Vorlage - 0058/2025  

 
 
Betreff: Städt. Gymnasium Wermelskirchen - Festlegung der 5-Zügigkeit auf Grundlage der aktuellen Schulentwicklungsplanung
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
13.05.2025 
Sitzung des Schulausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Auf der Grundlage des § 81 Absatz 1 des Schulgesetzes NRW und der aktuellen

Schulentwicklungsplanung wird für das Städt. Gymnasium Wermelskirchen eine maximal

gliche 5-Zügigkeit beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Gem. § 81 Absatz 1 des Schulgesetzes sind Gemeinden und Kreise, die

Schulträgeraufgaben erfüllen, verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen

angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Hierzu legen sie entsprechende

Schulgrößen fest. Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die

das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe der

Schulentwicklungsplanung.

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat die aktuelle

 

Schulentwicklungsplanung - Fortschreibung 2023/24 bis 2029/30 - mit einem Ausblick bis

zum Jahr 2037

 

in der Sitzung am 01.07.2024 beschlossen.

 

Die Schulentwicklungsplanung beschreibt derzeit eine 4-Zügigkeit des Gymnasiums mit der

Tendenz, mittelfristig eine 5-Zügigkeit erreichen zu können. Die räumlichen

Voraussetzungen für eine 5-Zügigkeit sind im Gebäude Stockhauser Straße 13 vorhanden.

Das Gebäude Stockhauser Straße 13 wird darüber hinaus in den kommenden Jahren

umfangreich saniert. Auf die in diesem Zusammenhang geführten politischen Beratungen

wird verwiesen.

 

Obwohl in den Schuljahren 2022/2023 bis 2024/2025 im Gymnasium jeweils 4 Eingangsklassen gebildet worden sind, schlägt die Verwaltung mit Blick auf die Entwicklungsmöglichkeiten der Schule und das Vorhandensein von entsprechenden Räumlichkeiten vor, eine maximal mögliche 5 Zügigkeit für das Gymnasium zu beschließen.
 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

Stammbaum:
0058/2025   Städt. Gymnasium Wermelskirchen - Festlegung der 5-Zügigkeit auf Grundlage der aktuellen Schulentwicklungsplanung   Amt für Jugend, Bildung und Sport   Beschlussvorlage öffentlich
0058/2025-1   Städt. Gymnasium Wermelskirchen - Festlegung der 5-Zügigkeit auf Grundlage der aktuellen Schulentwicklungsplanung   Amt für Jugend, Bildung und Sport   Beschlussvorlage öffentlich