Vorlage - 0058/2025-1  

 
 
Betreff: Städt. Gymnasium Wermelskirchen - Festlegung der 5-Zügigkeit auf Grundlage der aktuellen Schulentwicklungsplanung
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
0058/2025
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
02.06.2025 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt fasst folgenden Beschluss:
 

Auf der Grundlage des § 81 Absatz 1 des Schulgesetzes NRW und der aktuellen
Schulentwicklungsplanung wird vorerst für das Schuljahr 2026/2027 für das Städt. Gymnasium Wermelskirchen eine maximal mögliche 5-Zügigkeit beschlossen.
 

Das Anmeldeverfahren 2026/2027 findet zur gleichen Zeit für die Gesamtschule und das Gymnasium ohne ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für die Gesamtschule im von der Bezirksregierung Köln vorgegebenen Rahmen statt. Die Schulleitungen der Gesamtschule und des Gymnasiums stimmen sich über ein gemeinsames, zweiteiliges Anmeldezeitfenster innerhalb des Aufnahmezeitraumes ab, um optimale Anmeldemöglichkeiten an beiden Schulen bieten zu können.
 


Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 13.05.2025 den nachstehenden Beschluss gefasst, der von der ursprünglichen Vorlage abweicht.
 

Beschluss:
 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich (bei 3 Nein-Stimmen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), folgenden Beschluss zu fassen:
 

Auf der Grundlage des § 81 Absatz 1 des Schulgesetzes NRW und der aktuellen
Schulentwicklungsplanung wird vorerst für das Schuljahr 2026/2027 für das Städt. Gymnasium Wermelskirchen eine maximal mögliche 5-Zügigkeit beschlossen.
 

Das Anmeldeverfahren 2026/2027 findet zur gleichen Zeit für die Gesamtschule und das Gymnasium ohne ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für die Gesamtschule im von der Bezirksregierung Köln vorgegebenen Rahmen statt. Die Schulleitungen der Gesamtschule und des Gymnasiums stimmen sich über ein gemeinsames, zweiteiliges Anmeldezeitfenster innerhalb des Aufnahmezeitraumes ab, um optimale Anmeldemöglichkeiten an beiden Schulen bieten zu nnen.
 

Sachverhalt:
 

Gem. § 81 Absatz 1 des Schulgesetzes sind Gemeinden und Kreise, die Schulträgeraufgaben erfüllen, verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Hierzu legen sie entsprechende Schulgrößen fest. Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung.

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat die aktuelle Schulentwicklungsplanung - Fortschreibung 2023/24 bis 2029/30 - mit einem Ausblick bis zum Jahr 2037 in der Sitzung am 01.07.2024 beschlossen.

Die Schulentwicklungsplanung beschreibt derzeit eine 4-Zügigkeit des Gymnasiums mit der Tendenz, mittelfristig eine 5-Zügigkeit erreichen zu können. Die räumlichen Voraussetzungen für eine 5-Zügigkeit sind im Gebäude Stockhauser Straße 13 vorhanden. Das Gebäude Stockhauser Straße 13 wird darüber hinaus in den kommenden Jahren umfangreich saniert. Auf die in diesem Zusammenhang geführten politischen Beratungen wird verwiesen.

Obwohl in den Schuljahren 2022/2023 bis 2024/2025 im Gymnasium jeweils 4 Eingangsklassen gebildet worden sind, schlägt die Verwaltung mit Blick auf die Entwicklungsmöglichkeiten der Schule und das Vorhandensein von entsprechenden Räumlichkeiten vor, eine maximal mögliche 5 Zügigkeit für das Gymnasium zu beschließen.

 


Anlage/n:


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

Stammbaum:
0058/2025   Städt. Gymnasium Wermelskirchen - Festlegung der 5-Zügigkeit auf Grundlage der aktuellen Schulentwicklungsplanung   Amt für Jugend, Bildung und Sport   Beschlussvorlage öffentlich
0058/2025-1   Städt. Gymnasium Wermelskirchen - Festlegung der 5-Zügigkeit auf Grundlage der aktuellen Schulentwicklungsplanung   Amt für Jugend, Bildung und Sport   Beschlussvorlage öffentlich