Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder wählen in die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper Mitglied Stellvertreter Der Rat der Stadt beauftragt seine Mitglieder in der Verbandsversammlung, folgende Vertreter der Stadt Wermelskirchen in den Werksausschuss zu berufen: Mitglieder Stellvertreter Sachverhalt: Nach der Satzung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper entfallen auf die Stadt Wermelskirchen insgesamt 7 Stimmen. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist ein Stellvertreter zu wählen. Die drei Mitglieder der Stadt im Werksausschuss und ihre Stellvertreter sind auf Vorschlag des Rates der Stadt aus der Mitte der Verbandsversammlung zu wählen. Nach Änderung der GO NW § 113 Absatz 2 gehört der
Hauptverwaltungsbeamte bzw. ein von ihm bestellter Vertreter diesen Gremien an.
Es sind daher sechs Vertreter in die Verbandsversammlung und zwei Vertreter in
den Werksausschuss zu wählen.
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