Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den im Zeitraum vom 05.01.2005 bis 20.01.2005
vom Stadtkämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Sachverhalt: Im Zeitraum vom 05.01.2005 bis 20.01.2005 wurden durch den Stadtkämmerer
über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt. Soweit sie den Betrag von 1.000
€ überschreiten, sind sie dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der
Stadt gem. § 82 (1) GO NW zur Kenntnis zu geben. Sie sind in der Anlage
aufgeführt. Anlage/n: Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben
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