Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2006 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren entsprechend der 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen für den Restmüll um 5 % in der Grundgebühr und um 5 % in der Leistungsgebühr sowie für den Biomüll um 7 % in der Grundgebühr und um 3 % in der Leistungsgebühr gesenkt werden. Der Rat der Stadt beschließt die 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 17.12.1991 in der vorgelegten Fassung. Der Rat der Stadt beschließt, der Gebührenausgleichsrücklage „Abfallbeseitigung“ einen Betrag in Höhe von 80.000 € zu entnehmen. Ein Exemplar der 10. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Die Verwaltung hat unter Drucksachennummer RAT/0478/2005 die Gebührenkalkulation 2006 für die Kostenrechnende Einrichtung „Abfallbeseitigung“ für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2005 vorgelegt. Eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 40.000 wurde beschlossen. In der Gebührenkalkulation wurde zunächst davon ausgegangen, dass die Gebührensätze des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes (BAV) zur Ermittlung der zu zahlenden Verbandsumlage für das Jahr 2006 konstant bleiben würden. Auf einer Informationsveranstaltung des BAV am 24.11.2005 zur Abfallentsorgung 2006 wurden die Gebühren für das Jahr 2006 vorbehaltlich der Beschlussfassung der Verbandsversammlung des BAV in seiner Sitzung am 09.12.2005 vorgestellt. Die Gebühren ändern sich demnach wie folgt:
Der Beschluss der Verbandsversammlung am 09.12.2005 bleibt abzuwarten. Die Gebührensenkung beim BAV ist durch die Anrechnung von Überschüssen aus dem Jahr 2003 auf die Kalkulation 2006 möglich. Durch die Senkung der Gebühren kann der Ansatz im Haushaltsplanentwurf 2006 der Stadt Wermelskirchen bei der Haushaltsstelle 1.721.713.1.1 „Umlage Abfallwirtschaftsverband“ von 1.530.000 € auf 1.430.000 € (-100.000 €) reduziert werden (siehe Anlage 2). Dies würde zu einer Senkung der Gebühren beim Rest- und Biomüll führen. Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten fünf Jahren so entwickelt, dass er sich zum 31.12.2004 auf 576.535 € beläuft. Er enthält auch die Solidarerstattung des BAV aus Gebührenstreitverfahren aus Vorjahren in Höhe von 397.060 €. Für diesen Betrag besteht keine gesetzliche Ausgleichsverpflichtung innerhalb des 3-Jahres-Zeitraumes, da es sich um Erstattungen aus Vorjahren handelt. Der Rat der Stadt hat beschlossen, den Betrag der Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen und diesen gebührensenkend bzw. zur Vermeidung von Gebührenerhöhungen einzusetzen. Vor diesem Hintergrund und um diesem Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung vor, die Gebührensenkung des BAV in die Gebührenkalkulation 2006 in voller Höhe einfließen zu lassen (-100.000 €) und gleichzeitig die geplante Rücklagenentnahme von bisher 40.000 € auf 80.000 € zu erhöhen. Bei einer Verteilung der Rücklagenentnahme von 70.000 € auf den Restmüll und 10.000 € auf den Biomüll kann die Gebühr bei dem Teil- bzw. Vollanschluss jeweils um ca. 5 % gesenkt werden. Die Gebührensätze entsprechend der Kalkulation 2006 stellen sich gegenüber den Gebühren 2005 wie folgt dar:
Die Kombination aus Grund- und Leistungsgebühr und Restmüll/Papier (Teilanschluss) bzw. Restmüll/Papier und Biomüll (Vollanschluss) ergibt für das Jahr 2006 bezogen auf die einzelnen Haushalte beim Vollanschluss eine Gebührensenkung von 4,8 % und beim Teilanschluss von 5,1 % (siehe Anlage 1). Bei gleich bleibenden Rahmenbedingungen, selbst bei einer nicht zu starken Erhöhung der Umlage an den Abfallwirtschaftsverband in Folgejahren und unter Berücksichtigung steigender Unternehmerkosten um ca. 3 % jährlich, können die Gebühren bei entsprechender Rücklagenentnahme (voraussichtlicher Bestand zum 31.12.2006 = 465.000 €) voraussichtlich für die Jahre 2007 und 2008 beibehalten werden. Anlage/n: Gebührenkalkulation für das Jahr 2006 (Anlage 1) Zahlungen an den Bergischen Abfallwirtschaftsverband 2006 (Anlage 2) 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 17.12.1991 (Anlage 3)
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