Vorlage - 0273/2022  

 
 
Betreff: Verpflichtung und Einführung von Ratsmitgliedern
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Bubenzer, Kirstin
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
12.12.2022 
Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Das Mitglied des Rates, Herr Tim Bosbach, wurde bereits von der Bürgermeisterin nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Über die Verpflichtung wurde eine Niederschrift gefertigt.

 

Das Mitglied des Rates, Frau Antonia Heike Wilke, wird von der Bürgermeisterin nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in ihr Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.

 

Das Mitglied des Rates, Herr Richard Kranz, wird von der Bürgermeisterin nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 

Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Das Mitglied des Rates, Herr Stephan Theil, welches bei der Kommunalwahl am 13.09.2020 gewählt worden ist, hat mit Wirkung vom 18.08.2022 gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz auf sein Mandat verzichtet.

 

Nach der Reserveliste der FDP ist Tim Bosbach, nachdem Herr Heinz Jürgen Manderla verzichtet hat, Nachfolger von Herrn Theil.

 

Herr Tim Bosbach wurde bereits nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW durch die Bürgermeisterin in sein Amt eingeführt und verpflichtet.

 

Das Mitglied des Rates, Herr Randolph Schmidt, welches bei der Kommunalwahl am 13.09.2020 gewählt worden ist, hat mit Wirkung vom 29.10.2022 gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz auf sein Mandat verzichtet.

 

Nach der Reserveliste der CDU ist Frau Antonia Heike Wilke Nachfolgerin von Herrn Randolph Schmidt.

 

Frau Antonia Heike Wilke ist nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW durch die Bürgermeisterin in ihr Amt einzuführen und zu verpflichten.

 

Das Mitglied des Rates, Herr Marcus Richter, welches bei der Kommunalwahl am 13.09.2020 gewählt worden ist, hat mit Wirkung vom 27.11.2022 gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz auf sein Mandat verzichtet.

 

Nach der Reserveliste von ndnis 90/Die Grünen ist Herr Richard Kranz Nachfolger von Herrn Marcus Richter.

 

Herr Richard Kranz ist nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW durch die Bürgermeisterin in sein Amt einzuführen und zu verpflichten.


 


Anlage/n: -


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: