Vorlage - RAT/0056/2003  

 
 
Betreff: A) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und öffentlichen Auslegung zur 6. Änd. des FNP nach § 3 (2) BauGB
B) Beschluß der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hinter dem Hofe/EKZ"
Status:öffentlich  
Verfasser:61 Schindler
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
24.03.2003 
36. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
31.03.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Zu A)

 

Der Rat der Stadt beschließt die Kenntnisnahme, Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen, gemäß der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten jeweiligen Beschlußvorschläge

 

Zu B)

 

Der Rat der Stadt beschließt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich “Hinter dem Hofe/EKZ” als “Sonderbaufläche” (S) Baumarkt, gemäß der in der Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung einschließlich der dazu gehörenden Erläuterung.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Mit Schreiben vom 29.07.1999 hat die OBI-Systemzentrale in Wermelskirchen den Antrag auf Einleitung eines Verfahrens nach § 12 BauGB für einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gestellt.

 

Der Rat ist diesem Antrag gefolgt und hat am 23.08.1999 einen Aufstellungsbeschluß für einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Bereich “Hinter dem Hofe/EKZ” gefaßt.

 

Nachdem nun die frühzeitige Beteiligung zu dem B-Plan Nr. 65 “OBI 2000” durchgeführt worden ist, und die Grundsatzfrage geklärt wurde, ob hier an dieser Stelle die Errichtung eines Bau- und Heimwerkermarktes landesplanerisch verträglich ist, wurde schließlich am 04.09.2000 durch den Rat der Stadt auch die Einleitung eines FNP-Änderungsverfahrens beschlossen.

 

Die Bez. Reg. Köln hatte bereits mit Schreiben vom 06.01.2000 die Vereinbarkeit des Projektes mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung positiv bescheinigt.

(sh. Anlage 1)

 

Da bereits für das Bebauungsplanverfahren Nr. 65 “OBI 2000” in der Sache eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange stattgefunden hatte, wurde im FNP-Verfahren auf diesen Verfahrensschritt verzichtet. Dies ist im Gesetz ausdrücklich so zulässig, wenn die Unterrichtung und Erörterung zur Planänderung auf einer anderen Grundlage erfolgt ist.

Dieser Verfahrensschritt wurde aber formal nicht außer acht gelassen, und im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB nachträglich bzw. gleichzeitig durchgeführt.

 

Der Auslegungsbeschluß des Rates vom 26.03.2001 hat dies ausdrücklich beinhaltet und die öffentl. Auslegung bzw. Beteiligung der Träger öffentl. Belange wurde entsprechend durchgeführt.

 

Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes hat nun parallel zum B-Plan Nr. 65 “OBI 2000” in der Zeit vom 07.02.2003 bis 10.02.2003 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden entsprechend von dieser Auslegung unterrichtet.

 

Die während dieser Auslegungsfrist eingegangenen Stellungnahmen sind nun zu bewerten und abzuwägen.

 

 

Zu A)

 

Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB

 

1.                  Anregungen der Träger öffentlicher Belange

 

1.1              Das Amt für Agrarordnung Siegburg (Anlage 1.1) meldet mit Schreiben vom 20.02.2003 keine Anregungen an.

 

1.2              Die Deutsche Telekom AG (Anlage 1.2) meldet mit Schreiben vom 17.02.2003 keine Anregungen an.

 

1.3              Die RWE Net AG (Anlage 1.3) meldet mit seinem Schreiben vom 24.02.2003 keine Anregungen zur FNP-Änderung an.

 

Die Anregungen, die die RWE Net AG vorträgt beziehen sich auf die Inhalte des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 und sind für die Abwägung im FNP-Verfahren nicht relevant.

 

1.4              Der Landrat des Rheinisch Bergischen Kreises (Anlage 1.4) meldet mit Schreiben vom 10.03.2003 von seinen Fachabteilungen keine Anregungen zur FNP-Änderung an.

Auch hier beziehen sich die getroffenen Anregungen auf die Inhalte des Bebauungsplanverfahrens BP Nr. 65 und sind für die Abwägung im FNP-Verfahren nicht relevant.

Die Stellungnahme des Landschaftsbeirates steht dabei noch aus.

 

1.5              Die Industrie und Handelskammer Köln, Zweigstelle Leverkusen (Anlage 1.5) meldet mit Schreiben vom 10.03.2003 keine Anregungen zur FNP-Änderung an.

 

1.6              Die PLEdoc GmbH aus Essen (Anlage 1.6) meldet mit Schreiben vom 08.03.2003 keine Anregungen zur FNP-Änderung an.

 

 

Beschlußvorschlag

 

Der Rat nimmt die unter Punkt 1.1 bis 1.6 vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

 

 

 

1.7              Straßen NRW, Betriebssitz Köln, (Anlage 1.7) meldet in seiner gebündelten Stellungnahme für die betroffenen Niederlassungen Bedenken an und stimmt der 6. Flächennutzungsplanänderung, in Verbindung mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65, nicht zu.

 

Die von Straßen NRW vorgebrachten Anregungen beziehen sich in erster Linie auf Details der  verkehrlichen Erschließung des geplanten Baumarktes.

 

Stellungnahme des Bürgermeisters:

 

Die Frage, wie die Erschließung des Baumarktprojektes im Rahmen des Planverfahrens zu dem Bebauungsplan Nr. 65 “OBI 2000” im Detail entwurfstechnisch und rechtlich geregelt wird, ist für das Änderungsverfahren des FNP ohne besonderen Belang.

Der Hinweis von Straßen NRW, daß im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung eine mögliche Lösung der Erschließung des Plangebietes geregelt werden kann, zeigt, daß grundsätzlich die geänderte Darstellung im FNP möglich ist.

 

Auch die Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Sicherung  alternativer Ausgleichsflächen der B 51 n, ist letztlich eine formelle Abwicklung zwischen den beteiligten Behörden, die im Rahmen des weiteren  B-Plan-Verfahrens geregelt werden kann.

 

Nach Klärung der Einzelheiten der straßentechnischen Erschließung mit Straßen NRW, und der Anbindung des Baumarktes im Sinne einer einvernehmlichen Lösung, wird diese durch eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung fixiert.

 

 

Da diese Einzelheiten ausschließlich das dieses Verfahren anschließende B-Plan-Verfahren betreffen, sind die grundsätzlichen Bedenken, in Bezug auf das FNP-Änderungsverfahren, zurückzuweisen.

 

 

Beschlußvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt, die von Straßen NRW vorgebrachten Anregungen und Bedenken zur 6. Änderung des FNP, unter Berücksichtung der Stellungnahme des Bürgermeisters, zurückzuweisen.

 

 

 

2.                  Anregungen der Nachbargemeinden

 

2.1              Die Stadt Wuppertal (Anlage 2.1) meldet mit Schreiben vom 18.02.2003 keine Anregungen zur 6. Änderung des FNP an

 

Beschlußvorschlag

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Stadt Wuppertal zur Kenntnis.

 

2.2              Die Stadt Remscheid (Anlage 2.2) meldet mit Schreiben vom 05.03.2003 Bedenken zur 6. Änderung des FNP an.

 

Die in dem Schreiben vorgebrachten Bedenken richten sich, wie bereits bei der Stellungnahme der Stadt Remscheid im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden gegen das Projekt insgesamt und die, aus Sicht der Stadt Remscheid, zu erwartenden negativen Auswirkungen in Hinblick auf die zentralörtliche Gliederung.

In der Sache wurden keine neuen Argumente vorgetragen.

 

Stellungnahme des Bürgermeisters:

 

Die von der Stadt Remscheid vorgebrachten Bedenken sind bereits umfassend im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden vom Rat der Stadt beraten worden. Im Ergebnis wurden sie vom Rat der Stadt am 26.03.2001 zurückgewiesen.

 

In der Begründung zur damaligen Sitzungsvorlage wurden folgende Aspekte aufgeführt, die gleichermaßen zur Bewertung und Abwägung der neuen Stellungnahme herangezogen werden können.

 

1.                  In Bezug auf die zentralörtliche Gliederung ist mit der Bezirksregierung Köln ein entsprechendes Abstimmungsverfahren Durchgeführt worden. Hier wurde geprüft, inwieweit das Projekt den Zielen der Landesplanung und Raumordnung entspricht. Die Anpassungsbestätigung (Anlage 1) beinhaltet diese Prüfung und es wurden hinsichtlich der Auswirkungen des geplanten Baumarktes dabei keine landesplanerischen Bedenken geäußert.

 

2.         Die im Vorfeld des Verfahrens erstellte Machbarkeitsstudie zu dem Projekt zeigt auf, dass aufgrund der Objektgröße des Marktes der Versorgungsbereich der Standortgemeinde überschritten wird. Der  Einzelhandelserlass sieht aber die Kompatibilität eines Vorhabens zur zentralörtlichen Gliederung dann noch als gegeben an, wenn

-                      nicht-zentrenrelevante Sortimente vorherrschen und eine ausreichende quantitative und qualitative Versorgung im benachbarten Versorgungsbereich nicht gefährdet ist.

-                      Im Falle eines nicht-zentrenrelevanten Kernsortiments (z.B. Bau- und Heimwerkerbedarf), die zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente für sich betrachtet, der zentralörtlichen Gliederung entsprechen.

 

Diese Bedingungen sind für das geplante Vorhaben gegeben. Im Bau- und Gartenmarktangebot dominieren die nicht zentrenrelevanten Sortimente, so dass negative Auswirkungen auf den innerstädtischen Einzelhandel der Stadt Wermelskirchen als auch auf die Nachbargemeinden nicht erkennbar sind.

 

Auch die IHK Köln erhebt in ihrer Stellungnahme zur 6. Änderung des FNP keine grundsätzlichen Bedenken. (sh. Anlage 1.5)

 

Beschlußvorschlag

 

Der Rat der Satdt beschließt, die von der Stadt Remscheid vorgebrachten Anregungen und Bedenken zur 6. Änderung des FNP, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bürgermeisters, zurückzuweisen.

 

 

 

3.                  Anregungen von Bürgern und Sonstigen

 

3.1              Die Kaiser + Becker Grundstücksverwaltungs GmbH & Co KG (Anlage 3.1) trägt mit Ihrem Schreiben vom 03.03.2003 Anregungen zum Planverfahren vor.

Dabei richten sich die Bedenken in erster Linie gegen das Bebauungsplanverfahren und die im Plan dargestellte neue Zuwegung auf das Grundstück “Viktoriastraße 5”.

 

Stellungnahme des Bürgermeisters

 

Die von der Kaiser + Becker Grundstücksverwaltungs GmbH & Co KG vorgebrachten Bedenken richten sich ausschließlich gegen Inhalte des Bebauungsplanentwurfes.

Diese Detailfragen sind für das FNP-Änderungsverfahren nicht von Bedeutung und müssen im weiteren B-Plan-Verfahren abgestimmt und geklärt werden.

Von daher sind die Bedenken in Bezug auf die 6. FNP-Änderung zurückzuweisen.

 

 

Beschlußvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt, die Bedenken der Kaiser + Becker Grundstücksverwaltungs GmbH & Co KG unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bürgermeisters, zurückzuweisen.

 

 

 

 

 

 

3.2              Die REWE-Handelsgesellschaft, Kaiser und Kellermann oHG (Anlage 3.2) nimmt Bezug auf das Schreiben der Kaiser + Becker Grundstücksverwaltungs GmbH & Co KG (sh. Pkt. 3.1) und schließt sich den darin geäußerten Bedenken an.

 

Stellungnahme des Bürgermeisters

 

Sh. dazu die Stellungnahme zu Pkt. 3.1

 

Beschlußvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt, die Bedenken der REWE-Handelsgesellschaft, Kaiser und Kellermann oHG unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bürgermeisters, zurückzuweisen.

           

 

 

Zu B)

 

Beschluß zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Nachdem die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen beraten und beschlossen worden sind, kann der Rat der Stadt Wermelskirchen als nächsten und abschließenden Verfahrensschritt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes beschließen.

(Anlage 4 und 5 / Erläuterungsbericht und Plandarstellung)

 

Die Träger öffentlicher Belange sowie diejenigen Bürgerinnen und Bürger, über deren Anregungen beschlossen wurde, sind über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

 

Anschließend ist die FNP-Änderung der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

Beschlußvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich “Hinter dem Hofe/EKZ” als “Sonderbaufläche” (S) Baumarkt, gemäß der in der Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung einschließlich der dazu gehörenden Erläuterung.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1.                                          Bez. Reg. Köln, landesplanerische Abstimmung

1.1 – 1.7          Stellungnahmen der Träger öffentl. Belange

2.1                                      Stellungnahmen der Nachbargemeinden

3.1  – 3.2          Stellungnahmen der Bürger/Sonstiger

4                          Erläuterungsbericht zur 6. Änd. des FNP

5                      Plandarstellung zur 6. Änd. des FNP

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift