Vorlage - 0115/2023  

 
 
Betreff: Bericht der Rechnungsprüfung gem. § 6 Abs. 2 f) der Geschäftsordnung des Rates
Status:öffentlich  
Federführend:Rechnungsprüfungsamt Bearbeiter/-in: Alsdorf-Biehler, Marion
Beratungsfolge:
Rat der Stadt
19.06.2023 
Sitzung des Rates der Stadt zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die zusammengefassten Prüfungs­ergebnisse aus den abge­schlossenen Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses aus seinen Sitzungen vom 09.12.2022 und 25.05.2023 zur Kenntnis.

 

 

 


 


Sachverhalt:

 

Die Rechnungsprüfung legt dem Rat entsprechend der Regelung in § 6 Abs. 2 f) der Geschäftsordnung des Rates die zusammengefassten Prüfungs­ergebnisse aus den abgeschlossenen Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses aus seinen Sitzungen vom 09.12.2022 und 25.05.2023 vor.

 

Die Prüfungen erfolgen auf Basis der §§ 102 und 104 GO NRW i.V.m. § 4 der Rechnungs­prüfungs­ordnung der Stadt Wermels­kirchen.

 

 

Vorlage 0165/2021

Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wermelskirchen zum 31.12.2018

Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune vermittelt.

 

Gem. § 59 Abs. 3 GO prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht der Stadt unter Einbezug des Prüfungsberichtes. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung oder des beauftragten Dritten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.05.2019 (RAT 0037/2019) beschlossen, die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 auf die Wirtschafts­prüfungsgesellschaft BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH zu übertragen. Die mit der Jahresabschlussprüfung Beauftragten haben nach § 102 Abs. 8 GO einen Prüfungsbericht erstellt und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 stellt die Grundlage für die Prüfung und Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss dar.

 

Der Wirtschaftsprüfer hat am 09.12.2022 in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet und zu den offenen Fragen Stellung genommen. Der Ausschuss hat über die daraus abgeleiteten Erkenntnisse beraten und fasste anschließend einstimmig folgenden Beschluss:

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2018 der Stadt Wermelskirchen folgende Stellungnahme gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegenüber dem Rat abzugeben:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss zum 31.12.2018 und den Lagebericht 2018 der Stadt Wermelskirchen vom 09.11.2022 unter Einbezug des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG gem. § 102 Abs. 2 GO NRW geprüft.

Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich ein eigenes Urteil zum Jahresabschluss 2018 gebildet und schließt sich den Ergebnissen des Prüfberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss erhebt gemäß § 59 Abs. 2 GO NRW auf der Grundlage des vorgelegten Prüfungsberichts keine Einwendungen und billigt den von der Bürgermeisterin aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2018 und den Lagebericht 2018“

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadtverwaltung Wermelskirchen

a)      den Jahresabschluss 2018 der Stadt Wermelskirchen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen und

b)      der Bürgermeisterin für das Jahr 2018 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen.  

Die Stellungnahme und der Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses wurden dem Rat am 09.12.2022 schriftlich zu der Beschlussvorlage 00243/2022 zur Verfügung gestellt.

Der Prüfungsvorgang ist damit erledigt.

 

Vorlage 0219/2022

Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wermelskirchen zum 31.12.2019

Hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen wird auf die Ausführungen zur Prüfung des Jahresabschlusses 2018 verwiesen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.08.2020 (RAT 0058/2020) beschlossen, die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH zu übertragen. Die mit der Jahresabschlussprüfung Beauftragten haben nach § 102 Abs. 8 GO einen Prüfungsbericht erstellt und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 stellt die Grundlage für die Prüfung und Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss dar.

 

Der Wirtschaftsprüfer hat am 09.12.2022 in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet und zu den offenen Fragen Stellung genommen. Der Ausschuss hat über die daraus abgeleiteten Erkenntnisse beraten und fasste anschließend einstimmig folgenden Beschluss:

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt unter dem Vorbehalt der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 in der Sitzung des Rates am 12.12.2022 zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2019 der Stadt Wermelskirchen folgende Stellungnahme gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegenüber dem Rat abzugeben:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss zum 31.12.2019 und den Lagebericht 2019 der Stadt Wermelskirchen von 18.11.2022 unter Einbezug des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG gem. § 102 Abs. 2 GO NRW geprüft.

Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich ein eigenes Urteil zum Jahresabschluss 2019 gebildet und schließt sich den Ergebnissen des Prüfberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an.

Der Rechnungsprüfungsausschuss erhebt gemäß § 59 Abs. 2 GO NRW auf der Grundlage des vorgelegten Prüfungsberichts keine Einwendungen und billigt den von der Bürgermeisterin aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2019 und den Lagebericht 2019

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt unter dem Vorbehalt der vorherigen Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 in der Sitzung des Rates am 12.12.2022

a) den Jahresabschluss 2019 der Stadt Wermelskirchen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen und

b) der Bürgermeisterin für das Jahr 2019 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen. 

Die Stellungnahme und der Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses wurden dem Rat am 09.12.2022 schriftlich zu der Beschlussvorlage 0265/2022 zur Verfügung gestellt.

Der Prüfungsvorgang ist damit erledigt.

 

 

Vorlage 0016/2017-1-1 Bericht Nr. 03/2017

Zuschüsse für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen

Der Prüfbericht 03/2017 wurde in den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses am 02.03.2017, 21.06.2017 und 28.11.2017 behandelt. Der Prüfungsvorgang war bis auf die Prüfungsfeststellungen B/12 (Verwendungsnachweise), B/14 bis B/16 (Rücklagen, Kreditbestände), B/17 (Investitionskosten Kita St. Michael), B/29 (Mietvertrag Kita Dhünn) und B/30 (einmaliger Zuschuss AWO) abgeschlossen, zu denen seitens der Verwaltung eine weitere Bearbeitung erforderlich war. Über die Weiterverfolgung wurde fortlaufend im Rechnungsprüfungsausschuss berichtet, zuletzt in der Sitzung am 25.05.2023 über die bis dahin als unerledigt geführten Feststellungen B/30 und B/12.

Der einmalige Zuschuss in Höhe von 20.000 € aus dem Kindergartenjahr 2016/2017 (B/30) ist erst im Oktober 2022 vom Träger nachvollziehbar belegt worden.

Die Rückstände bei der Abrechnung der Verwendungsnachweise (B/12) hat das Jugendamt im Wesentlichen aufgeholt. Die Abrechnung für das Kindergartenjahr 2019/2020 ist abgeschlossen. Die Endabrechnung für das Jahr 2020/2021 wurde an das Landesjugendamt weitergeleitet und ist dort in Bearbeitung.

 

 Der Prüfungsvorgang ist damit erledigt.

 

Vorlage 0158/2020 Bericht Nr. 09/2020

Personalabrechnung

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 02.12.2020 den Prüfungsfeststellungen zum Prüfbericht 09/2020 „Personalabrechnung“ unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Verwaltung vom 13.11.2020 sowie des abschließenden Schreibens der Rechnungsprüfung vom 18.11.2020 angeschlossen.

Die Prüfung war bis auf die Prüfungsfeststellung B/1 (fehlenden Vier-Augen-Prinzip bei der Personalabrechnung der Beamten) abgeschlossen. Im Herbst 2020 fand im Haupt- und Personalamt eine Organisationsuntersuchung statt. Es wurde die Einrichtung einer weiteren 0,5 Stelle für den Personalservice empfohlen. Mit der Verabschiedung des Stellenplans 2021 wurde eine zutzliche halbe Stelle nach EG 9a TVöD eingerichtet und dem Sachgebiet Personal und Organisation zugeordnet. Die Stelle wurde Ende 2021 intern besetzt. Nach Einarbeitung der Mitarbeiterin sollte diese Ende 2021 in der Lage versetzt sein, Kontrollen im Sinne des Vier-Augen-Prinzips im Bereich der Beamtenabrechnungen vorzunehmen. Am 09.06.2022 teilte das Fachamt mit, dass die Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip noch primär stichprobenartig durch die Sachgebietsleitung durchgeführt wird. Zwischenzeitlich ist eine langfristige Lösung gefunden worden. Durch eine Umstrukturierung im Sachgebiet werden zukünftig vier Sachbearbeiterinnen in der Entgeltabrechnung eingesetzt. Innerhalb der Vertretungspaare wird das Vier-Augen-Prinzip durchgängig gewährleistet sein. Die mit der Umstrukturierung verbundenen Personalmaßnahmen wurden zwischenzeitlich durchgeführt. 

Der Prüfungsvorgang ist damit erledigt.

