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Beschluss:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Benutzung der Stadtbücherei vom 30.07.2013. Sachverhalt:
Es ist erforderlich, die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Benutzung der Stadtbücherei vom 30.07.2013 in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 29.03.2019 insbesondere aus folgenden Gründen zu ändern:
2. Mit dem Einsatz einer neuen Bibliothekssoftware ergeben sich zusätzliche Funktionalitäten und ein veränderter Workflow. Die Änderungen sind in der als Anlage beigefügten Synopse dargestellt.
Darüber hinaus ist dieser Vorlage eine Textversion der neuen (geänderten) Satzung und die 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Benutzung der Stadtbücherei vom 30.07.2013 beigefügt. Anlage/n:
3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Benutzung der Stadtbücherei vom 30.07.2013 Synopse Änderung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Benutzung der Stadtbücherei vom 30.07.2013 (Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 29.03.2019 / Fassung der 3. Nachtragssatzung Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Benutzung der Stadtbücherei vom 30.07.2013 in der Fassung der 3. Nachtragssatzung
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