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Beschluss:
überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 3.547.500 €. Zur Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden im Doppelhaushalt 2024/2025 bisher nicht eingeplante Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen anteilig verwendet.
Sachverhalt:
Für den Doppelhaushalt 2024/2025 sind die Kalkulationen für die Ansatzbildungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung im Jahr 2023 vorgenommen worden. Diese Berechnungen haben sich im Laufe des Haushaltsjahres 2024 als unrealistisch dargestellt, da sich insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung im Haushaltsjahr 2024 ein erheblicher Mehrbedarf ergeben hat.
Um die Zahlungen für die Heimunterbringungskosten und die Zahlung der Leistungen im Bereich der Kindertagespflege auch im Haushaltsjahr 2024 sicherstellen zu können, hat der Rat die entsprechenden Ansätze 2024 mit Beschluss vom 09.12.2024 um 1.900.000 € auf insgesamt 9.073.000 € erhöht.
Auf die Vorlage 0213/2024 mit der entsprechenden fachlichen Bedarfsbegründung wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
Da auch die Ansätze 2025 im Bereich der Hilfen zur Erziehung im Jahr 2023 für den Doppelhaushalt 2024/2025 gebildet worden sind, war dann auch die voraussichtliche Finanzsituation im Jahr 2025 in diesem Bereich weiter zu beobachten.
Hierzu wurde mit der Kämmerei abgestimmt, gegen Mitte 2025 auf der Grundlage der bis dahin vorliegenden Ausgabesituation eine Neubewertung der Haushaltsansätze im Bereich der Hilfen zur Erziehung mit einer entsprechenden Hochrechnung bis Ende 2025 vorzunehmen, um ein möglichst realistisches Bild für das Jahr 2025 zugrunde legen zu können.
Mit Blick auf die bereits in der Vorlage 0213/2024 dargestellte Bedarfsbegründung bleibt nunmehr festzustellen, dass lt. der durchgeführten Hochrechnung, auch die Ausgabeansätze im Jahr 2025 voraussichtlich nicht auskömmlich sein werden.
Die Mehrbedarfssituation 2025 stellt sich lt. Hochrechnung wie folgt dar:
Die tatsächlichen Ansätze 2025 überschreiten den in 2023 kalkulierten Ansatz 2025 voraussichtlich um 3.547.500 €. Die tatsächlichen Ansätze 2025 liegen mit 9.960.000 € voraussichtlich insgesamt 887.000 € über den in 2024 neu berechneten Ansätzen 2024 in Höhe von 9.073.000 €.
Vor diesem Hintergrund ist es, gemessen am 2023 für 2025 gebildeten Ansatz erforderlich, zusätzliche Haushaltsmittel im Haushalt 2025 bei den Produkten in Höhe 3.547.500 € überplanmäßig bereitzustellen.
Hinweis: Es handelt sich um die Darstellung der voraussichtlichen Ausgabesituation 2025 mit Hochrechnungsstand aus August 2025. Wie sich die Einnahmesituation im Bereich der Hilfen zur Erziehung bis zum Ende des Jahres 2025 entwickelt, kann derzeit nicht konkret eingeschätzt werden. Sofern Mehreinnahmen bis Ende 2025 zu verzeichnen sind, werden diese zur Deckung der dargestellten Mehrausgaben verwendet.
Zur Deckung werden im Doppelhaushalt 2024/2025 nicht eingeplante Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen verwendet. Die Fortschreibung der Ergebnis- und Finanzplanung für den Doppelhaushalt 2024/2025 (Vorlage - 0216/2024) weist hier einen Betrag in Höhe von 3.793.087,44 € aus, der damit anteilig die Mehraufwendungen in Höhe von 3.547.500 € deckt.
Anlage/n:
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