![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt wählt gemäß § 113
i.V. mit § 50 Absatz 4 GO NW Stadtverordneten ... (einsetzen) Bürgermeister Michael Heckmann als Direktdelegierte der Stadt
Wermelskirchen gemäß § 12 Absatz 2 des Wupperverbandsgesetzes in die
Verbandsversammlung des Wupperverbandes.
Sachverhalt: Nach Ablauf der Amtszeit ist eine
Neukonstituierung der Verbandsversammlung des Wupperverbandes bis Mai 2003
erforderlich. Aufgrund ihrer Beitragsleistungen kann
die Stadt Wermelskirchen nach § 12 Abs. 2 Wupperverbandsgesetz 2
Direktdelegierte in die Verbandsversammlung entsenden. Der Vorsitzende des
Verbandsrates hat die Stadt mit Schreiben vom 21.02.2003 aufgefordert, binnen 2
Monaten nach Zustellung die Delegierten zu benennen. Der Bürgermeister schlägt
vor, die Entscheidung in der Ratssitzung am 31.03.2003 herbeizuführen. Sofern die Stadt mehr als einen
Vertreter zu entsenden hat, muss nach § 113 Abs. 2 GO der Bürgermeister oder
ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter dazu zählen. Bisher war
neben dem Bürgermeister der Stadtverordnete Günter Möbus Vertreter der Stadt in
der Verbandsversammlung. Ferner hat die Stadt Wermelskirchen
– wie bisher – die Möglichkeit, gemäß § 12 Absatz 3 des
Wupperverbandsgesetzes weitere Beitragsteileinheiten durch Zusammenschluss mit
anderen Gebietskörperschaften in der Mitgliedergruppe “Kreisfreie Städte,
Kreisangehörige Städte, Gemeinden” einzubringen. Der Bürgermeister wird
nach Abstimmung hierzu demnächst eine weitere Beschlussvorlage fertigen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |