Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt, a)
Die Unterabschnitte 002 - 110, 130 - 160, 241, 406, 500, 620, 675/0, 675/1, 680,
700, 702, 721/0, 721/1, 730 - 731, 750, 760, 761/1, 762, 780 (außer H.-Stelle
780.510.0.8), 790 - 792, 810, 817, 880, 881, 900 – 920 des Verwaltungshaushaltes, b)
die Sammelnachweise Personalausgaben und Geschäftsausgaben, c)
die Unterabschnitte 020, 060, 061, 130 - 160, 620, 621, 761/1, 761/3, 880, 881,
882, 890, 900, 910, 920 des Vermögenshaushaltes, d)
die Unterabschnitte 020 - 160, 620, 621, 761 (ohne Mehrzweckhallen), 791 und
die Einzelpläne 8 + 9 des Investitionsprogrammes in der Fassung des von der
Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Haushaltsplanes 2005 (ggf. unter
Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungsvorschläge) zu
beschließen. Sachverhalt: Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2005 mit Haushaltsplan, Stellenplan, Finanzplan und Investitionsprogramm wurde
im Rat der Stadt am 13.12.2004 eingebracht. Der Rat der Stadt hat den Entwurf
des Haushaltes 2005 zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse
und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Der Entwurf des Haushaltsplanes 2005 wurde den
Ratsmitgliedern und den übrigen Ausschussmitgliedern (soweit bei sachkundigen
Bürgern nicht nur eine stellvertretende Mitgliedschaft besteht) übersandt
bzw. zugestellt. Die Verwaltung wird in der Sitzung nähere Erläuterungen
geben. Es wird im Übrigen auf den Vorbericht und die Ausführungen im
Erläuterungsheft zum Haushalt 2005
hingewiesen. Die vom Haupt- und Finanzausschuss in eigener Zuständigkeit zu
beratenden Seiten des Haushaltsplanentwurfes bzw. des Entwurfes des
Investitionsprogrammes ergeben sich aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Anlage. Die Fachausschussberatungen zum Haushalt 2005 erfolgen in
der Zeit vom 18.01. - 02.02.2005. Über
die Änderungsempfehlungen aus den Fachausschüssen wird der Haupt- und
Finanzausschuss in seiner Sitzung am 14.02.2005 beraten. Eigenbetriebsähnliche Einrichtungen: Städtischer AbwasserbetriebDie Abwasserbeseitigung wird seit dem 01.01.1998 in eigenbetriebsähnlicher
Rechtsform durchgeführt. Der Wirtschaftsplan mit Erfolgsplan und Vermögensplan
sowie Finanzplan (s. Anlage zum Erläuterungsheft) wurde im Werksausschuss
am 01.12.2004 beraten. Die Beschlussfassung erfolgte in der Ratssitzung am
13.12.2004. Kattwinkelsche Fabrik Seit dem 01.01.1999 wird die Kattwinkelsche Fabrik in
eigenbetriebsähnlicher Rechtsform geführt. Im Unterabschnitt 762 werden die
Personalausgaben, eine Erstattung für pauschale Geschäftsausgaben sowie Innere
Verrechnungen veranschlagt. In gleicher Höhe erfolgt eine Erstattung durch den
Eigenbetrieb. Außerdem sind die Haushaltsstellen zur Abwicklung der
Mehrwertsteuer berücksichtigt. Die Einnahmen und Ausgaben, die sich unmittelbar
auf die Arbeit der Kattwinkelschen Fabrik beziehen, werden im Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebes veranschlagt (s. Anlage zum Erläuterungsheft). Zur
Durchführung der Arbeit wird ein Zuschuss aus dem Städtischen Haushalt an den
Eigenbetrieb gezahlt. Der Zuschuss wurde in Abstimmung mit der Kattwinkelschen
Fabrik ermittelt. Der Wirtschaftsplan wurde im Kultur-/Werksausschuss Katt am
23.11.2004 beraten. Die Beschlussfassung erfolgte in der Ratssitzung am
13.12.2004. Anlage/n: - Aufstellung der in diesem Ausschuss
zu beratenden Seiten
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