Vorlage - RAT/0411/2005  

 
 
Betreff: Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2005
Informationen nach §§ 28 und 29 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
(Gefährdung des Haushaltsausgleichs und Haushaltssperren)
Status:öffentlich  
Verfasser:Stubenrauch, KlausBezüglich:
RAT/0087/2003
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
20.06.2005 
6. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Stadt Vorberatung
04.07.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Broschüre  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen in der vorgelegten Broschüre "Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2005 - Maßnahmen zur Haushaltssicherung" mit der Unterrichtung nach

§§ 28 und 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

 

Im Rahmen der Vorlage des Controllingberichtes für das I. Quartal 2005 wurde der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 25.04.2005 über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2005 unterrichtet. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass sich bei den Gewerbesteuereinnahmen im Jahre 2005, unter Berücksichtigung voraussichtlich zu erwartender Zu- und Abgänge, ein Defizit von rd. 2,5 Mio. € ergeben wird.

 

In der Zwischenzeit hat sich bei den Gewerbesteuereinnahmen die Situation lediglich leicht verbessert, so dass zum heutigen Zeitpunkt von einem Defizit im Jahre 2005 von 2,2 Mio € ausgegangen wird. Andererseits ergeben sich aufgrund der Mai-Steuerschätzung beim Gemeindeanteil an der  Einkommensteuer Wenigereinahmen im Jahre 2005 in Höhe von voraussichtlich  rd. 550.000 €.

 

Um den voraussichtlichen Fehlbetrag zu verringern, hat der Bürgermeister am 24.05.2005 Haushaltssperren nach § 28 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) verhängt. Gemäß §§ 28 und 29 GemHVO ist der Rat der Stadt über die Sperren zu unterrichten. Er kann diese einzeln oder in ihrer Gesamtheit aufheben. Darüber hinaus kann der Rat gem. § 80 Abs. 4 GO NW auch selbst Haushaltssperren beschließen.

 

Unter Einbeziehung der voraussichtlichen Wenigereinnahmen bei der Gewerbesteuer und Abzug der ausgesprochenen Haushaltssperren und der aus heutiger Sicht bekannten voraussichtlichen Haushaltsverbesserungen beläuft sich der aktuelle, geschätzte Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt mit Stand 24.05.2005 auf 922.113,41 €.

 

Ergibt sich am Ende des Haushaltsjahres 2005 nach Saldierung der Einnahmen und Ausgaben und unter Berücksichtigung der Bildung von Haushaltsausgaberesten und der Abschlussbuchungen im Verwaltungshaushalt ein Fehlbetrag, so wäre dieser nach § 23 GemHVO spätestens im 2. dem Haushaltsjahr folgenden Jahr zu veranschlagen.

 

Bei der Allgemeinen Rücklage steht unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Entnahmen zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes und des Vermögenshaushaltes 2005 und der Entnahmen in den Finanzplanungsjahren 2006 – 2008 gemäß der Investitionsplanung lediglich ein noch verfügbarer Betrag (über dem Mindestbestand) von 210.098,41 € zur Verfügung. Insofern ist die Ausgangssituation gegenüber den Vorjahren, wo ähnliche Situationen bestanden, weitaus problematischer.

 

Unabhängig von den angesprochenen Haushaltssperren wird die Kämmerei mit den Fachämtern weiterhin prüfen, welche Haushaltsverbesserungen - über die in  der beigefügten Broschüre enthaltenen hinaus - möglich sind.

 

Zum Vermögenshaushalt 2005 ist festzustellen, dass derzeit das Gewicht bei den Haushaltssicherungsmaßnahmen wegen des drohenden Fehlbetrages auf den Verwaltungshaushalt gelegt werden muss. Der Vermögenshaushalt ist allerdings genau zu beobachten. Dabei wird die Entwicklung, insbesondere auch in den Haushaltsplangesprächen zwischen Kämmerei und den Fachämtern (2. Junihälfte/1. Julihälfte), erörtert.

Wie bekannt, muss es für die Zukunft Ziel sein, die Darlehensaufnahmen zu verringern, wodurch sich durch geringere Zinsbelastungen und eine geringere zu erwirtschaftende Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt, auch eine Entlastung für den Verwaltungshaushalt ergeben würde.

 

Aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Broschüre

 

    „Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2005 – Maßnahmen zur Haushaltssicherung“

 

sind ersichtlich:

 

  • die vom Bürgermeister ausgesprochenen Haushaltssperren
  • die Situation bei den Gewerbesteuereinnahmen
  • die voraussichtlich eintretenden Haushaltsverschlechterungen und Haushaltsverbesserungen im Verwaltungshaushalt

sowie

  • der sich aus heutiger Sicht ergebende Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt.

 

Es muss erneut auf die Gefahr eines drohenden Haushaltssicherungskonzeptes nach § 75 GO NW  hingewiesen werden. Ein solches wird erforderlich, wenn der Haushalt 2006 nicht ausgeglichen werden kann. Aus heutiger Sicht ist noch nicht abschätzbar, ob der Haushaltsausgleich erreicht werden kann. Auf jeden Fall ist festzustellen, dass dieses Ziel nur schwer zu erreichen sein wird. Maßgeblich für einen Haushaltsausgleich im Verwaltungshaushalt wird die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen und die Höhe der zu erwartenden Schlüsselzuweisungen sein.

 

Die erforderliche Unterrichtung des Rates der Stadt nach §§ 28 und 29 GemHVO über ausgesprochene Haushaltssperren sowie über die Gefährdung des Haushaltsausgleichs erfolgt mit dieser Sitzungsvorlage bzw. mit der beigefügten Broschüre. Zur Information sind die betroffenen §§ 28 und 29 GemHVO und § 75 GO NW im Wortlaut in der Broschüre abgedruckt.

 

Aufgrund der schwierigen Haushaltssituation wird es erforderlich, neben den in der Broschüre enthaltenen Haushaltssperren und Haushaltsverbesserungen nach weiteren Sparmaßnahmen zu suchen und diese ggf. zu realisieren. Ggf. wird eine weitere Information nach § 28 GemHVO erforderlich. Es gilt insbesondere im Bereich der Sach- und Personalausgaben Sparmaßnahmen umzusetzen.

 

Es muss Ziel von Rat und Verwaltung sein, den drohenden Fehlbetrag so gering wie möglich zu halten.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss, ggf. auch der Rat der Stadt, werden in den folgenden Sitzungen über die aktuelle Entwicklung informiert.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

- Broschüre:

  "Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2005 - Maßnahmen zur Haushaltssicherung"

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Broschüre (2141 KB)      
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

 

 

Stammbaum:
RAT/0087/2003   Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2003 b) Informationen nach §§ 28 und 29 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) (Gefährdung des Haushaltsausgleichs und Haushaltssperren)   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0411/2005   Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2005 Informationen nach §§ 28 und 29 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) (Gefährdung des Haushaltsausgleichs und Haushaltssperren)   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich