Vorlage - 0213/2024-1  

 
 
Betreff: Doppelhaushalt 2024/2025 - Mehrbedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung 2025
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
0213/2024
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
18.09.2025 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
22.09.2025 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Rat der Stadt Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 83 Abs. 2 GO NW bei den Produkten

060301, 060302, 060303, 060304, 060305, 060306, 060308

überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 3.547.500 €.

Zur Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden im Doppelhaushalt 2024/2025 bisher nicht eingeplante Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen anteilig verwendet.

 


Sachverhalt:

 

r den Doppelhaushalt 2024/2025 sind die Kalkulationen für die Ansatzbildungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung im Jahr 2023 vorgenommen worden.

Diese Berechnungen haben sich im Laufe des Haushaltsjahres 2024 als unrealistisch dargestellt, da sich insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung im Haushaltsjahr 2024 ein erheblicher Mehrbedarf ergeben hat.

 

Um die Zahlungenr die Heimunterbringungskosten und die Zahlung der Leistungen im Bereich der Kindertagespflege auch im Haushaltsjahr 2024 sicherstellen zu können, hat der Rat die entsprechenden Ansätze 2024 mit Beschluss vom 09.12.2024 um 1.900.000 € auf insgesamt 9.073.000 € erhöht.

 

Auf die Vorlage 0213/2024 mit der entsprechenden fachlichen Bedarfsbegründung wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

 

Da auch die Ansätze 2025 im Bereich der Hilfen zur Erziehung im Jahr 2023 für den Doppelhaushalt 2024/2025 gebildet worden sind, war dann auch die voraussichtliche Finanzsituation im Jahr 2025 in diesem Bereich weiter zu beobachten.

 

Hierzu wurde mit der Kämmerei abgestimmt, gegen Mitte 2025 auf der Grundlage der bis dahin vorliegenden Ausgabesituation eine Neubewertung der Haushaltsansätze im Bereich der Hilfen zur Erziehung mit einer entsprechenden Hochrechnung bis Ende 2025 vorzunehmen, um ein möglichst realistisches Bild für das Jahr 2025 zugrunde legen zu können.

 

Mit Blick auf die bereits in der Vorlage 0213/2024 dargestellte Bedarfsbegründung bleibt nunmehr festzustellen, dass lt. der durchgeführten Hochrechnung, auch die Ausgabeansätze im Jahr 2025 voraussichtlich nicht auskömmlich sein werden.

 

Die Mehrbedarfssituation 2025 stellt sich lt. Hochrechnung wie folgt dar:

 

Aufwendungen

Hilfen zur Erziehung

Ansatz 2025 alt aus 2023

Ansatz 2025 neu

Mehrbedarf

060301 Förderung der Erziehung in der Familie

400.000 €

935.000 €

535.000 €

060302 Hilfe zur Erziehung

3.222.500 €

5.100.000 €

1.877.500 €

060303 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder

1.000.000 €

1.855.000 €

855.000 €

060304 Hilfe für junge Volljährige

930.000 €

940.000 €

10.000 €

060305 Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

95.000 €

110.000 €

15.000 €

060306 Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren

35.000 €

40.000 €

5.000 €

060308 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

730.000 €

980.000 €

250.000 €

Insgesamt

6.412.500 €

9.960.000 €

3.547.500 €

 

Die tatsächlichen Ansätze 2025 überschreiten den in 2023 kalkulierten Ansatz 2025 voraussichtlich um 3.547.500 €. Die tatsächlichen Ansätze 2025 liegen mit 9.960.000 € voraussichtlich insgesamt 887.000 € über den in 2024 neu berechneten Ansätzen 2024 in Höhe von 9.073.000 €.

 

Vor diesem Hintergrund ist es, gemessen am 2023 für 2025 gebildeten Ansatz erforderlich, zusätzliche Haushaltsmittel im Haushalt 2025 bei den Produkten
060301, 060302, 060303, 060304, 060305, 060306 und 060308

in Höhe 3.547.500 € überplanmäßig bereitzustellen.

 

Hinweis: Es handelt sich um die Darstellung der voraussichtlichen Ausgabesituation 2025 mit Hochrechnungsstand aus August 2025. Wie sich die Einnahmesituation im Bereich der Hilfen zur Erziehung bis zum Ende des Jahres 2025 entwickelt, kann derzeit nicht konkret eingeschätzt werden. Sofern Mehreinnahmen bis Ende 2025 zu verzeichnen sind, werden diese zur Deckung der dargestellten Mehrausgaben verwendet.

 

Zur Deckung werden im Doppelhaushalt 2024/2025 nicht eingeplante Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen verwendet. Die Fortschreibung der Ergebnis- und Finanzplanung für den Doppelhaushalt 2024/2025 (Vorlage - 0216/2024) weist hier einen Betrag in Höhe von 3.793.087,44 € aus, der damit anteilig die Mehraufwendungen in Höhe von 3.547.500 € deckt.

 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

Stammbaum:
0213/2024   Doppelhaushalt 2024/2025 - Mehrbedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung   Amt für Jugend, Bildung und Sport   Beschlussvorlage öffentlich
0213/2024-1   Doppelhaushalt 2024/2025 - Mehrbedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung 2025   Amt für Jugend, Bildung und Sport   Beschlussvorlage öffentlich