Beschlussvorschlag: Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Einführung des
Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in der Stadt Wermelskirchen zur
Kenntnis. Sachverhalt: 1.
Gesetzliche Grundlage Das Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW – NKFG NRW) wurde am 24.11.2004 verkündet und ist zum 01.01.2005 in Kraft getreten. Das Gesetz besteht aus drei wesentlichen Teilen: · Einführungsgesetz (NKFEG) · Änderungen der Gemeindeordnung (GO) · Doppische Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) Des Weiteren enthält das NKFG eine Anpassung an zahlreiche Einzelvorschriften in anderen Gesetzen (u.a. Eigenbetriebsverordnung). Das Einführungsgesetz trifft Regelungen zum Übergang in die Doppik. Danach sind folgende Einführungsfristen vorgesehen: · Ab dem 01.01.2009 müssen die Gemeinden die Doppik anwenden. In der Übergangszeit ab dem 01.01.2005 kann die Doppik angewendet werden. Die Umstellung kann schrittweise erfolgen. · Spätestens zum 01.01.2009 ist eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. · Zum 31.12.2010 ist erstmals ein Gesamtabschluss für den „Konzern Kommune“ zu erstellen. Der achte Teil der GO zur Haushaltswirtschaft wurde neu gefasst. Während die Struktur im Wesentlichen gleich geblieben ist, ergeben sich folgende inhaltlichen Änderungen: · Doppischer Haushaltsplan und Jahresabschluss auf der Basis einer Gliederung nach Produkten mit Zielen und Kennzahlen · Sinngemäße Mitgeltung der kaufmännischen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung · Neuer Haushaltsausgleich · Bewirtschaftung der Haushaltsmittel auf der Basis der Budgetierung · Die Kasse wird als Funktion und nicht als Amt festgelegt. Die Gemeindekassenverordnung entfällt. Der Rahmen für den Erlass örtlicher Regelungen wird vorgegeben. 2. Umsetzung in Wermelskirchen Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, im Jahr 2006 als
Pilotprojekt mit der Umstellung des Städtischen Abwasserbetriebes auf NKF zu
beginnen. Ab dem 01.01.2007 sollen der Städtische Haushalt und die Haushalte
der Zweckverbände vollständig auf die Doppik umgestellt werden. Die Kämmerei bereitet die Einführung des NKF vor. Es wurde eine Projektgruppe gegründet, der Vertreter des Haupt-, Personal- und Rechnungsprüfungsamtes, der Stadtkasse und des Personalrates unter Federführung der Kämmerei angehören. Begleitet wird die Einführung des NKF von der KDVZ Iserlohn. Es wird auf die Drucksache-Nr. RAT/0027/2003 verwiesen. In den Fachämtern wurden NKF-Ansprechpartner benannt. Zu den Hauptaufgaben der Umstellung gehören die Erstellung
der Eröffnungsbilanz und die Entwicklung eines Haushaltsplans auf der Basis von
Produkten. 3. Vermögenserfassung und -bewertung Zur Erstellung der Eröffnungsbilanz muss das gesamte
städtische Vermögen erfasst und bewertet werden. Diese aufwändigen Arbeiten
werden zurzeit durch die Kämmerei in Zusammenarbeit mit den jeweiligen
Fachämtern (Amt für Gebäudewirtschaft, Tiefbauamt, Liegenschaftsamt, Planungsamt)
und mit Begleitung durch die KDVZ durchgeführt. Ziel ist es, diese Aufgabe weitestgehend
bis Ende 2005 abzuschließen. Bei der Vermögensbewertung sind insbesondere folgende
Bereiche zu bearbeiten: Grundstücke 4.500 Grundstücke werden zurzeit hinsichtlich ihrer
Nutzungsarten überprüft. Auf der Basis einer mit dem Gutachterausschuss des
Kreises abgestimmten Bewertungsmatrix werden die Grundstücke anschließend
bewertet. Zur Durchführung der Grundstücksbewertung entsteht sowohl in der Kämmerei
als auch in den Fachämtern ein
erheblicher personeller Aufwand. Gebäude Die Stadt Wermelskirchen verfügt über 134 kommunal
nutzungsorientierte Gebäude und 30 Wohn- und Geschäftsgebäude. Die Bewertung
der kommunal nutzungsorientierten Gebäude erfolgt auf der Basis von indexierten
Anschaffungskosten. Diese Bewertung ist zu 80 % abgeschlossen. Der Wert der
Wohngebäude wird durch Wertgutachten ermittelt. Bisher wurden Wertgutachten für
die Hälfte dieser Gebäude erstellt. Bewegliches Vermögen Das Bewegliche Vermögen wird auf der Basis der indexierten
Anschaffungskosten ermittelt. Die Kämmerei pflegt eine Datenbank, aus der
sämtliche Ausgaben und Einnahmen des Vermögenshaushaltes über nahezu 50 Jahre
hervorgehen. Die Werte für das Bewegliche Vermögen werden in den nächsten
Wochen aufbereitet und in die Anlagenbuchhaltung übernommen. Infrastrukturvermögen Das Vermögen der Abwasserbeseitigung ist bereits
bewertet. Im Rahmen des Pilotprojektes ist die Bilanz des SAW zu übernehmen. Für die Straßen liegt noch keine Vermögenserfassung
und –bewertung vor. Die Vermögenserfassung soll auf der Basis der Daten,
die aus der Luftbildauswertung im Rahmen der Einführung der getrennten
Niederschlagswassergebühr gewonnen werden, erfolgen. Die Bewertung der einzelnen
Straßenflächen erfolgt mit einem festen Preis je nach Zustandsklasse. Diese
Arbeiten werden in den nächsten Monaten durchgeführt. Wald Der Wert des Städtischen Wald wird auf der Basis des
aktuellen Forsteinrichtungswerkes ermittelt. Diese Arbeiten werden zurzeit
durch den Städtischen Förster durchgeführt. Die Kämmerei hat zur Ermittlung und Bewertung des
Städtischen Vermögens Inventurrichtlinien in Abstimmung mit dem
Rechnungsprüfungsamt erstellt, um zu gewährleisten, dass die Erfassung und
Bewertung des Vermögens einheitlich, vollständig und nach gleichen
Bewertungskriterien erfolgt. Für die Ersterfassung und Erstbewertung des
Vermögens werden teilweise Sonderregelungen getroffen. Gleichzeitig mit der Vermögenserfassung werden die zu den
einzelnen Vermögensgegenständen zugehörigen Zuschüsse und Beiträge erfasst.
Diese werden zukünftig über die Abschreibungsdauer des Vermögens ertragswirksam
aufgelöst. Die Bewertungsverfahren werden mit dem Rechnungsprüfungsamt
abgestimmt. Nach Durchführung der Bewertung in den einzelnen Bereichen soll die
Prüfung durch das RPA bereits im Vorfeld der Erstellung der Eröffnungsbilanz
erfolgen. 4. Bildung von Produkten Um den neuen Haushaltsplan zu erstellen, müssen Produkte
gebildet und beschrieben werden. Das NKF legt großen Wert auf dezentrale
Ressourcenverantwortung und eine am Output orientierte Steuerung. Verwaltungen
müssen ihre Leistungen bürger- und ergebnisorientiert erbringen. Alle
Ressourcen sind daher zielgerichtet einzusetzen. Um dies sicherzustellen,
bedarf es eines Steuerungssystems für Verwaltung und Politik. Der zwischen der Arbeitsgruppe NKF, der KDVZ und den Fachämtern abgestimmte Produktplan wurde am 17.05.2004 vom Rat der Stadt verabschiedet. Es wird auf die Drucksache-Nr. RAT/0066/2004 verwiesen. Der Produktplan ist keine starre Vorgabe, sondern stellt den Rahmen für die zu erstellenden Produktbeschreibungen dar. Im Jahr 2004 (Technisches Dezernat im März/April 2005)
wurden die Produktverantwortlichen durch die KDVZ in Zusammenarbeit mit der
Kämmerei geschult. Im Anschluss an die Schulungen wurde mit der Erstellung der
Produktbeschreibungen begonnen. Die Fachämter werden dabei durch die Kämmerei
unterstützt. Die Produktbeschreibungen sind teilweise fertig gestellt. Nachdem
alle Produktbeschreibungen erstellt sind, werden diese im Herbst 2005 dem
Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat vorgelegt. Gleichzeitig werden die sich
hieraus ergebenden Änderungen des Produktplans dargestellt. 5. Fortbildung Seit dem Jahr 2002 werden Mitarbeiterschulungen
durchgeführt. Die Intensität der Schulungen richtet sich nach dem Bedarf. In
den Jahren 2002 und 2003 wurden BWL- und allgemeine NKF- Schulungen für die
Ansprechpartner in den Fachämtern durchgeführt. In den Jahren 2004 und 2005
erfolgten die Produktschulungen für die Produktverantwortlichen. Zwei
Mitarbeiter der Kämmerei und eine Mitarbeiterin des Rechnungsprüfungsamtes haben
sich über einen Zeitraum von 1,5 Jahren zum Bilanzbuchhalter Kommunal
weitergebildet. Mitarbeiter/innen der Kämmerei, Kasse und des RPA besuchen
zurzeit eine modular aufgebaute NKF-Qualifizierung über einen Zeitraum von
einem halben Jahr. 6. Einführung Finanzsoftware Die Stadt Wermelskirchen hat sich nach einem intensiven
Abwägungsprozess für die Einführung von K-IRP entschieden. Die Software soll ab
dem Rechnungsjahr 2006 im Echtbetrieb für den Städtischen Abwasserbetrieb und
ab dem Jahr 2007 für den Städtischen Haushalt und die Zweckverbände eingesetzt
werden. Die Anlagenbuchhaltung soll zum Aufbau der Eröffnungsbilanz bereits im
Jahr 2005 eingesetzt werden. 7. Information der Politik Die politischen Gremien wurden bereits mehrfach über die Einführung des NKF informiert. Die Verwaltung unterrichtet diese nach dem Abschluss von Meilensteinen regelmäßig über den Sachstand. Im Herbst 2005 ist beabsichtigt, eine umfassende Informationsveranstaltung durchzuführen. Anlage/n:
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