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Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis ist abzuwarten. Sachverhalt: Der Bürgermeister als Wahlleiter hat mit amtlicher Bekanntmachung vom 18.03.2004 zur Einreichung von Wahlvorschlägen für das Amt des Bürgermeisters und für die Wahl des Rates der Stadt (Gemeindevertretung) aufgefordert. Die Einreichungsfrist endet am 09.08.2004, 18:00 Uhr (Ausschlussfrist). Die fristgemäß eingegangenen Wahlvorschläge werden gemäß § 18 des Kommunalwahlge-setzes vom Wahlausschuss geprüft , der anschließend über deren Zulassung entscheidet. Bislang liegen 3 Vorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und 7 Vorschläge für die Wahl des Rates der Stadt vor. Der Wahlleiter wird in der Sitzung über das Ergebnis der Vorprüfung berichten. Über die Sitzung ist eine förmliche Niederschrift nach dem Muster der Anlage 16 zur Kommunalwahlordnung zu fertigen, die von allen Mitgliedern des Wahlausschusses zu unterzeichnen ist.
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