Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Stadt
beschließt die in Anlage 1, Abschnitt 1 formulierten Ziele als Grundlage für
die weitere Innenstadtentwicklung. b) Der Rat der Stadt beschließt das Verkehrskonzept
Innenstadt in der vorliegenden Fassung. Das Verkehrskonzept trifft
insbesondere Aussagen zu -
der künftigen Verkehrsführung (Anlage 1, Abschnitte 2.1.1 bis 2.1.8) -
der Ausgestaltung der Knotenpunkte (Anlage 1, Abschnitte 2.2.1 bis 2.2.5)
und -
Optionen für alternative Verkehrsführungen (Anlage 1, Abschnitt 2.3). c) Der Rat der Stadt fasst folgende
Beschlüsse zum Gestaltungskonzept Innenstadt : -
Künftigen Straßenbaumaßnahmen in der Wermelskirchener Innenstadt wird das
in den Anlagen 4 und 5 aufgezeigte Gestaltungsprinzip zu Grunde gelegt. -
Bei künftigen Straßenbaumaßnahmen im Innenstadtbereich sind Materialien
und Verlegeart entsprechend der Probepflasterung 1 (siehe Rathausvorplatz) zu
wählen. Im Gegensatz zur genannten Probepflasterung ist jedoch für den
Fahrbahnbereich ein Betonsteinpflaster (ähnlich Variante 2) zu wählen, das in
Farbe und Verlegeart jedoch dem bei der Probepflasterung für die Fahrbahn
verwendeten Naturstein gleicht. Fahrbahnfläche von Innenstadtstraßen, die die
zukünftigen Hauptverkehre aufnehmen müssen (z.B. Brückenweg) erhalten eine
Asphaltbefestigung. -
Die Entscheidung über die Auswahl der Stadtmöblierung und der
Beleuchtungskörper für die Verkehrsflächen in der Wermelskirchener Innenstadt
überträgt der Rat der Stadt dem Ausschuss für Stadtentwicklung und
Verkehr. Sachverhalt: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 10.02.2003 bereits einmal mit der Thematik befasst und die Vorlage RAT/0013/2003 zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen. Diese
ursprüngliche Vorlage wird nun um Beschlussvorschläge zu den einzelnen Themenschwerpunkten
ergänzt. Die Anlagen 2 bis 8 der o.g. Vorlage bleiben Beratungsgegenstand,
werden auf Grund des aufwendigen Farbdrucks jedoch nicht erneut beigefügt. Die
Anlage 1 wurde in einem Punkt (3.4.4 Farbauswahl) geändert. Diese Anlage wird
der Vorlage deshalb erneut beigefügt. a) Ziele der Innenstadtentwicklung In
Abschnitt 1 der Anlage 1 werden die grundlegenden Ziele zur weiteren
Entwicklung der Innenstadtentwicklung definiert. Mit einem Beschluss dieser
Ziele dokumentiert der Rat der Stadt seinen Willen, die Gesamtmaßnahme
“Umgestaltung Innenstadt” unter Berücksichtigung dieser Prämissen
durchzuführen. b) Verkehrskonzept Das
Verkehrskonzept wurde bereits in verschiedenen städtischen Gremien ausführlich
beraten. Herr Mesenholl wird in der Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Verkehr am 24.02.2003 die abschließende Fassung des
Konzeptes vorstellen und erläutern. Ein
abgestimmtes Verkehrskonzept ist Voraussetzung für die Realisation erster
Umbaumaßnahmen im laufenden Haushaltsjahr. c) Gestaltungskonzept Grundzüge
des Gestaltungskonzeptes wurden bereits in der Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Verkehr am 10.02.2003 vorgestellt. Auf Anregung des
Ausschusses wurden inzwischen drei Probepflasterungen auf dem Rathausvorplatz
verlegt. - Einheitliches Gestaltungsprinzip -
Die ARGE Kostulski-Reicher-Schittek hat für den öffentlichen
Verkehrsraum im Innenstadtbereich ein einheitliches Gestaltungsprinzip
entwickelt, das in den Anlagen 4 und 5 schematisch dargestellt ist (Textliche
Beschreibung dieses Prinzips siehe Abschnitt 3.4.1 der Anlage 1). - Wahl der Materialien und Verlegearten - Um sich ein besseres Bild von den in den Anlagen 6 bis 8
schematisch dargestellten Material- und Verlegevarianten machen zu können,
wurden drei Probepflasterungen auf dem Rathausvorplatz verlegt. Aufgrund der Kürze der Zeit mussten bei den
Pflasterungen Zugeständnisse gemacht werden, da nicht alle Materialien
kurzfristig in gewünschter Form und/oder Oberflächenbehandlung beigebracht
werden konnten. Die drei Probepflasterungen unterscheiden sich hinsichtlich
der Materialwahl grundsätzlich in folgenden Punkten: Pflasterung 1: Bei dieser Variante wurden ausschließlich Natursteinmaterialien verwendet. Pflasterung
2: Bei dieser Variante
handelt es sich um eine Kombination aus Naturstein und Betonsteinplatten. Pflasterung
3: Bei dieser Variante wurden nur
Betonsteinplatten verwendet. Außerdem werden mit den drei Probepflasterungen noch unterschiedliche Farb- und Verlegevarianten aufgezeigt. Insofern bestehen neben den dargestellten Varianten grundsätzlich noch weitere Kombinationsmöglichkeiten. Hinsichtlich des optischen Eindrucks empfiehlt die Verwaltung, die Material- und Verlegevariante der Probepflasterung 1 künftigen Straßenbaumaßnahmen in der Wermelskirchener Innenstadt zu Grunde zu legen. Die Variante besticht insbesondere durch die hochwertigen Materialien sowie das ausgewogene Farb- und Größenverhältnis der einzelnen Steine. Im Gegensatz zu den anderen Probepflasterungen bedingen die gewählten Verlegearten dieser Variante ein angenehm ruhiges Erscheinungsbild.
