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Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, den städtischen Wald künftig nach den Kriterien des Bundesprogrammes „Klimaangepasstes Waldmanagement“ zu bewirtschaften und zu pflegen und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Fördermittel für das Jahr 2023 sowie die Folgejahre zu beantragen Sachverhalt:
Im Ausschuss für Umwelt und Bau am 06.06.2023 (siehe Vorlage 0124/2023) wurde das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ vorgestellt. Die zur Sitzung eingeladenen Fachleute haben die darin enthaltenen 12 Förderkriterien vorgestellt und bewertet, nach denen der städtische Wald künftig zu bewirtschaften und zu pflegen wäre
Neben der ökologischen Aufwertung und Verbesserung des städtischen Waldes können Fördergelder generiert werden, die außerhalb der üblichen Waldbewirtschaftung (z.B. Holverkauf) liegen. Um diese verschiedenen Kriterien einhalten zu können müssen jedoch unterschiedliche fachliche Vorarbeiten und Waldpflegearbeiten durchgeführt werden.
Diese Arbeiten können durch externe Fachunternehmen geleistet werden. Die Verwaltung kann, auch aufgrund der aktuellen Personalsituation, diese Verwaltungsleistungen und Facharbeiten nicht selbst durchführen. Es ist daher beabsichtigt, die Leistungen extern zu vergeben.
Für die städtische Waldfläche mit ca. 632 ha könnten Fördergelder in Höhe von jährlich 60.000 € vereinnahmt werden. (Anmerkung: 500 ha x100 €/ha + 132 ha x 80 €/ha)
Für die Bearbeitung des Antrages entstehen einmalige Kosten. Für die Einhaltung der Förderkriterien entstehen neben der bisherigen Pflege weitere jährliche Kosten.
Folgende Kosten ergeben sich hierbei:
A) Einmalige Arbeiten im Rahmen der Beförsterung
Für die erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes sind im wesentlichen folgende Arbeiten zu erledigen: - Erfassung, Kartierung und Kennzeichnung der 3.150 Habitatbäume/Habitatbaumanwärter - Erfassung und Kartierung der 31,5 Hektar Stilllegungsfläche - Erfassung der Bestände, welche vorausverjüngt werden müssen - Erfassung der Bestände, die mit Mischbaumarten erweitert werden müssen - Erstellung eines Konzeptes zur Erhöhung des Totholzanteils
Dieser Aufwand wird auf rund 33.000 € geschätzt. Aufgrund der direkten Förderung über die FBG mit einer Förderquote von 80% verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von rund 6.600 €.
B) Jährliche Arbeiten im Rahmen der Beförsterung
Die weiteren Kriterien des Förderprogramms führen zu einem erhöhten Aufwand in der laufenden Beförsterung. Dieser Aufwand wird auf rund 4.000 € p.a. geschätzt. Aufgrund der direkten Förderung über die FBG mit einer Förderquote von 80% verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von rund 800 €.
C) Zusätzliche jährliche Kulturpflege
Da die vorhandenen Kulturflächen und Jungbestände der städtischen Waldflächen in den vergangenen Jahren vernachlässigt wurden, weisen diese einen erheblichen Pflegerückstand auf. Um diesen aufzuholen, werden in den kommenden drei Jahren rund 50.000 € aufgewendet werden müssen. Für die Folgejahre wird derzeit davon ausgegangen, dass sich dieser Aufwand halbieren wird. Die Kulturpflege ist aus forstfachlicher Sicht auch ohne die Teilnahme am Förderprogramm notwendig.
Zusammenfassung
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Bau haben sich in der Sitzung am 06.06.2023 zum Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ grundsätzlich positiv positioniert.
Die Verwaltung hat im Rahmen dieser Vorlage die geforderten Informationen zu den Kosten geliefert. Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt 2023 zur Verfügung bzw. werden im Haushalt 2024 berücksichtigt.
Anlage/n:
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