Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt gemäß § 5 der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen die Schließzeiten bis einschließlich 2027 zur Kenntnis. Sachverhalt: Die aktuelle Auflistung der geplanten Schließzeiten ist der Vorlage als Anlage beigefügt und wird den Eltern für die jeweils kommenden drei Jahre zur Kenntnis gegeben, um eine gute Planbarkeit zu gewährleisten.
§ 27 des Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung beschreibt die Öffnungs-und Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen in Absatz 3:
Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet, ganzjährig eine regelmäßige Betreuung und Förderung aller aufgenommenen Kinder zu gewährleisten. Die Anzahl der Schließtage, ohne Wochenend-und Feiertage, soll 20 und darf 27 Öffnungstage nicht überschreiten. Schließzeiten bis zur Hälfte der täglichen Öffnungszeit zählen grundsätzlich als halbe Schließtage und darüberhinausgehende Schließzeiten zählen grundsätzlich als ganzer Schließtag.
Die geplanten 24 bis 26 Schließtage in den Jahren 2024 bis 2027 entsprechen den Vorgaben des KiBiz.
Anlage/n: Schließzeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen bis einschließlich 2027
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