsparung

Kennzahlenherkunft

Stufe 3 Maßnahmen nach gesetzlichen Vorschriften

Einsparung
in %

10%

Städtetag

Absenkung Raumtemperatur in Grundschulen um 2°C auf ca. 20°C

1,60%

10%

Städtetag

Absenkung Raumtemperatur in weiter-führenden Schulen um 2°C auf ca. 20°C

1,70%

15%

Eigene Berechnung

Absenkung der Wasser- und Lufttemperaturen im Hallenbad um 1°C

1,88%

12%

Eigene Berechnung

Ausschalten Warmwasser in den Sporthallen

1,60%

20%

Schätzung

Neue Kesselanlage im Rathaus

2,15%

Summe potentiell

6,78%

Summe in Umsetzung Heizung Rathaus

2,15%

Anmerkung:  bereits umgesetzt
in Umsetzung
nicht umgesetzt

 

Anhand der definierten Kennzahlen ergibt sich durch die Maßnahmen der Stufe 3 ein tatsächliches Einsparpotential von 2,15 %.

Die Gesamtersparnis liegt aufsummiert dann bei 10,28 %.

Nimmt man die potentiellen Einsparmaßnahmen, über die noch zu entscheiden ist hinzu, so kann insgesamt ein Einsparpotential von 17,06 % erreicht werden.

 

 

Stufe 4 Energieeinsparmaßnahmen nach Anpassung geltender Vorschriften

 

Dem Beschluss zur EnSikuMaV des Bundeskabinetts vom 26.08.2022 folgend, öffentliche Gebäude nur noch auf eine Raumtemperatur von 19°C zu beheizen, könnte diese Vorgehensweise auch auf andere öffentliche Gebäude übertragen werden.

 

Einsparung

Kennzahlenherkunft

Stufe 3 Maßnahmen nach gesetzlichen Vorschriften

Einsparung
in %

5%

Städtetag

Absenkung Raumtemperatur in Grundschulen auf 19°C

0,80%

5%

Städtetag

Absenkung Raumtemperatur in weiterführenden Schulen auf 19°C

0,85%

5%

Städtetag

Absenkung Raumtemperatur in Kitas auf 19°C

0,33%

Summe potentiell

1,98%

Anmerkung:  bereits umgesetzt
in Umsetzung
nicht umgesetzt

 

Mit diesen Maßnahmen ließe sich ein weiteres Einsparpotential von 1,98 % generieren, was insgesamt dann zu einer Einsparung in Höhe von 19,04 %hren würde. Da die Verordnung des Bundeskabinetts die Schulen, Kitas und andere Jugendeinrichtungen aber explizit ausgenommen hat, ist eine Umsetzung zum derzeitigen Zeitpunkt rechtlich nicht möglich und würde zuerst eine Mnahmenerweiterung des Bundes bedürfen.

 

 

Fazit

 

Nach Maßgabe des von der EU-Kommission beschlossenen Notfallplans beabsichtigt die Verwaltung den Gasverbrauch für Ihre Immobilien freiwillig um zunächst 15% zu senken.

 

Dazu gehören zum einen die bisher zur Umsetzung gebrachten freiwilligen Maßnahmen der Stufe 1 mit einer Gesamtersparnis in Höhe von 5,10 %.

Zusammen mit dem vom Bundeskabinett am 26.08.2022 beschlossenen Maßnahmenpaket (Stufe 2) ist ein gesamtes Gaseinsparpotential von ca. 8,13 % erreicht worden.

Hinzuzurechnen aus der Stufe 3 ist die potentielle Ersparnis durch den Tausch eines Gaskessels im Rathaus, was eine Einsparung in Höhe von 2,15 % ausmachen wird. Diese Arbeiten werden voraussichtlich noch im Dezember 2022 abgeschlossen werden können.

Somit kommt man insgesamt auf eine Gasersparnis von 10,28 % im Verhältnis zu den Verbrauchswerten aus dem Jahr 2021, was eine Ersparnis von 1.505.570 kWh bedeuten wird.

Da derzeit noch nicht klar ist, in welcher Art und Höhe, die beschlossene Gaspreisbremse auch für Kommunen gelten wird, kann die erreichte Ersparnis monetär noch nicht beziffert werden. Die berechnete Ersparnis in o.g. Höhe bedeutet auch eine CO2-Erspanis in Höhe von ca. 301 t pro Jahr.

 

Um jedoch das selbst vorgegebene Einsparziel in Höhe von 15% zu erreichen, wären weitere Maßnahmen notwendig. Entsprechende Ideen sind in Stufe 3 (Ersparnis 6,78 %) sowie Stufe 4 (Ersparnis 1,98 %) beschrieben, wobei zur Umsetzung der Stufe 4 derzeit die rechtlichen Grundlagen fehlen. Bei Umsetzung beider Stufen käme man rechnerisch auf eine Gesamtersparnis in Höhe von

19.04 %.

 

Unter Beobachtung der weiteren Entwicklungen auf dem bundesdeutschen Gasmarkt empfiehlt die Verwaltung derzeit die noch offenen Maßnahmen aus Stufe 3 zunächst noch nicht umzusetzen.

 

Die Verwaltung zeigt im Weiteren eine Stufe 4 auf. Eine Umsetzung ist nicht geplant. Diese Einschränkungen betreffen hauptsächlich Schulen und Kindergärten, somit folglich Kinder, die besonders empfindlich auf niedrigere Temperaturen reagieren und die sich, gerade in der Schule, eben auch nicht ständig durch Bewegung warmhalten können. Die Verwaltung plant nicht, diese Stufe umzusetzen, möchte sie aber dennoch an dieser Stelle aufzeigen, um die Größenordnungen der Werte dem Rat der Stadt zur Kenntnis zu geben. Weiterhin weist die Verwaltung wie bereits oben erwähnt darauf hin, dass für die Umsetzung der Stufe 4 die rechtlichen Rahmenbedingungen gemäß der EnSikuMaV nicht vorliegen.


 


Anlage/n:

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: