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Beschluss:
Der Rat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu. Sachverhalt: Mit Einführung des 49-Euro-Tickets („Deutschlandticket“) zum 01.05.2023 stellte sich wie schon bei der befristeten Einführung des 9-Euro-Tickets im vergangenen Jahr die Frage, inwiefern dieses Angebot auch für den Schülerverkehr eingesetzt werden könne, um die dauerhafte Bindung der Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu erreichen. Die deutschlandweite Mobilität zu einem günstigen Preis soll auch Schülerinnen und Schülern zugutekommen. Deshalb sollen Schülerinnen und Schüler bei der Nutzung des ÖPNV für Schule und Freizeit als Anspruchsberechtigte nach der Schülerfahrkostenverordnung durch den Schulträger ein Deutschlandticket erhalten oder dies als Selbstzahlende zu einem vergünstigten Preis von 29 Euro erwerben können. In der Sitzung des Verkehrsausschusses im Landtag vom 17.05.2023 bestätigte die Landesregierung in ihrem schriftlichen Bericht zum Verkaufsstart Deutschlandticket (Vorlage 18/1242), dass im Bereich der Schülertickets in der Kabinettsitzung am 09.05.2023 beschlossen wurde, den Schulträgern eine Finanzierungszusage für die über die bisherigen Kosten der Schülertickets hinausgehenden Kosten gegeben wird, damit freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler künftig ein Deutschlandticket durch die Schulträger erhalten und nicht freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler Zugang zu rabattierten Deutschlandtickets zu einem Preis von möglichst 29,00 Euro pro Monat erhalten können. Die Entscheidung über die Umsetzung soll den Schulträgern obliegen. Um eine möglichst einheitliche Vorgehensweise innerhalb des Rheinisch-Bergischen Kreises sicherzustellen, hat am 16.06.2023 eine Videokonferenz der kreisangehörigen Kommunen, der Kreisverwaltung und den Trägern des ÖPNVs zu diesem Thema stattgefunden. Im Ergebnis werden sich die Kommunen voraussichtlich alle bzw. mehrheitlich für das sog. Solidarmodell entscheiden. Für die Stadt Wermelskirchen ist die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) Träger des ÖPNV. Die RVK benötigt eine Rückmeldung der Kommunen bis zum 30.06.2023, um die rechtzeitige Umsetzung des Solidarmodells zum nächsten Schulhalbjahr sicherstellen zu können. Es wird deshalb folgende Regelung vorgeschlagen, die der RVK nach Beschlussfassung mitgeteilt wird: 1. Freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten das Deutschlandticket und darüber hinaus wird allen anderen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eröffnet, ein vergünstigtes Deutschlandticket (sog. Selbstzahlerticket für 29,00 Euro) zu erwerben. 2. Der Schulträger zahlt für freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler in Summe die gleiche Schulträgerleistung wie im Falle ohne Einführung des Deutschlandtickets. 3. Die Abrechnung erfolgt nach folgender Systematik: a. Absenkung der Schulträgerleistung für freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler auf 49,00 Euro (aktuell mindestens 57,30 Euro bei der niedrigsten Preisstufe 1a). b. Die durch die Absenkung der Schulträgerleistung „eingesparten Mittel“ sollen zur Finanzierung vergünstigter Selbstzahlertickets (29,00 Euro) verwendet werden. Dazu führt der Schulträger diese Mittel weiterhin an den jeweiligen Verkehrsverbund (oder ggf. das betreuende Verkehrsunternehmen) ab. 4. Eigenanteile (aktuell: 7 Euro) der Schülerinnen und Schüler werden weiterhin durch das Verkehrsunternehmen erhoben. Diese Regelung gilt nur, solange eine Finanzierungszusage des Landes besteht. Die bisherige Finanzierungszusage des Landes ist lediglich auf das Schuljahr 2023/2024 begrenzt. Damit wird dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, des Ministeriums für Schule und Bildung und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 02.06.2023 Rechnung getragen bei gleichzeitigem Finanzierungsvorbehalt, um einer möglichen zusätzlichen Belastung der Stadt Wermelskirchen vorbeugend entgegenzutreten.
Anlage/n:
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