 

Vorlage 0169/2022 Bericht Nr. 04/2022

Prüfung von Vergaben im Rechnungsjahr 2021

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.09.2022 dem Prüfbericht zur Kenntnis genommen. Zu einer Beauftragung gab der Ausschussvorsitzende zu bedenken, dass bei Abschluss eines Honorarvertrages auch die Problematik einer Scheinselbständigkeit sowie eine mögliche Sozialversicherungspflicht bedacht werden sollte. Die Verwaltung teilte in der Sitzung mit, dass eine Prüfung bereits veranlasst sei, das Ergebnis jedoch noch ausstehe. Die zwischenzeitlich erfolgte Prüfung der Verwaltung führt zu dem Ergebnis, dass sowohl die Vertragsgestaltung als auch die tatsächliche Tätigkeitsausübung keine Anhaltspunkte für eine Scheinselbständigkeit beinhalten. Die Gesamtumstände sprechen gegen eine Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des § 611 a BGB. Die Stellungnahme wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 25.05.2023 vorgelegt.

Der Vorgang ist damit abgeschlossen.

 


 

Vorlage 0084/2023 Bericht Nr. 01/2023

Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung bei Durchführung der Finanzbuchhaltung mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitung im Rechnungsjahr 2022

Die im Rechnungsjahr 2022 durchgeführte Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung bei Durchführung der Finanzbuchhaltung mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitung wurde im Bericht 01/2023 zusammenfassend dargestellt. Bei dieser Prüfung handelt es sich um eine Pflichtaufgabe nach der Gemeindeordnung. Die Programmprüfung besteht aus der Programmsystemprüfung und der Anwendungsprüfung. Dabei sind die Anforderungen aus § 28 Abs. 5 KomHVO Prüfungsgrundlage.

r die automatisierte Ausführung der Geschäfte der kommunalen Haushaltswirtschaft dürfen seit 2021 nur von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zugelassene Fachprogramme verwendet werden. Für Programme, die über die Südwestfalen-IT (SIT) bezogen werden, nimmt das Rechnungsprüfungsamt der SIT eine Programmsystemprüfung vor.  Beides ersetzt nicht die Anwendungsprüfung vor Ort durch die örtliche Rechnungsprüfung.

Der Prüfung der finanzrelevanten Programme vor ihrer Anwendung konnte in den letzten Jahren nicht ausreichend entsprochen werden. Hierüber hat das Rechnungsprüfungsamt den Rechnungsprüfungsausschuss und den Rat der Stadt regelmäßig unterrichtet.

 

Zu den Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes gehören weiterhin die Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit und damit auch die Prüfung des gesamten IT-Einsatzes einschließlich der damit verbundenen Vergaben. In 2022 wurden von der Verwaltung 13 Verfahren mit einem Volumen von insgesamt 133.700 € beschafft. Entgegen ihrer Verpflichtung aus der Dienstanweisung 10.16 hat die Verwaltung die Rechnungsprüfung nicht über die geplante Programmbeschaffung informiert. Nur von zwei Verfahren zu insgesamt rd. 30.600 € erhielt die Rechnungsprüfung Kenntnis. Wegen Unkenntnis war eine Prüfung der übrigen Verfahren nicht möglich.

Aufgrund von personellen Engpässen der Verwaltung erfolgte die Einführung und flächendeckende Ausweitung der beschafften Programme (Rechnungsworkflow, Interkommunales Kennzahlenvergleichssystem, Enterprise all-in-one) nicht planmäßig.

Die Einführung des Rechnungsworkflows ist in 2022 nicht weiter vorangeschritten. Insofern erfolgten nur wenige vorbereitende Prüfungshandlungen.

 

Bei der Programmprüfung INFOMA Finanzverfahren und Kasse stand die umfassende Saldenprüfung der Bilanzkonten sowie der Debitoren- und Kreditorenposten noch aus. Die Prüfung der Datenübernahme von KIRP nach INFOMA nahm der mit der Jahresabschlussprüfung 2018 beauftragte Wirtschaftsprüfer in 2022 im Rahmen der Jahresabschlussprüfung vor. Der Prüfvorgang ist damit abgeschlossen.

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 durch Beschluss des Rates erfolgte nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist. Daher musste das Finanzverfahren KIRP länger vorgehalten werden, so dass der Programmumfang nicht auf die vorgeschriebene Bereitstellung von Auskunftsrechten reduziert werden konnte. Dadurch entstanden zusätzliche Kosten von rd. 27.600 €.

 

Die ausstehende Anwendungsprüfung für das Modul INFOMA Veranlagungswesen wurde bis auf weiteres ausgesetzt. Grund ist die personelle Situation in der Kämmerei und in der Rechnungsprüfung. Die Anwendungsprüfung des Moduls LuGM Mieten- und Nebenkosten in Kombination mit einer Verwaltungsprüfung hat in 2021 begonnen. Sie konnte in 2022 aufgrund der personellen Situation im Rechnungsprüfungsamt jedoch nur schleppend fortgesetzt werden. Die Stelle der Amtsleitung ist seit dem 01.02.2022 unbesetzt. Die Abberufung der Leitung erfolgte im Rat zum 01.05.2022. Die Rechnungsprüfung konnte ihre gesetzliche Verpflichtung nach § 104 Abs. 1 GO NRW in 2022 nicht vollumfänglich erfüllen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 25.05.2023 den Bericht 01/2023 zur Kenntnis genommen.

 

Vorlage 0096/2023 - Bericht Nr. 02/2023

  • Laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung
  • Dauernde Überwachung und Prüfung der Zahlungsabwicklung
  • Prüfung von Buchungsbelegen

Rechnungsjahr 2022

Die im Rechnungsjahr 2022 durchgeführten Prüfungen wurden im Bericht Nr. 02/2023 zusammengefasst dargestellt. Diese Prüfungen stellen Pflichtaufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung dar und dienen u.a. der Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses. Sie ermög­lichen eine zeitnahe Prüfung der Geschäftsvorfälle.

Im Rahmen der dauernden Überwachung und Prüfung der Zahlungsabwicklung kann der Stadt­kasse grundsätzlich eine gesetzmäßige Abwicklung der Kassengeschäfte bestätigt werden. Auch die laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zeigt, dass die Abwick­lung in der Finanzbuchhaltung der Stadt Wermelskirchen im Wesentlichen im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung, der Kommunalhaushalts­verordnung einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung steht.

Die Kommunalhaushaltsverordnung regelt lediglich Grundsätze zur Buchführung, Zahlungsabwicklung und Sicherheitsstandards bei der Erledigung der Finanzbuchhaltung. Daher sieht § 32 KomHVO vor, dass zur ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung vom Bürgermeister bzw. von der Bürgermeisterin örtliche Regelungen zu erlassen sind.

Die bestehenden örtlichen Regelungen zur ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung der Finanzbuchhaltung sind zum Teil veraltet und müssen aktualisiert werden. Da diese bislang nur zum Teil geändert bzw. neu erstellt wurden, bestanden im Jahr 2022 weiterhin Regelungslücken bzw. veraltete Vorschriften. Dort wurden, soweit rechtlich möglich, behelfsweise die alten Dienstanweisungen angewandt. Die Überarbeitung weiterer Dienstanweisungen steht noch aus.

r den Zeitraum 01.01. bis 31.10.2022 galt als Wertgrenze für die Prüfung von Buchungsanweisungen durch das Rechnungsprüfungsamt 20.000 € brutto. Unter dem Gesichtspunkt, dass sich die Rechnungsprüfung zukünftig noch stärker nach dem Leitbild der Rechnungsprüfung (IDR) ausrichtet und die Prüfungen entsprechend der bereits vorhandenen risikoorientierten Prüfungsplanung vornimmt, ist die Wertgrenze ab dem 01.11.2022 auf 50.000 € angehoben worden. Positiv hervorzuheben ist der Rückgang der Beanstandungen im Jahr 2022 im Bereich der Belegprüfung. Die Anhebung der Wertgrenze stellt daher kein erhöhtes Risiko dar.

r die Zeit vom 01.04. bis 31.07.2022 konnten aufgrund der Abbestellung einer Verwaltungsprüferin die sozialen Leistungen nicht geprüft werden.

Bei den im Bericht dargestellten Belegprüfungen handelt es sich überwiegend um abgeschlossene Prüfungsvorgänge. Zu einigen Vorgängen muss die Verwaltung noch tätig werden. Sachverhalte von besonderer Bedeutung wurden in der nichtöffentlichen Sitzung des Rech­­nungsprüfungsausschusses erläutert und können dem Bericht 02/2023 sowie der Nieder­schrift entnommen werden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 25.05.2023 den Bericht 02/2023 zur Kenntnis genommen.

Die im Bericht dargestellten Prüfungsfeststellungen, zu denen die Verwaltung noch tätig werden muss, werden von der Rechnungsprüfung weiterverfolgt. Es wird hierzu im nächsten Bericht über die Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung, dauernden Über­wachung und Prüfung der Zahlungsabwicklung, Prüfung von Buchungsbelegen informiert.

 

 

Vorlage 0088/2023 Bericht Nr. 03/2022

Prüfung von Vergaben im Rechnungsjahr 2022

Die im Rechnungsjahr 2022 durchgeführten Vergabeprüfungen wurden im Bericht Nr. 03/2023 zusammengefasst dargestellt. Diese Prüfungen stellen eine Pflichtaufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung dar. Es wurden 184 Vergaben mit einem Auftrags­volumen von rd. 17,9 Mio. € geprüft.

In der Dienstanweisung für das Vergabewesen der Stadt Wermelskirchen wurden die Wertgrenzen für nationale Vergaben in Anlehnung an den Kommunalen Vergabeerlass ab dem 01.04.2022 weiter erhöht. Direktaufträge sind bis 25.000 € netto zulässig.

Die weitere Erhöhung der Wertgrenzen sieht die Rechnungsprüfung kritisch. Der Kommunale Vergabeerlass lässt die Erhöhung zwar zu, fordert aber gleichzeitig ausdrücklich die Vorschriften des Korruptionsbekämpfungsgesetzes zu beachten. Zur Vermeidung von Manipulationen sind entsprechende organisatorische Maßnahmen zu treffen. Diese wurden festgelegt und teilweise umgesetzt. Weiterhin fehlt jedoch die Begründung und Dokumentation von Kompensationsmaßnahmen bei Abweichungen vom Rotationsprinzip. Die Arbeitsgruppe Korruptionsprävention hat seit 2020 ihrer Arbeit nicht wiederaufgenommen.

Bei den Vergaben, die aufgrund ihrer Höhe über die Zentrale Vergabestelle (ZVS) abgewickelt wurden, stellte die Rechnungsprüfung fest, dass hier von der ZVS fast ausschließlich mit Sichtvermerk gearbeitet wurde. Dies führte bei der Rechnungsprüfung zu einem erhöhten Prüfaufwand.

In dem Bereich Technik konnte die Rechnungsprüfung die beanstandeten Vergaben und Nachträge überwiegend nur zur Kenntnis nehmen.

Die festgestellten Beanstandungen wären teilweise vermeidbar gewesen. Zur Planung und Durchführung eines Vergabeverfahrens besteht weiterhin Fortbildungs- bzw. starker Unterstützungsbedarf in den Fachämtern, vor allem im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen. Die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung sollte verstärkt in den Focus gestellt werden. Die Beratung der Fachämter durch die ZVS hinsichtlich Wahl des Vergabeverfahrens, Losbildung, Wertungskriterien, Produktneutralität etc. ist bereits vor Beginn des Vergabeverfahrens zu intensivieren.

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW empfahl in ihrem Bericht vom 21.04.2022, die Wertgrenze für die Einbindung der ZVS ins Vergabeverfahren von 50.000 € zu senken. Dieser Empfehlung schließt sich die Rechnungsprüfung erneut an.

Bei den im Bericht r 2022 dargestellten Vergabeprüfungen handelt es sich überwiegend um abgeschlossene Prüfungsvorgänge. Zu einigen Vorgängen muss die Verwaltung noch tätig werden. Sachverhalte von besonderer Bedeutung wurden in der nichtöffentlichen Sitzung des Rech­­nungsprüfungsausschusses erläutert und können dem Bericht 03/2023 sowie der Nieder­schrift entnommen werden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 25.05.2023 den Bericht Nr. 03/2023 zur Kenntnis genommen. Die im Bericht dargestellten Prüfungsfeststellungen, zu denen die Verwaltung noch tätig werden muss, werden von der Rechnungsprüfung weiterverfolgt. Es wird hierzu im nächsten Bericht über die Vergaben informiert.

 

 

Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 25.05.2023

Verschiedenes

Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde informiert, dass die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der VHS Bergisch Land durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wermelskirchen erfolgt ist und ihren Abschluss in der Sitzung der Verbandsversammlung am 01.06.2023 findet.

Der Prüfvorgang ist damit abgeschlossen.

 

 

 

 

 

 

 


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: