Vorlage - RAT/0013/2003/1  

 
 
Betreff: Verkehrs- und Gestaltungskonzept Innenstadt
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
24.03.2003 
36. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr geändert beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
31.03.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

a)         Der Rat der Stadt beschließt die in Anlage 1, Abschnitt 1 formulierten Ziele als Grundlage für die weitere Innenstadtentwicklung.

 

b)         Der Rat der Stadt beschließt das Verkehrskonzept Innenstadt in der vorliegenden Fassung. Das Verkehrskonzept trifft insbesondere Aussagen zu

 

-          der künftigen Verkehrsführung (Anlage 1, Abschnitte 2.1.1 bis 2.1.8)

-          der Ausgestaltung der Knotenpunkte (Anlage 1, Abschnitte 2.2.1 bis 2.2.5) und

-          Optionen für alternative Verkehrsführungen (Anlage 1, Abschnitt 2.3).

 

c)         Der Rat der Stadt fasst folgende Beschlüsse zum Gestaltungskonzept Innenstadt :

                

-          Künftigen Straßenbaumaßnahmen in der Wermelskirchener Innenstadt wird das in den Anlagen 4 und 5 aufgezeigte Gestaltungsprinzip zu Grunde gelegt.

 

-          Bei künftigen Straßenbaumaßnahmen im Innenstadtbereich sind Materialien und Verlegeart entsprechend der Probepflasterung 1 (siehe Rathausvorplatz) zu wählen. Im Gegensatz zur genannten Probepflasterung ist jedoch für den Fahrbahnbereich ein Betonsteinpflaster (ähnlich Variante 2) zu wählen, das in Farbe und Verlegeart jedoch dem bei der Probepflasterung für die Fahrbahn verwendeten Naturstein gleicht. Fahrbahnfläche von Innenstadtstraßen, die die zukünftigen Hauptverkehre aufnehmen müssen (z.B. Brückenweg) erhalten eine Asphaltbefestigung.

 

-          Die Entscheidung über die Auswahl der Stadtmöblierung und der Beleuchtungskörper für die Verkehrsflächen in der Wermelskirchener Innenstadt überträgt der Rat der Stadt dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr. 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 10.02.2003 bereits einmal mit der Thematik befasst und die Vorlage RAT/0013/2003 zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen.

 

Diese ursprüngliche Vorlage wird nun um Beschlussvorschläge zu den einzelnen Themenschwerpunkten ergänzt. Die Anlagen 2 bis 8 der o.g. Vorlage bleiben Beratungsgegenstand, werden auf Grund des aufwendigen Farbdrucks jedoch nicht erneut beigefügt. Die Anlage 1 wurde in einem Punkt (3.4.4 Farbauswahl) geändert. Diese Anlage wird der Vorlage deshalb erneut beigefügt.

 

 

a)  Ziele der Innenstadtentwicklung

 

In Abschnitt 1 der Anlage 1 werden die grundlegenden Ziele zur weiteren Entwicklung der Innenstadtentwicklung definiert. Mit einem Beschluss dieser Ziele dokumentiert der Rat der Stadt seinen Willen, die Gesamtmaßnahme “Umgestaltung Innenstadt” unter Berücksichtigung dieser Prämissen durchzuführen.

 

 

b)  Verkehrskonzept

 

Das Verkehrskonzept wurde bereits in verschiedenen städtischen Gremien ausführlich beraten. Herr Mesenholl wird in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 24.02.2003 die abschließende Fassung des Konzeptes vorstellen und erläutern.

 

Ein abgestimmtes Verkehrskonzept ist Voraussetzung für die Realisation erster Umbaumaßnahmen im laufenden Haushaltsjahr.

 

 

c)  Gestaltungskonzept

 

Grundzüge des Gestaltungskonzeptes wurden bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 10.02.2003 vorgestellt. Auf Anregung des Ausschusses wurden inzwischen drei Probepflasterungen auf dem Rathausvorplatz verlegt.

 

 

- Einheitliches Gestaltungsprinzip -

 

Die ARGE Kostulski-Reicher-Schittek hat für den öffentlichen Verkehrsraum im Innenstadtbereich ein einheitliches Gestaltungsprinzip entwickelt, das in den Anlagen 4 und 5 schematisch dargestellt ist (Textliche Beschreibung dieses Prinzips siehe Abschnitt 3.4.1 der Anlage 1).

 

 

- Wahl der Materialien und Verlegearten -

 

Um sich ein besseres Bild von den in den Anlagen 6 bis 8 schematisch dargestellten Material- und Verlegevarianten machen zu können, wurden drei Probepflasterungen auf dem Rathausvorplatz verlegt.  Aufgrund der Kürze der Zeit mussten bei den Pflasterungen Zugeständnisse gemacht werden, da nicht alle Materialien kurzfristig in gewünschter Form und/oder Oberflächenbehandlung beigebracht werden konnten.

Die drei Probepflasterungen unterscheiden sich hinsichtlich der Materialwahl grundsätzlich in folgenden Punkten:

 

Pflasterung 1:      Bei dieser Variante wurden ausschließlich Natursteinmaterialien verwendet.

 

Pflasterung 2:              Bei dieser Variante handelt es sich um eine Kombination aus Naturstein und Betonsteinplatten.  

 

Pflasterung 3:      Bei dieser Variante wurden nur Betonsteinplatten verwendet.

 

Außerdem werden mit den drei Probepflasterungen noch unterschiedliche Farb- und Verlegevarianten aufgezeigt. Insofern bestehen neben den dargestellten Varianten grundsätzlich noch weitere Kombinationsmöglichkeiten.

 

Hinsichtlich des optischen Eindrucks empfiehlt die Verwaltung, die Material- und Verlegevariante der Probepflasterung 1 künftigen Straßenbaumaßnahmen in der Wermelskirchener Innenstadt zu Grunde zu legen. Die Variante besticht insbesondere durch die hochwertigen Materialien sowie das ausgewogene Farb- und Größenverhältnis der einzelnen Steine. Im Gegensatz zu den anderen Probepflasterungen bedingen die gewählten Verlegearten dieser Variante ein angenehm ruhiges Erscheinungsbild.

 

Die Oberfläche der Gehbänder ist so gewählt, dass sie einerseits angenehm begehbar ist, gleichzeitig ausreichende Rauigkeit aufweist.

 

Das Kleinpflaster in den Randbereichen der Gehwegflächen ist auf Grund seiner gesägten Oberfläche ebenfalls problemlos begehbar. Es hat außerdem den Vorteil, dass Pflasterarbeiten in den Hausvorbereichen (Vor- und Rücksprünge) einfach durchgeführt werden können. Kleinere Höhenunterschiede, zum Beispiel vor Hauseingangsbereichen sind zudem problemlos ausgleichbar, sodass hier Stolperkanten vermieden werden können.

 

Hinsichtlich des eigentlichen Straßenbelags schlägt die Verwaltung im Gegensatz zur Probepflasterung 1 vor, Betonsteinpflaster wie Probepflaster 2 zu verwenden. Dieses soll jedoch in Farbe und Verlegeart dem Naturstein in der Pflasterung 1 gleichen.

 

Abweichend von den oben beschriebenen Materialien werden die Fahrbahnen derjenigen Straßen im Innenstadtbereich, die künftig die Hauptverkehre aufnehmen müssen (z.B. Brückenweg), eine Asphaltbefestigung erhalten müssen. Gehwege und Stellplatzbereiche dieser Straßenzüge sollen künftig jedoch ebenfalls entsprechend der Probepflasterung 1 ausgeführt werden.

 

Die Anlage 9 enthält eine Kostenschätzung der unterschiedlichen Varianten. Dabei wird auch unterschieden zwischen den ausgeführten Varianten 1 bis 3 und den eigentlich geplanten, aber auf Grund der Kurzfristigkeit nicht realisierbaren Varianten 1 bis 3 unterschieden. Ebenfalls aufgelistet sind die geschätzten Kosten des Verwaltungsvorschlages. Allen Kostenschätzungen (m²-Preise) liegt ein beispielhaft gewählter Straßenabschnitt von 50m Länge zu Grunde.

 

Die Kostenschätzungen werden in der Sitzung des StuV am 24.03.2003 näher erläutert.

 

 

 

- Auswahl der Straßenmöblierung und Beleuchtungskörper -

 

Die ARGE Kostulski-Reicher-Schittek erarbeitet zur Zeit Vorschläge für die künftige Straßenmöblierung (Bänke, Abfalleimer etc.) Beleuchtungskörper. Auf Grund des abzusehenden Diskussionsbedarfs soll diese Aspekte des Gestaltungskonzeptes in der Ratssitzung am 31.03.2003 nicht abschließend behandelt werden. Die Verwaltung schlägt vor, dass der Rat der Stadt die diesbezüglichen Entscheidungen auf den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr (Sitzung am 12.05.2003) überträgt.      

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Anlage 1:         Schriftliche Ausführungen zum Verkehrs- und Parkraumkonzept

Anlage 2:         Planzeichnung Verkehrskonzept *)

Anlage 3:         Übersicht Parkplatzkapazitäten in der Innenstadt (heute / künftig) *)

Anlage 4:         Gestaltungssystem Straßenraum, Zeichnung 1 *)    

Anlage 5:         Gestaltungssystem Straßenraum, Zeichnung 2 *)

Anlage 6:         Verlege- und Materialvariante  01 *)

Anlage 7:         Verlege- und Materialvariante  02 *)

Anlage 8:         Verlege- und Materialvariante  03 *)

Anlage 9:         Kostenschätzung (Gegenüberstellung von Varianten)

 

 

 

 

*)    Diese Anlagen wurden bereits mit Vorlage “RAT/0013/2003” für die StuV-Sitzung am 10.02.2003 versandt. Auf Grund des hohen drucktechnischen Aufwand (Farbdrucke) werden diese Anlagen nicht erneut beigefügt.

 

 

 

 

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift