Vorlage - RAT/0062/2003  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 76 "Lüffringhausen Nord"
hier: Aufstellungsbeschluss und Einleitung des Verfahrens auf Antrag
Status:öffentlich  
Verfasser:Schwanke, Evelyn
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
24.03.2003 
36. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
31.03.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 "Lüffringhausen Nord" gemäß § 2 (1) BauGB.

Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer ergänzenden einzeiligen Wohnbebauung für den in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügten Planbereich.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 einzuleiten.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Hintergrund:

Im Jahre 2000 wurde für das Grundstück am nördlichen Siedlungsrand der Ortschaft Lüffringhausen eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit einer Doppelgarage gestellt und 2001 auf der Rechtsgrundlage des § 35 Abs. 2 BauGB positiv beschieden. Eine Verlängerung dieses Bescheides erfolgte im Februar 2003.

Auf Initiative des Grundstückseigentümers Herr Heiner Coen, Lüffringhausen 25d, Wermelskirchen, wurden weitere Gespräche über den grundsätzlichen Rahmen der baulichen Ausnutzbarkeit des Grundstücks geführt.

 

Antrag:

Mit Schreiben vom 24.02.03 handelt Frau Dipl.-Ing. Rita Blecher-Hampe (Fachplanerin) im Namen des Grundstückseigentümers Herr Coen und beantragt, ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes als Angebotsplanung einzuleiten (Anlage 1: Antragsschreiben).

 

 

Ziel:

Ziel ist nunmehr die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung in Form einer ergänzenden einzeiligen Wohnbebauung in dieser Ortslage (Anlage 2: Bebauungsvorschlag).

Eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist in diesem Bereich nur über ein Bauleitverfahren herbeizuführen. Daher ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 2 Abs. 1 erforderlich.

 

 

Flächennutzungsplan (FNP):

Der Flächennutzungsplan der Stadt weist für das Gebiet entlang der vorhanden Straße überwiegend Wohnbauflächen aus.

Eine FNP-Änderung für den nördlichsten Teilbereich des Plangebiets (dargestellt als Fläche für die Landwirtschaft) im Parallelverfahren erscheint verzichtbar, da nach aktueller Sachlage keine öffentlichen Belange betroffen sind und somit eine gewisse Überschreitung des FNP als akzeptabel angesehen werden kann (Anlage 6: FNP).

 

 

 

 

Finanzierung:

Für Planungsarbeiten zum Bebauungsplan entstehen der Stadt Wermelskirchen keine Kosten. Diese werden vom Investor als Planverursacher übernommen.

Die Durchführung der Erschließungsmaßnahmen wird der Investor ebenfalls auf seine Kosten vornehmen. Inwieweit die Stadt Wermelskirchen sich im Rahmen des Erschließungsbeitragsrechtes an diesen Kosten beteiligen wird, wird in einem städtebaulichen Vertrag geregelt.

 

 

Der Planungsentwurf wird in folgenden, dieser Sitzungsvorlage beigefügten Unterlagen dargestellt:

·         Planzeichnung               Bebauungsvorschlag                                                        Anlage 2

·         Entwurfsbegründung     I. Bestandsbeschreibung + Planungsgrundlagen             Anlage 7

II. Planinhalte              

·         Details sind im Rahmen des weiteren Verfahrens zu klären.

·         Insbesondere bedarf es - für eine gesicherte Erschließung der geplanten Wohnbebauung -einer frühzeitigen Klärung, ob etwaige, zur Realisation notwendige Fremdgrundstücke verfügbar sind.

 

 

Verfahrensstand:

Zunächst ist ein entsprechender Aufstellungsbeschluss erforderlich, um die Entwicklungsmaßnahme planungsrechtlich weiterzuführen und die Verwaltung zu beauftragen, die frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie das Trägerverfahren einzuleiten.

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlage 1          Antragsschreiben vom 24.02.2003

Anlage 2          Bebauungsvorschlag

Anlage 3          Übersicht "Lage im Stadtgebiet"

Anlage 4          Geltungsbereich, Deutsche Grundkarte

Anlage 5          Luftbild des Plangebietes

Anlage 6          Auszug aus dem FNP

Anlage 7          Entwurfsbegründung

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift