Vorlage - RAT/0388/2005  

 
 
Betreff: Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in der Stadt Wermelskirchen;
Sachstandsbericht
Status:öffentlich  
Verfasser:Betke, HiltrudBezüglich:
RAT/0066/2004
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
23.05.2005 
5. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in der Stadt Wermelskirchen zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

1. Gesetzliche Grundlage

 

Das Gesetz  über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW – NKFG NRW) wurde am 24.11.2004 verkündet und ist zum 01.01.2005 in Kraft getreten. Das Gesetz besteht aus drei wesentlichen Teilen:

 

·                Einführungsgesetz (NKFEG)  

·                Änderungen der Gemeindeordnung (GO)

·                Doppische Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)

 

Des Weiteren enthält das NKFG eine Anpassung an zahlreiche Einzelvorschriften in anderen Gesetzen (u.a. Eigenbetriebsverordnung).

 

Das Einführungsgesetz trifft Regelungen zum Übergang in die Doppik. Danach sind folgende Einführungsfristen vorgesehen:

 

·                Ab dem 01.01.2009 müssen die Gemeinden die Doppik anwenden. In der Übergangszeit ab  dem 01.01.2005 kann die Doppik angewendet werden. Die Umstellung kann schrittweise erfolgen.

·                Spätestens zum 01.01.2009 ist eine Eröffnungsbilanz zu erstellen.

·                Zum 31.12.2010 ist erstmals ein Gesamtabschluss für den „Konzern Kommune“ zu erstellen.

 

Der achte Teil der GO zur Haushaltswirtschaft wurde neu gefasst. Während die Struktur im Wesentlichen gleich geblieben ist, ergeben sich folgende inhaltlichen Änderungen:

 

·                Doppischer Haushaltsplan und Jahresabschluss auf der Basis einer Gliederung nach Produkten mit Zielen und Kennzahlen

·                Sinngemäße Mitgeltung der kaufmännischen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

·                Neuer Haushaltsausgleich

·                Bewirtschaftung der Haushaltsmittel auf der Basis der Budgetierung

·                Die Kasse wird als Funktion und nicht als Amt festgelegt. Die Gemeinde­kassen­verordnung entfällt. Der Rahmen für den Erlass örtlicher Regelungen wird vorgegeben.

 

2. Umsetzung in Wermelskirchen

 

Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, im Jahr 2006 als Pilotprojekt mit der Umstellung des Städtischen Abwasserbetriebes auf NKF zu beginnen. Ab dem 01.01.2007 sollen der Städtische Haushalt und die Haushalte der Zweckverbände vollständig auf die Doppik umgestellt werden.

 

Die Kämmerei bereitet die Einführung des NKF vor. Es wurde eine Projektgruppe gegründet, der Vertreter des Haupt-, Personal- und Rechnungsprüfungsamtes, der Stadtkasse und des Personalrates unter Federführung der Kämmerei angehören. Begleitet wird die Einführung des NKF von der KDVZ Iserlohn. Es wird auf die Drucksache-Nr. RAT/0027/2003 verwiesen. In den Fachämtern wurden NKF-Ansprechpartner benannt.

 

Zu den Hauptaufgaben der Umstellung gehören die Erstellung der Eröffnungsbilanz und die Entwicklung eines Haushaltsplans auf der Basis von Produkten.

 


3. Vermögenserfassung und -bewertung

 

Zur Erstellung der Eröffnungsbilanz muss das gesamte städtische Vermögen erfasst und bewertet werden. Diese aufwändigen Arbeiten werden zurzeit durch die Kämmerei in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachämtern (Amt für Gebäudewirtschaft, Tiefbauamt, Liegenschaftsamt, Planungsamt) und mit Begleitung durch die KDVZ durchgeführt. Ziel ist es, diese Aufgabe weitestgehend bis Ende 2005 abzuschließen.

 

Bei der Vermögensbewertung sind insbesondere folgende Bereiche zu bearbeiten:

 

Grundstücke

4.500 Grundstücke werden zurzeit hinsichtlich ihrer Nutzungsarten überprüft. Auf der Basis einer mit dem Gutachterausschuss des Kreises abgestimmten Bewertungsmatrix werden die Grundstücke anschließend bewertet. Zur Durchführung der Grundstücksbewertung entsteht sowohl in der Kämmerei als auch in  den Fachämtern ein erheblicher personeller Aufwand.

 

Gebäude

Die Stadt Wermelskirchen verfügt über 134 kommunal nutzungsorientierte Gebäude und 30 Wohn- und Geschäftsgebäude. Die Bewertung der kommunal nutzungsorientierten Gebäude erfolgt auf der Basis von indexierten Anschaffungskosten. Diese Bewertung ist zu 80 % abgeschlossen. Der Wert der Wohngebäude wird durch Wertgutachten ermittelt. Bisher wurden Wertgutachten für die Hälfte  dieser Gebäude erstellt.

 

Bewegliches Vermögen

Das Bewegliche Vermögen wird auf der Basis der indexierten Anschaffungskosten ermittelt. Die Kämmerei pflegt eine Datenbank, aus der sämtliche Ausgaben und Einnahmen des Vermögenshaushaltes über nahezu 50 Jahre hervorgehen. Die Werte für das Bewegliche Vermögen werden in den nächsten Wochen aufbereitet und in die Anlagenbuchhaltung übernommen.

