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Beschlussvorschlag:
Das Mitglied des Rates, Herr Tim Bosbach, wurde bereits von der Bürgermeisterin nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Über die Verpflichtung wurde eine Niederschrift gefertigt.
Das Mitglied des Rates, Frau Antonia Heike Wilke, wird von der Bürgermeisterin nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in ihr Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.
Das Mitglied des Rates, Herr Richard Kranz, wird von der Bürgermeisterin nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.
Sachverhalt:
Das Mitglied des Rates, Herr Stephan Theil, welches bei der Kommunalwahl am 13.09.2020 gewählt worden ist, hat mit Wirkung vom 18.08.2022 gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz auf sein Mandat verzichtet.
Nach der Reserveliste der FDP ist Tim Bosbach, nachdem Herr Heinz Jürgen Manderla verzichtet hat, Nachfolger von Herrn Theil.
Herr Tim Bosbach wurde bereits nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW durch die Bürgermeisterin in sein Amt eingeführt und verpflichtet.
Das Mitglied des Rates, Herr Randolph Schmidt, welches bei der Kommunalwahl am 13.09.2020 gewählt worden ist, hat mit Wirkung vom 29.10.2022 gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz auf sein Mandat verzichtet.
Nach der Reserveliste der CDU ist Frau Antonia Heike Wilke Nachfolgerin von Herrn Randolph Schmidt.
Frau Antonia Heike Wilke ist nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW durch die Bürgermeisterin in ihr Amt einzuführen und zu verpflichten.
Das Mitglied des Rates, Herr Marcus Richter, welches bei der Kommunalwahl am 13.09.2020 gewählt worden ist, hat mit Wirkung vom 27.11.2022 gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz auf sein Mandat verzichtet.
Nach der Reserveliste von Bündnis 90/Die Grünen ist Herr Richard Kranz Nachfolger von Herrn Marcus Richter.
Herr Richard Kranz ist nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW durch die Bürgermeisterin in sein Amt einzuführen und zu verpflichten.
Anlage/n: -
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