Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2006 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt der Gebührenausgleichsrücklage einen Betrag in Höhe von 40.000 € zu entnehmen. Sachverhalt: Die Verwaltung legt mit dieser
Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2006 für die
Kostenrechnende Einrichtung UA 721.1 "Abfallbeseitigung" vor. Rechtsgrundlage für die
Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühren bilden das Kommunalabgabengesetz für
das Land Nordrhein-Westfalen, die Satzung über die Abfallentsorgung sowie die
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt
Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften
des Kommunalabgabengesetzes für das Land NW ausgeglichen gestaltet sein. Folgende Leistungen werden über
die Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung abgegolten: ·
Abfuhr der Müllgefäße und -säcke (Restmüll 2-,
4- bzw. 6-wöchentlich, Biomüll einschl. Strauchbündel 2- wöchentlich, Mai bis
Oktober wöchentlich, Papier 4-wöchentlich), ·
Behältergestellung für Restmüll, Biomüll und
Papier, ·
Deponierung bzw. Verwertung der Abfälle, ·
Sondermüllentsorgung, ·
Abfuhr von Sperrmüll und Elektronikschrott, ·
Entleerung und Entsorgung der Abfälle aus
Straßenpapierkörben, ·
Beseitigung wilder Kippen, ·
Organisation der Abfallbeseitigung einschl.
Abfallberatung. Die Kostenrechnende Einrichtung
ist in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2006 ausgeglichen
gestaltet. Der Ausgleich kann unter Beibehaltung der zum 01.01.2003
festgesetzten Gebühren erreicht werden, indem der Gebührenausgleichsrücklage
ein Betrag in Höhe von 40.000 € entnommen wird. Dieser wird beim
Kostenträger “Restmüll” berücksichtigt. Entsprechend dem
Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen innerhalb von
3 Jahren auszugleichen. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist
auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen
führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite. Der Bestand des
betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt
entwickelt: Bestand Euro 31.12.2000 76.379 31.12.2001 240.324 31.12.2002 644.960 31.12.2003 589.777 31.12.2004 576.535 Nach den Vorschriften des KAG ist
das Defizit des Jahres 2003 in Höhe von 67.040 € spätestens in der
Kalkulation 2006 und das Defizit des Jahres 2004 in Höhe von 21.325 € spätestens in der Kalkulation
2007 auszugleichen. Nach Verrechnung der Defizite der Jahre 2003 und 2004 mit
den Überschüssen 2001 und 2002 und entsprechender Rücklagenentnahme verbleibt
für die Gebührenkalkulationen 2006 und 2007 keine Ausgleichsverpflichtung aus
Vorjahren. Der betriebswirtschaftliche
Endbestand zum 31.12.2004 in Höhe von 576.535 € enthält auch die
Solidarerstattung des BAV aus Gebührenstreitverfahren in Höhe von 397.060
€. Für diesen Betrag besteht keine gesetzliche Ausgleichsverpflichtung
innerhalb des 3-Jahres-Zeitraumes, da es sich um Erstattungen aus Vorjahren
handelt. Hinsichtlich der Erstattung des BAV in Höhe von 397.060 € hat der Rat der Stadt beschlossen, den Betrag der Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen und diesen ab dem Jahr 2003 gebührensenkend bzw. zur Vermeidung von Gebührenerhöhungen einzusetzen. Mit den geplanten Rücklagenentnahmen in Höhe von 40.000 € im Jahr 2005 und 40.000 € im Jahr 2006 wird diesem Rechnung getragen. Der betriebswirtschaftliche Endstand, der zum 31.12.2004 576.535 € betrug, wird nach planmäßiger Entnahme in den Jahren 2005 (-40.000 €) und 2006 (-40.000 €) einschließlich Zinsen für 2005 rd. 505.500 € betragen. Dieser Betrag soll in den Kalkulationen der Folgejahre zur Vermeidung/Verringerung von Gebührenerhöhungen eingesetzt werden. Da zum Zeitpunkt der Aufstellung
des Haushaltsplanentwurfes 2006 noch keine Mitteilung des BAV über
beabsichtigte Gebührenänderungen vorlag, wurde der Haushaltsansatz für die
Umlage des Abfallwirtschaftsverbandes auf der Basis der gültigen Gebührensätze
des BAV aus dem Jahr 2005 gebildet. Eine Steigerung der Tonnageentwicklung
bedingt eine Erhöhung des Haushaltsansatz um 40.000 € gegenüber dem
Vorjahr. Sollte der BAV seine Gebührensätze für das Jahr 2006 ändern, wird die
Verwaltung ggf. eine geänderte Kalkulation vorlegen. Alle Ausgabe- und
Einnahmepositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der
Gebührenkalkulation 2006 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse
und der Entwicklung in 2005 geprüft und
entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Größere Abweichungen ergeben sich
nicht. Seit Einführung der Biotonne im
Jahr 1992 wird diese über die Restmüllgebühren subventioniert. In der
Kalkulation 2006 wird hierfür ein Betrag in Höhe von 145.000 €
berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2000 die
Quersubventionierung der Biotonne ausdrücklich anerkannt. Die Berichte zur
Betriebsabrechnung 2004 wurden den Fraktionen bereits zur Verfügung gestellt.
Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2004 wird auf diese
Berichte verwiesen. Anlage/n:
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