 

Infrastrukturvermögen

Das Vermögen der Abwasserbeseitigung ist bereits bewertet. Im Rahmen des Pilotprojektes ist die Bilanz des SAW zu übernehmen.

Für die Straßen liegt noch keine Vermögenserfassung und –bewertung vor. Die Vermögenserfassung soll auf der Basis der Daten, die aus der Luftbildauswertung im Rahmen der Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr gewonnen werden, erfolgen. Die Bewertung der einzelnen Straßenflächen erfolgt mit einem festen Preis je nach Zustandsklasse. Diese Arbeiten werden in den nächsten Monaten durchgeführt.

 

Wald

Der Wert des Städtischen Wald wird auf der Basis des aktuellen Forsteinrichtungswerkes ermittelt. Diese Arbeiten werden zurzeit durch den Städtischen Förster durchgeführt.

 

Die Kämmerei hat zur Ermittlung und Bewertung des Städtischen Vermögens Inventurrichtlinien in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt erstellt, um zu gewährleisten, dass die Erfassung und Bewertung des Vermögens einheitlich, vollständig und nach gleichen Bewertungskriterien erfolgt. Für die Ersterfassung und Erstbewertung des Vermögens werden teilweise Sonderregelungen getroffen.

 

Gleichzeitig mit der Vermögenserfassung werden die zu den einzelnen Vermögensgegenständen zugehörigen Zuschüsse und Beiträge erfasst. Diese werden zukünftig über die Abschreibungsdauer des Vermögens ertragswirksam aufgelöst.

 

Die Bewertungsverfahren werden mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt. Nach Durchführung der Bewertung in den einzelnen Bereichen soll die Prüfung durch das RPA bereits im Vorfeld der Erstellung der Eröffnungsbilanz erfolgen.

 


4. Bildung von Produkten

 

Um den neuen Haushaltsplan zu erstellen, müssen Produkte gebildet und beschrieben werden. Das NKF legt großen Wert auf dezentrale Ressourcenverantwortung und eine am Output orientierte Steuerung. Verwaltungen müssen ihre Leistungen bürger- und ergebnisorientiert erbringen. Alle Ressourcen sind daher zielgerichtet einzusetzen. Um dies sicherzustellen, bedarf es eines Steuerungssystems für Verwaltung und Politik.

 

Der zwischen der Arbeitsgruppe NKF, der KDVZ und den Fachämtern abgestimmte Produktplan wurde am 17.05.2004 vom Rat der Stadt verabschiedet. Es wird auf die Drucksache-Nr. RAT/0066/2004 verwiesen. Der Produktplan ist keine starre Vorgabe, sondern stellt den Rahmen für die zu erstellenden Produktbeschreibungen dar.

 

Im Jahr 2004 (Technisches Dezernat im März/April 2005) wurden die Produktverantwortlichen durch die KDVZ in Zusammenarbeit mit der Kämmerei geschult. Im Anschluss an die Schulungen wurde mit der Erstellung der Produktbeschreibungen begonnen. Die Fachämter werden dabei durch die Kämmerei unterstützt. Die Produktbeschreibungen sind teilweise fertig gestellt. Nachdem alle Produktbeschreibungen erstellt sind, werden diese im Herbst 2005 dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat vorgelegt. Gleichzeitig werden die sich hieraus ergebenden Änderungen des Produktplans dargestellt.

 

5. Fortbildung

 

Seit dem Jahr 2002 werden Mitarbeiterschulungen durchgeführt. Die Intensität der Schulungen richtet sich nach dem Bedarf. In den Jahren 2002 und 2003 wurden BWL- und allgemeine NKF- Schulungen für die Ansprechpartner in den Fachämtern durchgeführt. In den Jahren 2004 und 2005 erfolgten die Produktschulungen für die Produktverantwortlichen. Zwei Mitarbeiter der Kämmerei und eine Mitarbeiterin des Rechnungsprüfungsamtes haben sich über einen Zeitraum von 1,5 Jahren zum Bilanzbuchhalter Kommunal weitergebildet. Mitarbeiter/innen der Kämmerei, Kasse und des RPA besuchen zurzeit eine modular aufgebaute NKF-Qualifizierung über einen Zeitraum von einem halben Jahr. 

 

6. Einführung Finanzsoftware

 

Die Stadt Wermelskirchen hat sich nach einem intensiven Abwägungsprozess für die Einführung von K-IRP entschieden. Die Software soll ab dem Rechnungsjahr 2006 im Echtbetrieb für den Städtischen Abwasserbetrieb und ab dem Jahr 2007 für den Städtischen Haushalt und die Zweckverbände eingesetzt werden. Die Anlagenbuchhaltung soll zum Aufbau der Eröffnungsbilanz bereits im Jahr 2005 eingesetzt werden.

 

7. Information der Politik

 

Die politischen Gremien wurden bereits mehrfach über die Einführung des NKF informiert. Die Verwaltung unterrichtet diese nach dem Abschluss von Meilensteinen regelmäßig über den Sachstand. Im Herbst 2005 ist beabsichtigt, eine umfassende Informationsveranstaltung durchzuführen.

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Stammbaum:
RAT/0066/2004   Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in der Stadt Wermelskirchen; Produktplan der Stadt Wermelskirchen   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0388/2005   Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in der Stadt Wermelskirchen; Sachstandsbericht   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich