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Beschlussvorschlag: Der Rat der
Stadt nimmt die Ausführungen in der vorgelegten Broschüre "Entwicklung der
Haushaltswirtschaft 2005 - Maßnahmen zur Haushaltssicherung" mit der
Unterrichtung nach §§ 28 und 29
der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zur Kenntnis. Sachverhalt: Im Rahmen der
Vorlage des Controllingberichtes für das I. Quartal 2005 wurde der Rat der
Stadt in seiner Sitzung am 25.04.2005 über die Entwicklung der
Haushaltswirtschaft 2005 unterrichtet. Dabei wurde auch darauf hingewiesen,
dass sich bei den Gewerbesteuereinnahmen im Jahre 2005, unter Berücksichtigung
voraussichtlich zu erwartender Zu- und Abgänge, ein Defizit von rd. 2,5 Mio.
€ ergeben wird. In der
Zwischenzeit hat sich bei den Gewerbesteuereinnahmen die Situation lediglich
leicht verbessert, so dass zum heutigen Zeitpunkt von einem Defizit im Jahre
2005 von 2,2 Mio € ausgegangen wird. Andererseits ergeben sich aufgrund
der Mai-Steuerschätzung beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Wenigereinahmen im Jahre 2005
in Höhe von voraussichtlich rd. 550.000
€. Um den
voraussichtlichen Fehlbetrag zu verringern, hat der Bürgermeister am 24.05.2005
Haushaltssperren nach § 28 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) verhängt. Gemäß
§§ 28 und 29 GemHVO ist der Rat der Stadt über die Sperren zu unterrichten. Er
kann diese einzeln oder in ihrer Gesamtheit aufheben. Darüber hinaus kann der
Rat gem. § 80 Abs. 4 GO NW auch selbst Haushaltssperren beschließen. Unter
Einbeziehung der voraussichtlichen Wenigereinnahmen bei der Gewerbesteuer und
Abzug der ausgesprochenen Haushaltssperren und der aus heutiger Sicht bekannten
voraussichtlichen Haushaltsverbesserungen beläuft sich der aktuelle, geschätzte
Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt mit Stand 24.05.2005 auf 922.113,41 €. Ergibt sich am
Ende des Haushaltsjahres 2005 nach Saldierung der Einnahmen und Ausgaben und
unter Berücksichtigung der Bildung von Haushaltsausgaberesten und der
Abschlussbuchungen im Verwaltungshaushalt ein Fehlbetrag, so wäre dieser nach §
23 GemHVO spätestens im 2. dem Haushaltsjahr folgenden Jahr zu veranschlagen. Bei der
Allgemeinen Rücklage steht unter Berücksichtigung der voraussichtlichen
Entnahmen zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes und des Vermögenshaushaltes
2005 und der Entnahmen in den Finanzplanungsjahren 2006 – 2008 gemäß der
Investitionsplanung lediglich ein noch verfügbarer Betrag (über dem
Mindestbestand) von 210.098,41 € zur Verfügung. Insofern ist die
Ausgangssituation gegenüber den Vorjahren, wo ähnliche Situationen bestanden,
weitaus problematischer. Unabhängig von
den angesprochenen Haushaltssperren wird die Kämmerei mit den Fachämtern
weiterhin prüfen, welche Haushaltsverbesserungen - über die in der beigefügten Broschüre enthaltenen hinaus -
möglich sind. Zum Vermögenshaushalt
2005 ist festzustellen, dass derzeit das Gewicht bei den
Haushaltssicherungsmaßnahmen wegen des drohenden Fehlbetrages auf den
Verwaltungshaushalt gelegt werden muss. Der Vermögenshaushalt ist allerdings
genau zu beobachten. Dabei wird die Entwicklung, insbesondere auch in den
Haushaltsplangesprächen zwischen Kämmerei und den Fachämtern (2. Junihälfte/1.
Julihälfte), erörtert. Wie bekannt,
muss es für die Zukunft Ziel sein, die Darlehensaufnahmen zu verringern,
wodurch sich durch geringere Zinsbelastungen und eine geringere zu
erwirtschaftende Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt, auch eine
Entlastung für den Verwaltungshaushalt ergeben würde. Aus der dieser
Sitzungsvorlage beigefügten Broschüre
„Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2005 – Maßnahmen zur
Haushaltssicherung“ sind ersichtlich:
sowie
Es muss erneut
auf die Gefahr eines drohenden Haushaltssicherungskonzeptes nach § 75 GO
NW hingewiesen werden. Ein solches wird
erforderlich, wenn der Haushalt 2006 nicht ausgeglichen werden kann. Aus
heutiger Sicht ist noch nicht abschätzbar, ob der Haushaltsausgleich erreicht
werden kann. Auf jeden Fall ist festzustellen, dass dieses Ziel nur schwer zu
erreichen sein wird. Maßgeblich für einen Haushaltsausgleich im
Verwaltungshaushalt wird die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen und die
Höhe der zu erwartenden Schlüsselzuweisungen sein. Die
erforderliche Unterrichtung des Rates der Stadt nach §§ 28 und 29 GemHVO über
ausgesprochene Haushaltssperren sowie über die Gefährdung des
Haushaltsausgleichs erfolgt mit dieser Sitzungsvorlage bzw. mit der beigefügten
Broschüre. Zur Information sind die betroffenen §§ 28 und 29 GemHVO und § 75 GO
NW im Wortlaut in der Broschüre abgedruckt. Aufgrund der
schwierigen Haushaltssituation wird es erforderlich, neben den in der Broschüre
enthaltenen Haushaltssperren und Haushaltsverbesserungen nach weiteren
Sparmaßnahmen zu suchen und diese ggf. zu realisieren. Ggf. wird eine weitere
Information nach § 28 GemHVO erforderlich. Es gilt insbesondere im Bereich der
Sach- und Personalausgaben Sparmaßnahmen umzusetzen. Es muss Ziel
von Rat und Verwaltung sein, den drohenden Fehlbetrag so gering wie möglich zu
halten. Der Haupt- und
Finanzausschuss, ggf. auch der Rat der Stadt, werden in den folgenden Sitzungen
über die aktuelle Entwicklung informiert. Anlage/n: - Broschüre: "Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2005
- Maßnahmen zur Haushaltssicherung"
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