Vorlage - 0117/2023  

 
 
Betreff: 31. Änderung des Flächennutzungsplans "Industriegebiet Elbringhausen"
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Beschluss der 31. Änderung des Flächennutzungsplans
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
05.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
19.06.2023 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
01_Stellungnahme_Rheinisch-Bergischer Kreis  
02_Stellungnahme_Wald_und_Holz_NRW  
03_Stellungnahme_Wupperverband  
04_Stellungnahme_LVR-Bodendenkmalpflege  
05_Stellungnahme_IHK  
06_Stellungnahme_Vodaphone_Unitymedia  
07_Stellungnahme_Pledoc  
08_Stellungnahme_Wasserversorgungsverband-DA  
09_Stellungnahme_Einwenderin_Öffentlichkeit  
10_Stellungnahme _Pledoc  
11_Stellungnahme_Stadt_Remscheid  
12_Stellungnahme_LVR-Bodendenkmalpflege_und_65-UD  
13_Stellungnahme_LVR-Denkmalpflege_und_65-UD  
14_Stellungnahme_Wald und Holz  
15_Stellungnahme_Vodafone  
16_Stellungnahme_BEW  
17_Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis  
18_Stellungnahme_IHK  
19_Stellungnahme_Wupperverband  
20_Stellungnahme_Naturschutzbeirat  
21_Abwägungsvorschlag_Tabelle  
22_Schreiben_Bezirksregierung_12-01-2023  
23_Schreiben_Rheinisch-Bergischer_Kreis_17-02-2023  
24_Planzeichnung_zur_31-FNP-Änderung  
25_Begründung_zur_31-FNP-Änderung_TEIL-1 - Allgemeiner_Teil  
26_Begründung_zur_31-FNP-Änderung_TEIL-2-Umweltbericht  
27_Artenschutzprüfung_ASP_Stufe_1  

Beschlussvorschlag zu a):

Der Rat der Stadt beschließt die Abwägung der zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans "Industriegebiet Elbringhausen" vorgebrachten Bedenken und Anregungen, wie in dieser Beschlussvorlage dargestellt, vorzunehmen.

 

Beschlussvorschlag zu b):

Der Rat der Stadt beschließt die 31. Änderung des Flächennutzungsplans "Industriegebiet Elbringhausen" und stimmt der zugehörigen Begründung zu.

 


 


Sachverhalt:

 

Planziel der 31. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)

 

Ziel der Bauleitplanung im Bereich des Industriegebiets Elbringhausen ist das Schaffen von Planrecht, so dass sich die dort ansässigen Betriebe nach Süden erweitern können. Um diese Entwicklung planungsrechtlich vorzubereiten, soll die Darstellung "Wald" im Rahmen der 31. Flächennutzungsplanänderung entfallen und künftig als "gewerbliche Baufläche (G)" dargestellt werden.

 

 

Hinweis zur verbindlichen Bauleitplanung und zum Städtebaulichen Vertrag

 

Parallel zu dieser FNP-Änderung wird das Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" (B´Plan) geführt.

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden folgende Plangebietsthemen detaillierter behandelt, als auf der Ebene der FNP-Änderung:

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Waldeingriff, zu leistende Ersatzaufforstungen, Maßnahmen zur Minderung von visuellen Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Ausbildung eines Waldsaums, Regelungen/Hinweise zu artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen, verkehrliche Erschließung, Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung, Immissionsschutz, Bodenschutz/Altlasten (u.a.).

 

Ergänzend wird zwischen der Stadt Wermelskirchen und den Planbegünstigten ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) geschlossen. Mit dem Abschluss des Vertrages sollen die im Rahmen der Bauleitplanverfahren festgestellten und umzusetzenden naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen geregelt werden.

Dabei handelt es sich um (externe) Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Plangebiet selbst nicht realisiert werden können. Konkret trifft der Vertrag Regelungen für Waldersatzflächen und für die Inanspruchnahme des Ökokontos des Rheinisch-Bergischen Kreises.

 

Entsprechende Beschlussvorlagen zur 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 20 (Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) und zum städtebaulichen Vertrag sind vorgesehen für die Sitzungen von Fachausschuss und Rat im September 2023.

 

 

Erneute Anfrage und Bestätigung nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG)

 

Aufgrund der langen Verfahrensdauer der Bauleitplanung, der Überarbeitung des Landesentwicklungsplans (LEP) und des in Neuaufstellung befindlichen Regionalplans, sollte die Übereinstimmung der Planung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung erneut überprüft werden. Daher wurde eine zweite landesplanerische Anfrage gestellt.

 

Mit Schreiben vom 12.01.2023 (Anlage 22) teilt die Bezirksregierung Köln mit, dass keine raumordnerischen Bedenken erhoben werden, sofern der Träger der Landschaftsplanung im weiteren Verfahren keinen Widerspruch einlegt. In ihrem Schreiben verweist die Bezirksregierung darauf, dass - zum damaligen Zeitpunkt/02.01.23 - aus Sicht der Abteilung Planung und Landschaftsschutz/Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises (RBK/UNB) Bedenken gegen die Planung bestünden.

 

Mit Schreiben vom 17.02.2023 (Anlage 23) bestätigt die UNB, dass aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Umplanungen Konflikte mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege als lösbar beziehungsweise bereits bewältigt zu betrachten seien.

Das Weiteren teilt die UNB in ihrer Stellungnahme zur Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im März/April 2023 mit, dass die Konflikte - insbesondere durch die Verkleinerung des Erweiterungsbereiches und die inhaltliche Ausgestaltung des parallel aufgestellten Bebauungsplans - in ausreichendem Maße bewältigt werden, so dass keine Bedenken mehr erhoben werden (Anlage 17: RBK/UNB Schreiben vom 04.04.2023).

 

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen - Abwägung

 

Verfahren zur 31. Änderung des FNP

 

Zur langjährigen Entwicklung der Bauleitplanung wird auf die Darstellung in der Beschlussvorlage 0043/2019 (siehe den Zeitraum von 2007 bis 2019) und jüngst auf die Vorlage 0221/2022 verwiesen.

 

 

Frühzeitige Beteiligung 2009

 

Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung vom 07.09. bis zum 09.10.2009, wurden dem Rat der Stadt im Wege der Vorlage 0221/2022 (siehe dort die Anlage 7) zur Kenntnis gegeben. Die damals vorgebrachten Aspekte konnten entweder frühzeitig berücksichtigt werden und in die Planung einfließen; so wurde beispielsweise der Geltungsbereich der Änderung zurückgenommen und Festsetzungen zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern ergänzt. Oder die Punkte wurden in der erneuten frühzeitigen Beteiligung/2021 bzw. der Offenlage/2023 wiederholt und konkretisierter vorgebracht.

 

 

Erneute frühzeitige Beteiligung 2021

 

Die erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch eine öffentliche Auslegung vom 22.03. bis zum 26.04.2021. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 13.03.2021 ortsüblich bekannt gemacht.

Es wurde eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vorgetragen, die sich gegen die Umwidmung von Waldflächen zu Bauflächen wendet (Anlage 9: Stellungnahme Einwenderin). Zur Behandlung des Schreibens im Rahmen der Abwägung wird auf die Anlage 21: "Abwägungsvorschlag 31. Änderung des FNP" verwiesen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.03.2021 frühzeitig am Aufstellungsverfahren beteiligt. Ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 26.04.2021 eingeräumt.

Es wurden von insgesamt neun Behörden Stellungnahmen vorgetragen, insbesondere zu folgenden Themen (Anlagen 1-9 + 20: Stellungnahmen Behörden, 2021):

 

  • Beeinträchtigung der Quellmulde: Das westliche Flurstück und die westlichen Teile des östlichen Flurstückes seien Bestandteil der Quellmulde des im Bereich des ehemaligen Staubeckens Kovelsberg in den Eifgen mündenden Nebenbaches. Der Quellaustritt liege etwa 74 Meter südlich unterhalb des Erweiterungsbereiches. Die Planung führe zu erheblichen Anschüttungen, vor allem im Bereich der Quellmulde. Vor allem die weitgehende Verfüllung des Quellmuldenkopfes sei kritisch zu beurteilen.
  • Verlust von Waldflächen: Die Flächen im Plangebiet verlören ihre Funktionen im Naturhaushalt und als Lebensraum vollständig. Durch die bauliche Inanspruchnahme sei mit negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie durch zu erwartende Lärm- und Lichtemissionen auf die Fauna der angrenzenden Waldbereiche zu rechnen. Durch einen zu geringen Waldabstand seien weitere Waldverluste zu erwarten. Weiterhin werde mit der Erweiterung der bisherige Siedlungsabschluss nach Süden aufgebrochen und eine negative Vorbildwirkung, insbesondere für die westlich angrenzenden Waldflächen, geschaffen.
  • Konflikte zu Zielen des Landschaftsschutzes: Die Planung stehe in Konflikt mit dem Entwicklungsziel 1 in Verbindung mit dem Entwicklungsteilziel 1.1 Erhaltung und Entwicklung von Gewässersystemen mit Auenlandschaft, in den Hangbereichen und Siefentälern zur "Gren Dhünntalsperre" (Erhaltung und Entwicklung von naturnahen Laubwäldern sowie Mischwaldbeständen sowie von Landschaftsräumen mit Vorkommen seltener und gefährdeter naturraumtypischer Pflanzen und Tiere, deren Lebensräumen, sowie von Gebieten mit seltenen Böden und als bedeutsamer Biotopverbundraum) sowie den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebietes WK_2.2-07 "Seitentäler des Eifgenbaches mit Laubwäldern an den Hängen".
  • Potentielle Betroffenheit von Greifvögel: Aus der Artenschutzprüfung (ASP) gehe nicht hervor, ob Greifvogelhorste in der Umgebung, also auch außerhalb des Geltungsbereiches, überprüft wurden.

 

 

Offenlage 2023

 

Aufgrund der Hinweise des Rheinisch-Bergischen Kreises insbesondere mit Bezug auf die Betroffenheit einer Quellmulde im Rahmen der erneuten frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde die Planung überarbeitet. Im Ergebnis wird auf die bauliche Inanspruchnahme von Waldflächen im südwestlichen Bereich des Flurstücks 376 verzichtet, so dass der Planbereich hier verkleinert wird.

Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 12.12.2022 (Vorlage 0221/2022) wurde der Geltungsbereich reduziert und der Entwurf zur 31. Änderung des FNP einschließlich Begründung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegt und parallel dazu die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch Veröffentlichung im Internet sowie eine ergänzende öffentliche Auslegung vom 06.03.2023 bis zum 06.04.2023. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 24.02.2023 ortsüblich bekannt gemacht.

Es wurde keine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vorgetragen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit E-Mail vom 06.03.2023 am Aufstellungsverfahren beteiligt. Ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 06.04.2023 eingeräumt. Es wurden von insgesamt neun Behörden Stellungnahmen vorgetragen, insbesondere zu folgenden Themen (Anlagen 10-19: Stellungnahmen Behörden, 2023):

  • Verlust von Waldflächen: Die Flächen im Plangebiet verlieren ihre Funktionen im Naturhaushalt und als Lebensraum vollständig.
  • Durch die bauliche Inanspruchnahme sind negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie durch zu erwartende Lärm- und Lichtemissionen auf die Fauna der angrenzenden Waldbereiche zu erwarten.
  • Weiterhin wird mit der Erweiterung der bisherige Siedlungsabschluss nach Süden aufgebrochen und eine negative Vorbildwirkung, insbesondere für die westlich angrenzenden Waldflächen geschaffen.
  • Negative Auswirkungen durch Flächenverbrauch, erhebliche Eingriffe in den Boden und die Lebensraumfunktion, erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt.

 

Hinweis zur Begründung

 

Nach der Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB im März/April 2023 wurde die "Begründung zur 31. Änderung des FNP, Teil 1 - Allgemeiner Teil" redaktionell ergänzt. Die rot markierten und kursiv geschriebenen Passagen vervollständigen den Planungsstand um Erkenntnisse, die im Rahmen dieses Verfahrensschritts gewonnen wurden.

 

 

Fazit Abwägung

 

Die tabellarische Übersicht "Abwägungsvorschlag 31. Änderung des FNP" (Anlage 21) enthält Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen, die zu folgenden Verfahrensabschnitten vorgelegt wurden:

 

A) zur erneuten frühzeitigen Beteiligung vom 22.03. bis zum 26.04.2021

(Anlagen 1-9: Stellungnahmen 2021),

 

B) zur Offenlage vom 06.03.2023 bis zum 06.04.2023

 (Anlagen 10-19: Stellungnahmen 2023),

 

c)  außerhalb der vorgenannten Verfahrensabschnitte

 (Anlage 20: Stellungnahme 22.06.2021).

 

Die Anlage 21 gibt den Inhalt der Schreiben von 2021 und 2023 (Anlagen 1-20) wieder, versieht sie jeweils mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einem Vorschlag zur Abwägung.

 

Im Ergebnis können nahezu alle vorgebrachten Bedenken und Anregungen berücksichtigt bzw. die Hinweise zur Kenntnis genommen werden. Einige Stellungnahmen decken sich inhaltlich mit denen, die im Rahmen des parallel durchgeführten Beteiligungsverfahrens zum B´Plan vorgelegt wurden. Sie beziehen sich überwiegend auf den Bebauungsplanentwurf und somit auf Inhalte, die nicht Gegenstand der hier in Rede stehenden FNP-Änderung sind. Diese Inhalte werden im Rahmen des B´Planverfahrens geprüft und abgewogen (beabsichtigt für Sitzungen von Fachausschuss und Rat im September 2023).

 

 

 

b) Beschluss der 31. Änderung des FNP

 

Nach erfolgter Abwägung (Beschuss zu a) kann der Rat der Stadt nunmehr die Änderung des FNP "Industriegebiet Elbringhausen" beschließen und der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht zustimmen (Anlagen 24 27: 31. Änderung des Flächennutzungsplans "Industriegebiet Elbringhausen").


 


Anlage/n:

 

* Anlage 21 gedruckt ** Anlage 24 gedruckt, verkleinert auf A4, in schwarz-weiß

Alle anderen Anlagen nur digital im Ratsinformationssystem abrufbar.

 

Anlage 01 Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis vom 23.04.2021

Anlage 02 Stellungnahme Landesbetrieb Wald und Holz NRW vom 07.04.2021

Anlage 03 Stellungnahme Wupperverband vom 26.04.2021

Anlage 04 Stellungnahme Landschaftsverband Rheinland vom 28.04.2021

Anlage 05 Stellungnahme Industrie- und Handelskammer zu Köln vom 26.04.2021

Anlage 06 Stellungnahme Vodafone NRW GmbH vom 26.04.2021

Anlage 07 Stellungnahme PLEdoc GmbH Netzauskunft vom 26.03.2021

Anlage 08 Stellungnahme Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper vom 22.03.2021

Anlage 09 Stellungnahme Einwenderin/Öffentlichkeit vom 09.04.2021

Anlage 10 Stellungnahme PLEdoc GmbH Netzauskunft vom 08.03.2023

Anlage 11 Stellungnahme Stadt Remscheid vom 10.03.2023

Anlage 12 Stellungnahme LVR-Amt für Bodendenkmalpflege und 65/UD vom 16.03.2023

Anlage 13 Stellungnahme LVR-Amt für Denkmalpflege und 65/UD vom 28.03.2023

Anlage 14 Stellungnahme Landesbetrieb Wald und Holz vom 21.03.2023

Anlage 15 Stellungnahme Vodafone NRW GmbH vom 27.03.2023 

Anlage 16 Stellungnahme BEW Bergische Energie- u. Wasser GmbH vom 30.03.2023

Anlage 17 Stellungnahme Rheinisch-Bergische Kreis vom 04.04.2023

Anlage 18 Stellungnahme Industrie- und Handelskammer zu Köln vom 06.04.2023

Anlage 19 Stellungnahme Wupperverband vom 06.04.2023

Anlage 20 Stellungnahme Beirat der Unteren Naturschutzbehörde 22.06.2021

Anlage 21 * Abwägungsvorschlag / Tabelle zu Anregungen, Bedenken und Hinweisen

Anlage 22 Schreiben Bezirksregierung Köln vom 12.01.2023

Anlage 23 Schreiben Rheinisch-Bergischer Kreis vom 17.02.2023

Anlage 24 ** Planzeichnung der 31. Änderung des Flächennutzungsplans

Anlage 25 Begründung zur 31. Änderung des FNP, Teil 1 - Allgemeiner Teil

Anlage 26 Begründung zur 31. Änderung des FNP, Teil 2 - Umweltbericht

Anlage 27 Artenschutzprüfung (ASP) - Stufe I

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01_Stellungnahme_Rheinisch-Bergischer Kreis (3077 KB)      
Anlage 2 2 02_Stellungnahme_Wald_und_Holz_NRW (212 KB)      
Anlage 3 3 03_Stellungnahme_Wupperverband (1321 KB)      
Anlage 4 4 04_Stellungnahme_LVR-Bodendenkmalpflege (1002 KB)      
Anlage 5 5 05_Stellungnahme_IHK (64 KB)      
Anlage 6 6 06_Stellungnahme_Vodaphone_Unitymedia (192 KB)      
Anlage 7 7 07_Stellungnahme_Pledoc (1998 KB)      
Anlage 8 8 08_Stellungnahme_Wasserversorgungsverband-DA (818 KB)      
Anlage 9 9 09_Stellungnahme_Einwenderin_Öffentlichkeit (1981 KB)      
Anlage 10 10 10_Stellungnahme _Pledoc (2052 KB)      
Anlage 11 11 11_Stellungnahme_Stadt_Remscheid (216 KB)      
Anlage 12 12 12_Stellungnahme_LVR-Bodendenkmalpflege_und_65-UD (1263 KB)      
Anlage 13 13 13_Stellungnahme_LVR-Denkmalpflege_und_65-UD (1176 KB)      
Anlage 14 14 14_Stellungnahme_Wald und Holz (312 KB)      
Anlage 18 15 15_Stellungnahme_Vodafone (52 KB)      
Anlage 15 16 16_Stellungnahme_BEW (351 KB)      
Anlage 16 17 17_Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis (208 KB)      
Anlage 17 18 18_Stellungnahme_IHK (41 KB)      
Anlage 19 19 19_Stellungnahme_Wupperverband (1514 KB)      
Anlage 20 20 20_Stellungnahme_Naturschutzbeirat (44 KB)      
Anlage 21 21 21_Abwägungsvorschlag_Tabelle (1043 KB)      
Anlage 22 22 22_Schreiben_Bezirksregierung_12-01-2023 (225 KB)      
Anlage 23 23 23_Schreiben_Rheinisch-Bergischer_Kreis_17-02-2023 (579 KB)      
Anlage 24 24 24_Planzeichnung_zur_31-FNP-Änderung (728 KB)      
Anlage 25 25 25_Begründung_zur_31-FNP-Änderung_TEIL-1 - Allgemeiner_Teil (1525 KB)      
Anlage 26 26 26_Begründung_zur_31-FNP-Änderung_TEIL-2-Umweltbericht (1066 KB)      
Anlage 27 27 27_Artenschutzprüfung_ASP_Stufe_1 (1729 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: