Vorlage - 0151/2024  

 
 
Betreff: Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Wermelskirchen Innenstadt 2030
- Antrag zur laufenden Fördermaßnahme zum STEP 2025 und Ausfinanzierung der laufenden Gesamtmaßnahme zum STEP 2025

sowie

Regionale 2025-Projekt "Innovationsquartier Rhombus"
- angestrebte Fördermaßnahme mit Erstantrag zum STEP 2026
Status:öffentlich  
Verfasser:Leßke, Florian
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Leßke, Florian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
09.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
16.09.2024 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage-1-WK-Innenstadt-2030-STEP 2025_KuF_inkl-laufende-Maßnahme  
Anlage-2-WK-Innenstadt-2030-STEP 2025_KuF_Zusammenfassung  
Anlage-3-WK-Sachbericht Fassadenprogramm  
Anlage-4-WK-Rhombus-Raumbedarfe  
Anlage-5-WK-Innovationsquartier Rhombus_Gesamtablauf  

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat die nachfolgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die folgenden Maßnahmen
  • Mehrfachbeauftragung zur städtebaulichen und architektonischen Qualifizierung des Innovationsquartiers Rhombus mit EU-weitem Teilnahmewettbewerb
  • Mehrfachbeauftragung für die Fußnger- und Radfahrerverbindung Innenstadt -
    Innovationsquartiers Rhombus über die B 51 („Steg“)
  • Fassadenprogramm, Fortführung 2025-2027

zur Förderung anzumelden und hierfür Zuwendungen aus dem Städtebauinvestitions- programm 2025 zu beantragen.

  1. Der Rat der Stadt Wermelskirchen stimmt der Vorgehensweise zu, die laufende Fördermaßnahme „Wermelskirchen Innenstadt 2030“ zum Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2025 auszufinanzieren.

Die Ablaufplanung für die angestrebte neue Fördermaßnahme „Innovationsquartier Rhombus“ mit Erstantrag zum STEP 2026 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Als Grundlage r den Erstantrag ist ein neues Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept „Innovationsquartier Rhombus“, Innenstadt Wermelskirchen zu erarbeiten.


 


Sachverhalt:

 

Hinweis:

Das „Innovationsquartiers Rhombus“ hat als Projekt der REGIONALE 2025 „Bergisches RheinLand“ den B-Status erhalten. Das Projekt ist für Wermelskirchen und die Region von besonderer Bedeutung. Der Geschäftsführer der REGIONALE 2025 Agentur, Herr Dr. Molitor wird persönlich an der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 09.09.2024 teilnehmen, um den Weg zu der neuen Fördermaßnahme zu erläutern.
Herr Hamerla vom Büro ASS wird ebenfalls für die Beantwortung von Fragen zur Fördermaßnahme an der Sitzung teilnehmen.

 

 

  1. Wermelskirchen Innenstadt 2030

- Antrag zur laufenden Fördermaßnahme zum STEP 2025
  und Ausfinanzierung der laufenden Gesamtmaßnahme zum STEP 2025

 

Sachstand der Fördermaßnahme

Das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept für die Wermelskirchener Innenstadt (IEHK 2030) wurde vom Rat der Stadt Wermelskirchen am 10.12.2018 beschlossen. Die Gesamtmaßnahme wurde mit dem Testat der Bezirksregierung Köln vom 27.02.2020 mit einer Gesamtsumme an zuwendungsfähigen Ausgaben von 14.846.818 € bestätigt.

Als erste Maßnahme zur Umsetzung wurden zum Städtebauinvestitionsprogramm (STEP) 2019 der „Jugendfreizeitplatz“ und die Vorbereitungsmaßnahmen beantragt und bewilligt. Der Jugendfreizeitplatz wurde am 1. Mai 2022 feierlich eingeweiht. Zum STEP 2020 wurden der Stadt Wermelskirchen die Fördermittel für das laufende Fassadenprogramm und die fachliche Beratung hierzu durch einen Kümmerer sowie für einen Verfügungsfonds bewilligt. Zum 30.09.2022 hat die Stadt Wermelskirchen erfolgreich bei der Bezirksregierung Köln den Antrag auf Aufnahme der Umgestaltung des Grünzug Hüpptal“ in das STEP 2023 gestellt (Bewilligung vom 27.07.2023). Insgesamt wurden Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Kosten in einer Höhe von 5.283.985 € bewilligt, im Einzelnen:

 

Bewilligte Maßnahmen        brutto, inkl. NK

Abgeschlossen

Jugendfreizeitplatz  748.818 €

 

In Umsetzung

 

Grünzug Hüpptal (1. Bauabschnitt)  3.372.167 €

Fassadenprogramm  300.000 €
(zuwendungsfähiger Anteil)

Verfügungsfonds  100.000 €

(zuwendungsfähiger Anteil)

Vorbereitungsmaßnahmen (inkl. „mmerer“) 763.000 €

Summe zuwendungsfähiger Ausgaben (bewilligte Maßnahmen)  5.283.985 €

 

Eine Übersicht hierzu ist als Anlage 1 „Übersicht Kosten- und Finanzierung gem. Förder-richtlinien 2023, inkl. nachrichtlicher Darstellung der bewiligten Maßnahmen“ beigefügt.

Der Jugendfreizeitplatz als erste öffentliche bauliche Maßnahme der Fördermaßnahme wird von der Jugend intensiv genutzt. Die Richtlinien zum Fassadenprogramm und zum Verfügungsfonds wurden erarbeitet, beschlossen und die Maßnahmen werden umgesetzt. Insbesondere das Fassadenprogramm läuft sehr erfolgreich und soll auch noch bis zum Jahr 2027 fortgeführt werden (siehe unten). Mit der Aufnahme der Maßnahme „pptal“ zum STEP 2023 (im Testat nur nachrichtlich dargestellt) wurde eine wichtige Maßnahme zur Aufwertung und Attraktivierung eines bedeutsamen innerstädtischen Freiraums in die Gesamtmaßnahme aufgenommen und bewilligt. Die Ausschreibung wird derzeit vorbereitet und die bauliche Umsetzung ist für das Jahr 2025 geplant. Die vorbereitenden Mnahmen insbesondere zur Aktivierung der Brache Rhombus wurden und werden noch umfassend durchgeführt.

 

Aktivierung der Brache Rhombus

Die wichtigste Maßnahme des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts (IEHK) Wermelskirchen Innenstadt 2030, die Aktivierung der Brache Rhombus zum „Innovationsquartier Rhombus“, wurde in den vergangenen Jahren und insbesondere im Jahr 2024 weiter vorangetrieben.

Sie ist bisher mit einer Summe an zuwendungsfähigen Kosten von 6.550.000 € in der testierten Gesamtfördermaßnahme enthalten. Das weiter entwickelte Konzept zum „Innovationsquartier Rhombus“ mit der Aufnahme einer öffentlichen Hochbaumaßnahme in Form eines „Rhombus Campus“ mit einer Bergischen Akademie (Arbeitstitel), einem „Haus für Vereine r die Wermelskirchener Vereine und der Integration des Hallenbades weist allerdings teils andere und teils weitergehend defininierte Inhalte auf, die von der testierten Gesamtfördermaßnahme nicht umfasst sind. Die Umsetzung des „Innovationsquartiers Rhombus“sst sich außerdem innerhalb des geplanten Umsetzungszeitraums der laufenden Fördermaßnahmen nicht mehr abbilden.

Mit der Bezirksregierung Köln und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW (MHKBD) wurden daher in den vergangenen Monaten mehrere Gespche geführt, wie die Maßnahme in der Städtebauförderung weiter berücksichtigt werden kann. Festgelegt wurde, dass für eine solide Vorbereitung dieser Maßnahme im Jahr 2024/2025 Qualifizierungsprozesse durchgeführt werden sollen. Die hierfür notwendigen Mittel sollen in einem letzten Förderantrag zu der laufenden Maßnahme zum Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2025 beantragt werden (siehe unten). Des Weiteren ist vorgesehen (und mit dem Ministerium als Vorgabe zur Stellung des neuen Erstantrags besprochen worden), die laufende Gesamtmaßnahme „Wermelskirchen Innenstadt 2030“ zum STEP 2025 auszufinanzieren. 

 

Maßnahmen zum Städtebauinvestitionsprogramm 2025

Der zum STEP 2025 für die laufende Gesamtmaßnahme „Wermelskirchen Innenstadt 2030 zu stellenderderantrag umfasst folgende Maßnahmen und Kosten:

  1. Mehrfachbeauftragung zur städtebaulichen und architektonischen

Qualifizierung des Innovationsquartiers Rhombus 180.000 €

  1. Mehrfachbeauftragung Verbindung Innenstadt

Innovationsquartier Rhombus 70.000 €

Der Aufnahme der Kosten für die Mehrfachbeauftragungen
(A. und B.) hat das Ministerium „ausnahmsweise“ zugestimmt,
damit eine „solide Vorbereitung und zügige Umsetzung der
neuen Gesamtmaßnahme“ erfolgen kann.

  1. Fassadenprogramm (Fortführung 2025-2027) 

zuwendungsfähige Kosten (200.000 €)

inkl. Baukostenindexierung (aktuell 7,5 %)  215.000 €

Hinweis: Bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten sind
die geplanten Umsetzungszeiträume für die investiven Maßnahmen
und die hiermit verbundenen voraussichtlichen Kostensteigerungen
bis zur Umsetzung zu berücksichtigen. Dies betrifft die Fortführung
des Fassadenprogramms ab Mitte / Ende 2025.

 

Summe zuwendungsfähige Kosten inkl. Baukostenindex 465.000 €

 

Beantragte Zuwendung (70%) 325.500 €

Eigenanteil Stadt Wermelskirchen (30%) 139.500 €

Die Kosten- und Finanzierungsübersicht“ gem. rderrichtlinie 2023 (Zusammenfassung) ist als Anlage 2 beigefügt.

Die zu beantragenden Maßnahmen im Einzelnen:

 

  1. Mehrfachbeauftragung zur städtebaulichen und architektonischen Qualifizierung des Innovationsquartiers Rhombus mit EU-weitem Teilnahmewettbewerb

Geplant ist die Durchführung einer Mehrfachbeauftragung zur Qualifizierung des „Innovationsquartiers Rhombus“ entlang der B 51. Erstellt werden soll eine städtebaulich-architektonische Planungsstudie, mit der Vertiefung für den öffentlichen Gebäudekomplex des „Rhombus Campus“. Die Ausarbeitung der Planungsstudie ist zweistufig vorgesehen.

  1. Städtebaulicher Entwurf für das Innovationsquartier Rhombus entlang der B51 mit architektonischen Grundprinzipien (Ideenteil)

Städtebauliche Lösungen mit Baumassen, Gliederung, Geschossigkeiten und grundsätzlichen Gestaltungsvorschlägen zur Architektur sowie zum öffentlichen Raum (Erschließungsanlangen, Platz) und zur Freiraumgestaltung

 

  1. Architektonische Vertiefung für den Rhombus Campus mit Integration des Hallenbades ergänzt um einen Ideenteil Wohnen. Hierfür wird die bisherige Entwurfsplanung für das Hallenbad als Grundlage zur Verfügung gestellt.

Die oben angeführten Leistungen sollen als wettbewerbliches Qualifizierungsverfahren in Form einer Mehrfachbeauftragung von 3 Architekturbüros, auf der Grundlage eines vorgeschalteten europaweit ausgeschriebenen Teilnahmewettbewerbs, erbracht werden.

Das im Zuge dieser Mehrfachbeauftragung ausgewählte Architekturbüro (Siegerbeitrag) soll dann im Anschluss im ersten Schritt - als Grundlage für die Förderantragstellung im September 2025 - mit der Entwurfsplanung (HOAI, LPH 1-3) für den öffentlichen Gebäudekomplex (Rhombus-Campus mit integriertem Hallenbad, ergänzt um Wohnen) beauftragt werden.

 

Kosten

Mehrfachbeauftragung zur städtebaulichen und architektonischen

Qualifizierung des Innovationsquartiers Rhombus      

zuwendungsfähige Kosten 180.000 €
 

 

  1. Mehrfachbeauftragung für die Fußnger- und Radfahrerverbindung Innenstadt -
    Innovationsquartier Rhombus über die B 51 („Steg“)

Parallel zur Mehrfachbeauftragung der sdtebaulich-architektonischen Planungsstudie soll eine Mehrfachbeauftragung zur Planung einer Verbindung zwischen der Innenstadt und dem „Innovationsquartier Rhombus“ durchgeführt werden. Diese Verbindung vom Brückenweg zum Rhombus Areal über die B51 (Dellmannstraße) hinweg muss als „Steg“ auch die Anforderungen des Straßenbaulastträgers Straßen.NRW erfüllen. Zur Erarbeitung der Konzepte für den Steg werden auf der Grundlage eines vorgeschalteten Auswahlprozesses drei Ingenieurbüros (Brückenplaner) beauftragt.

Das im Zuge der Mehrfachbeauftragung ausgewählte Ingenieurbüro (Siegerbeitrag) soll - als Grundlage für die Förderantragstellung im September 2025 - zunächst mit der Vorplanung (HOAI LPH 1-2) für den „Steg“ beauftragt werden.

Kosten

Mehrfachbeauftragung Verbindung Innenstadt

Innovationsquartier Rhombus    

zuwendungsfähige Kosten 70.000 €
 

  1. Fassadenprogramm (Fortführung 2025-2027)

r das laufende Fassadenprogramm wurden zuwendungsfähige Kosten von 300.000 € bewilligt. Bis Ende des Jahres 2023 konnten drei Maßnahmen abgeschlossen werden mit ausgezahlten Zuschüssen von insgesamt rd. 46.000 . Unter der Begleitung einer neuen „mmerin konnten im Jahr 2024 bereits acht weitere Maßnahmen mit Zuschüssen von insgesamt rd. 152.000 € bewilligt werden. Nach aktuellem Stand wurden demnach bisher in Summe rd. 198.000 € durch die Stadt ausgezahlt oder bewilligt. Aktuell befinden sich zahlreiche Maßnahmen in der Beratung, für die kurzfristig eine Bewilligung erwartet wird (siehe Anlage 3 Sachstandsbericht zum Fassadenprogramm).

 

Die Stadt Wermelskirchen möchte das Fassadenprogramm noch bis Ende des Jahres 2025 fortführen und hat daher im Juli 2024 eine Verlängerung des Durchführungszeitraums und die Zuordnung nicht benötigter Mittel der mmerin (25.000 €) und des Verfügungsfonds (70.000 €) zum Fassadenprogramm beantragt. Es wird prognostiziert, dass die bewilligten Mittel des Fassadenprogramms zum Ende des (verlängerten) Durchführungszeitraums (bis Ende 2025) aufgebraucht werden. Bis zum Ende des Durchführungszeitraums müssen die Maßnahmen abgerechnet und mit Verwendungsnachweis vorliegen.

 

Auf Grund des großen Erfolgs des Programms durch die aktuellemmerin geht die Stadt Wermelskirchen davon aus, dass im Jahr 2025 weitere Anträge zum Fassadenprogramm gestellt werden, die über das zur Verfügung stehende Budget hinausgehen und in den Jahren 2026 und 2027 weitere Anträge folgen. Bei einer guten, aber sich etwas verringernden Resonanz wird hochgerechnet, dass pro Jahr noch rd. 100.000 € benötigt werden. Damit die bewilligten Maßnahmen bis zum Ende des Bewilligungszeitraums abgerechnet vorliegen, wird mit einer Laufzeit von Mitte 2025 bis Mitte 2027 kalkuliert. Dies ergibt in der Summe zuwendungsfähige Kosten von 200.000 €.

 

Kosten

Fassadenprogramm (Fortführung 2025-2027)

zuwendungsfähige Kosten 200.000 €
inkl. Baukostenindexierung (aktuell 7,5 %)  215.000 €

 

Ausfinanzierung der laufenden Gesamtmaßnahme
zum Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2025

Die laufende Gesamtmaßnahme „Wermelskirchen Innenstadt 2030“ soll zum STEP 2025 ausfinanziert werden (Vorgabe des Ministeriums zur Stellung des neuen Erstantrags, s.o.). Auf der Grundlage der bereits bewilligten Mittel in Höhe von 5.283.985 € (siehe Seite 2) und unter Berücksichtigung der im Rahmen zum STEP 2025 zu beantragenden Maßnahmen, belaufen sich die prognostizierten, grundsätzlich zuwendungsfähigen Gesamtkosten, einschließlich Baukostenindex (aktuell 7,5 %), auf 5.748.985 €.

 

Innerhalb der laufenden Fördermaßnahme nicht mehr zur Förderung beantragt werden die folgenden Maßnahmen:

-          B1 „rgerhäuser“, Gute Stube der Stadtgesellschaft  5.366.000 €

-          B1.1 „rgerhäuser, Gestaltung Umfeld“  754.000 €

-          A2 Grünzug Hüpptal, 2. Bauabschnitt  1.457.000 €

Diese Maßnahmen sollen nicht aufgegeben, sondern zurückgestellt und ggf. Bestandteil einer späteren Fördermaßnahme werden.

 

 

  1. Regionale 2025-Projekt „Innovationsquartier Rhombus“

- angestrebte Fördermaßnahme mit Erstantrag zum STEP 2026

 

Innovationsquartier Rhombus

Das Rhombusareal stellt aufgrund der Lage und Dimension ein herausragendes Potenzial dar, um wichtige Akzente für die unmittelbar angrenzende Innenstadt und die Gesamtstadt Wermelskirchen zu setzen. Die Aktivierung des Areals ist eine Leitmaßnahme des vom Rat der Stadt Wermelskirchen beschlossenen „Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Innenstadt 2030“ und soll ein Projekt der REGIONALE 2025 „Bergisches Rheinland“ werden. Ziel des gemeinsamen Prozesses ist die Realisierung eines umwelt- und ressourcenschonenden Quartiers, das einer zukunftsgerichteten und nachhaltigen Stadtentwicklung entspricht.

Die Stadt Wermelskirchen und die Eigentümer des Areals haben eine kooperative Entwicklung der Brache zum „Innovationsquartier Rhombus vereinbart die Entwicklung der privaten Flächen sowie die öffentlichen Maßnahmen bilden insgesamt das „Innovationsquartier Rhombus“. Entlang der Bundestraße 51 ist (auf öffentlichen und privaten Flächen) ein die Innenstadt stärkendes Innovationsquartier geplant, das die nachfolgenden Nutzungen umfassen soll:

        außerschulischer Bildungsort mit Angeboten für soziokulturelle Begegnung,

        Integration des Hallenbads,

        Dienstleistungen und innenstadtstärkendes „Gewerbe“,

        Wohnen, verdichtet und innenstadtorientiert sowie

        Kultur, Gastronomie und Aufenthalt. 

Dieses Innovationsquartier entlang der B 51 wird über eine neue Verbindung für Fußngerinnen und Fußnger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in Form eines „Stegs“ über die Bundestraße direkt an die Innenstadt angebunden und im Norden durch ein innenstadtnahes und die Innenstadt stützendes Wohnquartier, den sogenannten „Rhombus Park“, ergänzt.

 

Rhombus Campus“

Auf dem von der Stadt Wermelskirchen erworbenen Grundstücksteil an der B 51 soll die Bündelung von öffentlichen Angeboten und Einrichtungen erfolgen. Angestrebt wird die Errichtung eines Gebäudes, das das Hallenbad sowie ein „Haus der Vereine“ und eine „Bergische Akademie“ (Arbeitstitel) aufnimmt. Diese öffentliche Maßnahme trägt den Arbeitstitel „Rhombus Campus“ und wurde insgesamt mit der besonderen Zielsetzung entwickelt, eine multifunktionale, soziokulturelle Begegnungsstätte bezogen auf die Synergien der einzelnen Nutzungen untereinander und zueinander auszuprägen. 

 

 

Hallenbad

Die Integration des Hallenbads ist ein wichtiger Beitrag zur Aktivierung der Brache Rhombus und zur nachhaltigen Entwicklung Wermelskirchens. Das Schwimmen bietet unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen hohe Potenziale der Begegnung, der sozialen Anerkennung und der Gesundheitsvorsorge. Die Hauptnutzergruppen sind sowohl Schulen als auch Vereine, aber auch Individualgäste und Kursbesucher. Das derzeitige Hallenbad im Grünzug „pptal“ ist abgängig und eine Standort-Bewertung hat ergeben, dass die Integration des Hallenbads in den „Rhombus Campus“ die sinnvollste Lösung ist. Ausschlagend hierfür sind neben den oben genannten Synergien zwischen den einzelnen Nutzungen vor allem die Nähe zum Zentrum und die bessere verkehrliche Anbindung, insbesondere zu Fuß und per Rad über den geplanten „Steg“ über die B 51.

r das Hallenbad mit seinen inhaltlichen Anforderungen und dem Raumprogramm liegt die Entwurfsplanung für einen Standort im Hüpptal vor. Zu berücksichtigen ist ein Hauptbecken mit einer Länge von 25 m und fünf jeweils 2,5 m breiten Schwimmbahnen und einer Wassertiefe zwischen 1,35 m und min. 3,8 m, sowie einem 1 m Sprungbrett und einer 3 m Plattform sowie ein zusätzliches Lehrschwimmbecken mit Hubboden für Kurse und als Becken für Wassergewöhnung sowie zum Schwimmenlernen. Darüber hinaus sind eine umfassende barrierefreie Gestaltung des Schwimmbads sowie ein kleiner Familienbereich für Eltern mit Kleinkindern vorzusehen.  

 

Haus der Vereine“ und „Bergische Akademie“

Zur Erarbeitung des Nutzungskonzepts für dasHaus der Vereine“ und die „Bergische Akademie“ (mit dem bisherigen Arbeitstitel „außerschulische Bildungsort“) hat ein umfassender Beteiligungsprozess stattgefunden, der von Herrn Lobeck, promediare moderiert wurde. Ausgehend von einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 08.04.2024 wurden von promediare Gespräche mit 23 Wermelskirchener Vereinen geführt um die Raumbedarfe der Vereine als Grundlage für ein Nutzungskonzept hier für den Baustein „Haus der Vereine“ zu ermitteln.

Parallel dazu hat im ersten Quartal 2024 eine umfangreiche Befragung der Bevölkerung sowie zahlreicher Wermelskirchener Unternehmen durch Professor Erpenbach, Hochschule FOM, stattgefunden, in der die Nutzungswünsche und die Zustimmung zu den angedachten Nutzungen erfragt worden sind. Im Ergebnis ist eine sehr hohe Zustimmung zu der Kombination Bildung + Schwimmbad zu verzeichnen.

Darüber hinaus wurden die „Volkshochschule Bergisch Land“ (VHS) sowie die „Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft“ (RBW) und die „Industrie- und Handelskammer Köln“ (IHK) umfassend, im Rahmen mehrerer Workshops, einbezogen, um ihre potenziellen Nutzungsperspektiven im „Innovationsquartier Rhombus“ zu eruieren. Das Thema hochschulaffine Einrichtungen ist seit langer Zeit verfolgt und der Prozess hierzu moderiert worden.

Die Potenziale und Anforderungen der Nutzungen sind im Einzelnen bewertet und im Bewertungs- und Bündelungsworkshop am 16.05.2024 mit dem folgenden Ergebnis zusammengeführt worden: „Die dargestellten Bedarfe lassen sich sinnvoll bündeln in einer Konstruktion, in deren Zentrum die neu zu gestaltende „Bergische Akademie“ steht, die inhaltlich besteht aus einer Verbindung von Angeboten

        zur Weiterbildung von Schülerinnen/Schülern, Seniorinnen/Senioren sowie Angestellten von örtlichen Unternehmen und Organisationen, mit

        umlichkeiten für Personalentwicklung und Innovationsentwicklung für die örtliche Wirtschaft,

        einem CoWorking Space,

        einem Angebot zur Begleitung und zum Austausch von Studierenden (CoStudying) sowie

        einem Start-Up Inkubator mit Beratung, Arbeitsraumangeboten und Austauschmöglichkeiten.

Bereits bestehende Angebote der VHS sowie die Bedarfe und Nutzungen der Wermelskirchener Vereine ergänzen und bereichern diese Angebote.“ (Lobeck / siehe Anlage 4 „Innovationsquartier Rhombus - Rhombus Campus mit „Bergischer Akademie“ und „Haus der Vereine“, Raumbedarfe und Grundlagen für ein Nutzungskonzept“, Kapitel „ndelung der Bedarfe“).
 

Weiterer Ablauf

Mit diesen Grundlagen wird derzeit das Nutzungskonzept und Raumprogramm für den „Rhombus Campus“r die nun in Form einer Mehrfachbeauftragung durchzuführende „Städtebaulich-architektonische Planungsstudie“ erarbeitet. Das aus der Mehrfachbeauftragung im Frühjahr 2025 ausgewählte Planungsbüro soll einen Auftrag zur Entwurfsplanung des „Rhombus Campus“ erhalten. Parallel zur Durchführung der Mehrfachbeauftragung für den „Rhombus Campus“ soll eine zweite Mehrfachbeauftragung für einen „Steg“ über die B51, als neue Verbindung der Innenstadt mit dem Innovationsquartier, durchgeführt werden.

Nach Abstimmung mit dem Ministerium soll zum Städtebauinvestitionsprogramm bis zum 30.09.2025 gemäß der neuen Förderrichtlinie 2023 ein Erstantrag für eine neue Fördermaßnahme „Innovationsquartier Rhombus“ zum STEP 2026 gestellt werden, gleichzeitig ist die Beantragung des A-Status der Regionale 2025 vorgesehen.

Zur Stellung des Erstantrags wird neben der Entwurfsplanung für den „Rhombus Campus als Leitprojekt der neuen rdermaßnahme“ ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) „Innovationsquartier Rhombus“, Innenstadt Wermelskirchen erarbeitet, das dem Rat der Stadt Wermelskirchen zum Beschluss vorgelegt wird. Darüber hinaus ist für die soziokulturelle Begegnungsstätte „Rhombus Campus“ mit dem Erstantrag das Nutzungs-, Kosten-, Finanzierungs- und Trägerkonzept in einer 1. Stufe einzureichen.

r die Stellung des Förderantrags sollen auch die Vorplanungen für den Steg über die B 51 (als Ergebnis der hierzu durchzuführenden Mehrfachbeauftragung) sowie die Vorplanungen für die Frei- und Erschließungsanlagen im Innovationsquartier Rhombus vorgelegt werden.

Die Zeit- und Ablaufplanung für die angestrebte neue Fördermaßnahme „Innovationsquartier Rhombus“ ist in der Anlage 5 beigefügt. 

 

Hinweis:

Diese Vorlage wurde unter besonderer Mitwirkung von
ASS Hamerla | Gruß-Rinck | Wegmann + Partner erstellt.


 


Anlage/n:

  1. Übersicht Kosten- und Finanzierung gem. Förderrichtlinie 2023,
    inkl. nachrichtlicher Darstellung der bewilligten Maßnahmen
  2. Kosten- und Finanzierungsübersicht“ gem. Förderrichtlinie 2023 (Zusammenfassung)
  3. Sachstandsbericht zum Fassadenprogramm der Stadt Wermelskirchen,
    Stadt Wermelskirchen, Amt 61, August 2024
  4. Innovationsquartier Rhombus - Rhombus Campus mit „Bergischer Akademie“ und
    Haus der Vereine“, Raumbedarfe und Grundlagen für ein Nutzungskonzept,
    promediare, Juni 2024
  5. Innovationsquartier Rhombus“, Zeit- und Ablaufplanung, Stand: 25.7.2024


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 Anlage-1-WK-Innenstadt-2030-STEP 2025_KuF_inkl-laufende-Maßnahme (282 KB)      
Anlage 5 2 Anlage-2-WK-Innenstadt-2030-STEP 2025_KuF_Zusammenfassung (245 KB)      
Anlage 1 3 Anlage-3-WK-Sachbericht Fassadenprogramm (2548 KB)      
Anlage 2 4 Anlage-4-WK-Rhombus-Raumbedarfe (203 KB)      
Anlage 3 5 Anlage-5-WK-Innovationsquartier Rhombus_Gesamtablauf (158 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

09.01.04

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 139.500 EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: