Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den im Zeitraum vom 01.06.2005 bis 05.08.2005
vom Bürgermeister genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Sachverhalt: Im Zeitraum vom 01.06.2005 bis 05.08.2005 wurden durch den Bürgermeister
über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt. Soweit sie den Betrag von 1.000 €
überschreiten, sind sie dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt
gem. § 82 (1) GO NW zur Kenntnis zu geben. Sie sind in der Anlage aufgeführt. Anlage/n: Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben
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