Die Oberfläche der Gehbänder ist so gewählt, dass sie einerseits angenehm begehbar ist, gleichzeitig ausreichende Rauigkeit aufweist. Das Kleinpflaster in den Randbereichen der Gehwegflächen ist auf Grund seiner gesägten Oberfläche ebenfalls problemlos begehbar. Es hat außerdem den Vorteil, dass Pflasterarbeiten in den Hausvorbereichen (Vor- und Rücksprünge) einfach durchgeführt werden können. Kleinere Höhenunterschiede, zum Beispiel vor Hauseingangsbereichen sind zudem problemlos ausgleichbar, sodass hier Stolperkanten vermieden werden können. Hinsichtlich des eigentlichen Straßenbelags schlägt die Verwaltung im Gegensatz zur Probepflasterung 1 vor, Betonsteinpflaster wie Probepflaster 2 zu verwenden. Dieses soll jedoch in Farbe und Verlegeart dem Naturstein in der Pflasterung 1 gleichen. Abweichend von den oben beschriebenen Materialien werden die Fahrbahnen derjenigen Straßen im Innenstadtbereich, die künftig die Hauptverkehre aufnehmen müssen (z.B. Brückenweg), eine Asphaltbefestigung erhalten müssen. Gehwege und Stellplatzbereiche dieser Straßenzüge sollen künftig jedoch ebenfalls entsprechend der Probepflasterung 1 ausgeführt werden. Die Anlage 9 enthält eine Kostenschätzung der unterschiedlichen Varianten. Dabei wird auch unterschieden zwischen den ausgeführten Varianten 1 bis 3 und den eigentlich geplanten, aber auf Grund der Kurzfristigkeit nicht realisierbaren Varianten 1 bis 3 unterschieden. Ebenfalls aufgelistet sind die geschätzten Kosten des Verwaltungsvorschlages. Allen Kostenschätzungen (m²-Preise) liegt ein beispielhaft gewählter Straßenabschnitt von 50m Länge zu Grunde. Die Kostenschätzungen werden in der Sitzung des StuV am 24.03.2003 näher erläutert. - Auswahl der Straßenmöblierung und Beleuchtungskörper - Die ARGE Kostulski-Reicher-Schittek
erarbeitet zur Zeit Vorschläge für die künftige Straßenmöblierung (Bänke,
Abfalleimer etc.) Beleuchtungskörper. Auf Grund des abzusehenden Diskussionsbedarfs
soll diese Aspekte des Gestaltungskonzeptes in der Ratssitzung am 31.03.2003
nicht abschließend behandelt werden. Die Verwaltung schlägt vor, dass der Rat
der Stadt die diesbezüglichen Entscheidungen auf den Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr (Sitzung am 12.05.2003) überträgt. Anlage/n: Anlage 1: Schriftliche
Ausführungen zum Verkehrs- und Parkraumkonzept Anlage 2: Planzeichnung
Verkehrskonzept *) Anlage 3: Übersicht
Parkplatzkapazitäten in der Innenstadt (heute / künftig) *) Anlage 4: Gestaltungssystem
Straßenraum, Zeichnung 1 *) Anlage 5: Gestaltungssystem
Straßenraum, Zeichnung 2 *) Anlage 6: Verlege-
und Materialvariante 01 *) Anlage 7: Verlege-
und Materialvariante 02 *) Anlage 8: Verlege-
und Materialvariante 03 *) Anlage 9: Kostenschätzung
(Gegenüberstellung von Varianten) *) Diese Anlagen
wurden bereits mit Vorlage “RAT/0013/2003” für die StuV-Sitzung am
10.02.2003 versandt. Auf Grund des hohen drucktechnischen Aufwand (Farbdrucke)
werden diese Anlagen nicht erneut beigefügt.
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