Vorlage - 0245/2023-1  

 
 
Betreff: Schließzeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen 2024 bis 2027 - Anpassung Jahr 2025
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
0245/2023
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Anhörung
18.02.2025 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Schließzeiten bis 2027 erweitert um 02.01.2026  

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt gemäß § 5 der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen die Schließzeiten bis einschließlich 2027 zur Kenntnis (hier: Anpassung der Schließzeit 2025).
 


Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat die Schließzeiten für die städtischen Kindertagesstätten in den Jahren 2024 bis 2027 in der Sitzung am 21.11.2023 zur Kenntnis genommen.

 

Bei der Überprüfung dieser Schließzeiten ist aufgefallen, das für das Jahr 2025 versehentlich, der Schließtag am Freitag, dem 02.01.2026 in den Weihnachtsferien nicht berücksichtigt worden ist (Bezug: Kita-Jahr 2025/2026).

 

Um eine gute und verlässliche Planbarkeit für die Einrichtungen und die betroffenen Eltern sicherstellen zu können, ist die Auflistung der geplanten Schließzeiten um den zusätzlichen Schließtag am Freitag, den 02.01.2026 erweitert worden.

 

Die aktuelle Auflistung der geplanten Schließzeiten ist der Vorlage als Anlage beigefügt und wird den Eltern für die jeweils kommenden drei Jahre in den veränderten Form zur Kenntnis gegeben.

 

Die geplanten 24 bis 26 Schließtage in den Jahren 2024 bis 2027 entsprechen weiterhin den Vorgaben des KiBiz.

 

§ 27 des Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung beschreibt die Öffnungs-und Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen in Absatz 3:

 

Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet, ganzjährig eine regelmäßige Betreuung und Förderung aller aufgenommenen Kinder zu gewährleisten. Die Anzahl der Schließtage, ohne Wochenend-und Feiertage, soll 20 und darf 27 Öffnungstage nicht überschreiten. Schließzeiten bis zur Hälfte der täglichen Öffnungszeit zählen grundsätzlich als halbe Schließtage und darüberhinausgehende Schließzeiten zählen grundsätzlich als ganzer Schließtag.
 


Anlage/n:

 

Schließzeiten für die städt. Kitas 2024 bis 2027 - Anpassung
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schließzeiten bis 2027 erweitert um 02.01.2026 (26 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

Stammbaum:
0245/2023   Schließzeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen 2024 bis 2027   Amt für Jugend, Bildung und Sport   Beschlussvorlage öffentlich
0245/2023-1   Schließzeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen 2024 bis 2027 - Anpassung Jahr 2025   Amt für Jugend, Bildung und Sport   Beschlussvorlage öffentlich