Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, die Abwägung der zum Bebauungsplan Nr. 89 „Neuenhöhe Mitte“ vorgebrachten Stellungnahmen wie in der Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen.
b) Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt den Bebauungsplan Nr. 89 „Neuenhöhe Mitte“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und stimmt der zugehörigen Begründung zu.
Sachverhalt:
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 89 „Neuenhöhe Mitte“ wurde am 14.05.2018 durch Beschluss des Rates eingeleitet (Aufstellungsbeschluss, s. Vorlage 0085/2018), mit dem Ziel der Schaffung von Planrecht für eine Mischnutzung. Gleichzeitig hat der Rat der Stadt beschlossen, den in der Sitzung des Rates der Stadt am 23.08.1999 gefassten Aufstellungsbeschluss für den Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Grundstück Gemarkung Oberhonnschaft, Flur 6, Flurstück 277, mit der Zielsetzung der Schaffung von Baurecht für einen Handwerkerhof, aufzuheben.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in Form einer öffentlichen Auslegung vom 16.09.2019 bis zum 18.10.2019. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden von zwei Bürgern Stellungnahmen abgegeben. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte durch E-Mail vom 13.09.2019. Das Abgeben einer Stellungnahme war bis zum 18.10.2019 möglich. Insgesamt haben zehn Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange (TÖB) Stellungnahmen abgegeben, davon vier ohne Bedenken, Hinweise oder Anregungen. Im Rahmen der parallel erfolgten internen Ämterbeteiligung wurden drei Stellungnahmen abgegeben. In seiner Sitzung am 23.05.2022 hat der Rat der Stadt beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans zu erweitern und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen TÖB gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen (s. Vorlage 0090/2022).
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB fand gemäß § 3 Abs. 1 Plansicherstellungsgesetz durch eine Veröffentlichung im Internet statt. Ergänzend wurde eine öffentliche Auslegung im Rathaus zu beschränkten Öffnungszeiten durchgeführt. Die Veröffentlichung im Internet sowie die ergänzende öffentliche Auslegung erfolgten vom 20.06.2022 bis zum 22.07.2022. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte durch E-Mail vom 17.06.2022. Das Abgeben einer Stellungnahme war bis zum 22.07.2022 möglich. Parallel erfolgte die interne Ämterbeteiligung. Insgesamt haben elf Behörden/TÖB Stellungnahmen abgegeben, davon sechs ohne Bedenken, Hinweise und Anregungen. Zusätzlich wurden drei Stellungnahmen im Rahmen der internen Ämterbeteiligung abgegeben.
Als nächste Schritte im Bebauungsplanverfahren können nunmehr die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan vorgenommen werden.
zu a)
Abwägung
Gemäß § 2 Abs. 3 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, zu ermitteln und zu bewerten.
Die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Bürgerschaft sowie von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist der Anlage 13 zu entnehmen. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wird zur besseren Lesbarkeit in Form einer Abwägungstabelle dargestellt. Der Rat beschließt nicht einzeln über die Behandlung der jeweiligen Bedenken/Anregungen/Hinweise, sondern fasst einen Beschluss über die Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen, wie diese in der Abwägungstabelle dargestellt ist.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die überwiegende Anzahl an Hinweisen, Anregungen und Bedenken berücksichtigt werden konnte. Einzelne Anregungen und Bedenken fanden dagegen keine Berücksichtigung. Hierzu gehören u.a. die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgebrachte Anregung von Person 1 (s. Anlage 14), das Plangebiet zu erweitern sowie die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken des Rheinisch-Bergischen Kreises (s. Anlage 15) bezüglich der Erarbeitung des „Schalltechnischen Gutachtens“ (s. Anlage 11).
Wesentliche Änderungen am Bebauungsplan, welche die Grundzüge der Planung berühren, wurden seit der Offenlage nicht vorgenommen. Es erfolgten lediglich Änderungen redaktioneller bzw. klarstellender Art. Eine erneute Offenlage des Bebauungsplans ist insofern nicht erforderlich.
zu b)
Satzungsbeschluss
Nach erfolgter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Rat nunmehr den Bebauungsplan Nr. 89 „Neuenhöhe Mitte“ als Satzung beschließen und der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht zustimmen.
Anlage/n:
* Anlage nur digital **Anlage gedruckt, in schwarz-weiß ***Anlage gedruckt, verkleinert auf DIN A4, in schwarz/weiß
Anlage 1: Planzeichnung*** Anlage 2: Textliche Festsetzungen Anlage 3: Begründung* Anlage 4: Umweltbericht* Anlage 5: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag* Anlage 6: Artenschutzprüfung* Anlage 7: Bodengutachten* Anlage 8: Ergänzende hydrogeologische Untersuchung* Anlage 9: Bericht zur Abwasserableitung* Anlage 10: Verkehrliche Stellungnahme* Anlage 11: Schalltechnisches Gutachten* Anlage 12: Abschlussbericht Kampfmittelbeseitigungsdienst* Anlage 13: Stellungnahme Verwaltung zu eingegangenen Hinweisen, Bedenken und Anregungen Anlage 14: Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung** Anlage 15: Stellungnahmen Offenlage**
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