Vorlage - RAT/0478/2005  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2006 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"
Status:öffentlich  
Verfasser:Frau Irlenbusch
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Nipken, Karin
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
14.11.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 PDF-Dokument
Anlage 2  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2006 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt der Gebührenausgleichsrücklage einen Betrag in Höhe von 40.000 € zu entnehmen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2006 für die Kostenrechnende Einrichtung UA 721.1 "Abfallbeseiti­gung" vor.

 

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühren bilden das Kommunal­abgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, die Satzung über die Abfallentsorgung sowie die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land NW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung abgegolten:

 

·         Abfuhr der Müllgefäße und -säcke (Restmüll 2-, 4- bzw. 6-wöchentlich, Biomüll einschl. Strauchbündel 2- wöchentlich, Mai bis Oktober wöchentlich, Papier 4-wöchentlich),

·         Behältergestellung für Restmüll, Biomüll und Papier,

·         Deponierung bzw. Verwertung der Abfälle,

·         Sondermüllentsorgung,

·         Abfuhr von Sperrmüll und Elektronikschrott,

·         Entleerung und Entsorgung der Abfälle aus Straßenpapierkörben,

·         Beseitigung wilder Kippen,

·         Organisation der Abfallbeseitigung einschl. Abfallberatung.

 

Die Kostenrechnende Einrichtung ist in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2006 ausgeglichen gestaltet. Der Ausgleich kann unter Beibehaltung der zum 01.01.2003 festgesetzten Gebühren erreicht werden, indem der Gebührenausgleichsrücklage ein Betrag in Höhe von 40.000 € entnommen wird. Dieser wird beim Kostenträger “Restmüll” berücksichtigt.

 

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber- bzw. Kostenunter­deckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

 

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                                                       Euro

31.12.2000                                                                                                                    76.379

31.12.2001                                                                                                                  240.324

31.12.2002                                                                                                                  644.960

31.12.2003                                                                                                                  589.777

31.12.2004                                                                                                                  576.535

 

Nach den Vorschriften des KAG ist das Defizit des Jahres 2003 in Höhe von 67.040 € spätestens in der Kalkulation 2006 und das Defizit des Jahres 2004 in Höhe von  21.325 € spätestens in der Kalkulation 2007 auszugleichen. Nach Verrechnung der Defizite der Jahre 2003 und 2004 mit den Überschüssen 2001 und 2002 und entsprechender Rücklagenentnahme verbleibt für die Gebührenkalkulationen 2006 und 2007 keine Ausgleichsverpflichtung aus Vorjahren.

 

Der betriebswirtschaftliche Endbestand zum 31.12.2004 in Höhe von 576.535 € enthält auch die Solidarerstattung des BAV aus Gebührenstreitverfahren in Höhe von 397.060 €. Für diesen Betrag besteht keine gesetzliche Ausgleichsverpflichtung innerhalb des 3-Jahres-Zeitraumes, da es sich um Erstattungen aus Vorjahren handelt.

 

Hinsichtlich der Erstattung des BAV in Höhe von 397.060 € hat der Rat der Stadt beschlossen, den Betrag der Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen und diesen ab dem Jahr 2003 gebührensenkend bzw. zur Vermeidung von Gebührenerhöhungen einzusetzen. Mit den geplanten Rücklagenentnahmen in Höhe von 40.000 € im Jahr 2005 und 40.000 € im Jahr 2006 wird diesem Rechnung getragen. Der betriebswirtschaftliche Endstand, der zum 31.12.2004 576.535 € betrug, wird nach planmäßiger Entnahme in den Jahren 2005

(-40.000 €) und 2006 (-40.000 €) einschließlich Zinsen für 2005 rd. 505.500 € betragen. Dieser Betrag soll in den Kalku­la­tionen der Folgejahre zur Vermeidung/Verringerung von Gebührenerhöhungen eingesetzt werden.

 

Da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2006 noch keine Mitteilung des BAV über beabsichtigte Gebührenänderungen vorlag, wurde der Haushaltsansatz für die Umlage des Abfallwirtschaftsverbandes auf der Basis der gültigen Gebührensätze des BAV aus dem Jahr 2005 gebildet. Eine Steigerung der Tonnageentwicklung bedingt eine Erhöhung des Haushaltsansatz um 40.000 € gegenüber dem Vorjahr. Sollte der BAV seine Gebührensätze für das Jahr 2006 ändern, wird die Verwaltung ggf. eine geänderte Kalkulation vorlegen.

 

Alle Ausgabe- und Einnahmepositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2006 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und  der Entwicklung in 2005 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Größere Abweichungen ergeben sich nicht.

 

Seit Einführung der Biotonne im Jahr 1992 wird diese über die Restmüllgebühren subventioniert. In der Kalkulation 2006 wird hierfür ein Betrag in Höhe von 145.000 € berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2000 die Quer­subventionierung der Biotonne ausdrücklich anerkannt.

 

Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2004 wurden den Fraktionen bereits zur Ver­fügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2004 wird auf diese Berichte verwiesen.

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

  • Gebührenkalkulation für das Jahr 2006 „Abfallbeseitigung“ (Anlage 1)
  • Abschlussergebnis 2004 (Anlage 2)
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (69 KB) PDF-Dokument (30 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 (461 KB)      
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Stammbaum:
RAT/0478/2005   Gebührenkalkulation 2006 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/0478/2005-1   Gebührenkalkulation 2006 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" sowie die 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 17.12.1991   Kämmerei   Beschlussvorlage öffentlich