Vorlage - RAT/0044/2003  

 
 
Betreff: Wahl von Direktdelegierten in die Verbandsversammlung des Wupperverbandes
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Hermanns, Bettina
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
31.03.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt wählt gemäß § 113 i.V. mit § 50 Absatz 4 GO NW

 

Stadtverordneten ...  (einsetzen)

Bürgermeister Michael Heckmann

 

als Direktdelegierte der Stadt Wermelskirchen gemäß § 12 Absatz 2 des Wupperverbandsgesetzes in die Verbandsversammlung des Wupperverbandes. 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Nach Ablauf der Amtszeit ist eine Neukonstituierung der Verbandsversammlung des Wupperverbandes bis Mai 2003 erforderlich.

 

Aufgrund ihrer Beitragsleistungen kann die Stadt Wermelskirchen nach § 12 Abs. 2 Wupperverbandsgesetz 2 Direktdelegierte in die Verbandsversammlung entsenden. Der Vorsitzende des Verbandsrates hat die Stadt mit Schreiben vom 21.02.2003 aufgefordert, binnen 2 Monaten nach Zustellung die Delegierten zu benennen. Der Bürgermeister schlägt vor, die Entscheidung in der Ratssitzung am 31.03.2003 herbeizuführen.

 

Sofern die Stadt mehr als einen Vertreter zu entsenden hat, muss nach § 113 Abs. 2 GO der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter dazu zählen. Bisher war neben dem Bürgermeister der Stadtverordnete Günter Möbus Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung.

 

Ferner hat die Stadt Wermelskirchen – wie bisher – die Möglichkeit, gemäß § 12 Absatz 3 des Wupperverbandsgesetzes weitere Beitragsteileinheiten durch Zusammenschluss mit anderen Gebietskörperschaften in der Mitgliedergruppe “Kreisfreie Städte, Kreisangehörige Städte, Gemeinden” einzubringen. Der Bürgermeister wird nach Abstimmung hierzu demnächst eine weitere Beschlussvorlage fertigen.  


 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift