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Beschlussvorschlag: Sachverhalt:
Die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ist als Anlage beigefügt. Hierbei sind die Fortschreibung der Orientierungsdaten 2023 - 2026 berücksichtigt sowie die Auswirkungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2023. Bei den Steuern gibt es geringfügige Anpassungen. Trotz der deutlich höheren Gewerbesteuererträge in 2021 und 2022 wird für 2023 keine zusätzliche Steigerung des Ansatzes berücksichtigt, da zum einen die Ergebnisse 2021 und 2022 auf Sondereffekten beruhen und zum anderen aufgrund der aktuellen Situation von mehreren Unternehmen bereits deutliche Verschlechterungen bei der Gewerbesteuer angekündigt wurden.
Insbesondere bei der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer kommt es gegenüber den Prognosen vor Corona und Ukraine zu deutlichen Mindererträgen. In Höhe der Differenz werden hierfür bis 2026 außerordentliche Erträge veranschlagt.
Aufgrund der Orientierungsdaten für die Schlüsselzuweisungen kommt es in den Jahren 2024 – 2026 zu Steigerungen, die allerdings auch wieder Auswirkungen auf die Kreisumlage haben.
Da der Kreis lt. Aussage des Landrates die Kommunen in 2023 9,3 Mio. € erstattet, ist eine Einmalzahlung anhand der Umlagegrundlagen in Höhe von 1,15 Mio. € eingeplant. Dies führt aber in späteren Jahren wieder zu einer Mehrbelastung bei der Kreisumlage, da dann die Corona- und Ukraineisolierung abgeschrieben wird.
Beim Personalaufwand wird aufgrund der Inflation von höheren Tarif- und Besoldungssteigerungen als bisher veranschlagt (2 %) ausgegangen. Hierfür sind zusätzlich 2 % berücksichtigt.
Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wird insbesondere aufgrund der Preissteigerungen bei den Energiekosten eine Steigerung von pauschal 1 Mio. € eingeplant. Diese Steigerung ist eine Folge des Ukrainekrieges und wird deshalb auch als außerordentlicher Ertrag verbucht.
Weitere erhebliche Kostensteigerungen gibt es, wie in Vorjahren auch schon befürchtet, bei den Zinsaufwendungen. Während bei der Haushaltsplanaufstellung Anfang Februar, also vor Beginn des Krieges, der Zinssatz für Kommunaldarlehen mit einer Zinsbindung von 30 Jahren < 1,0 % lag, lag der Zinssatz Anfang November bei über 3 %.
Es ergeben sich im Finanzplanungszeitraum gegenüber der bisherigen Planung teils deutliche Verschlechterungen, die 2024 zu einem negativen Ergebnis führen können. Dieses kann aber durch den Bestand der Ausgleichsrücklage (Bestand zum 31.12.19 lt. Vorlage zum Jahresabschluss 2019 = 1.348.392 €) gedeckt werden.
Die Entwicklung sowohl der Erträge als auch der Aufwendungen wird in 2023 genauestens beobachtet. Bei gravierenden Abweichungen wird zu gegebener Zeit eine Information der Politik erfolgen. Anlage/n:
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