![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Sachverhalt:
Der Sportausschuss hat sich in seiner Sitzung am 26.11.2024 mit dem Sachverhalt unter TOP 4 (Vorlage 0179/2024) beschäftigt und sich auf folgenden Vorgehensweise verständigt:
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die vorgelegten Angebote im Rahmen einer Markterkundung eingeholt worden sind. Im Umsetzungsfall ist die Durchführung eines gesonderten Vergabeverfahrens erforderlich.
Auf Anfrage wird erläutert, dass mit der Erstellung eines Sportförderkonzeptes auf der Grundlage der vorgelegten Angebote keine Fördermittelakquise verbunden ist. Umsetzungskosten können erst nach Erstellung eines entsprechenden Konzeptes benannt werden.
Der Ausschuss einigt sich einstimmig darauf, die Entscheidung über die Erstellung eines Sportförderkonzeptes zur weiteren Beratung in die Fraktionen zu verweisen.
Die Sitzungsvorlage 0179/2024 ist als Anlage beigefügt.
Bei Verzicht auf die Erstellung eines solchen Sportförderkonzepts sagt die Verwaltung zu, 24.000 € der im Haushalt 2025 freiwerdenden Mittel für Zwecke des Sports zur verwenden. 30.000 € werden im Rahmen der Kinderbetreuung benötigt (s. a. Sitzungsvorlagen 0002/2025 und 0010/2025). Anlage/n:
Sitzungsvorlage 0179/2024 – Erstellung eines Sportförderkonzeptes.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |