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Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ für das Jahr 2006 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Sachverhalt: Die
Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das
Haushaltsjahr 2006 für die Kostenrechnende Einrichtung UA 750
"Bestattungswesen” vor. Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren für das
Bestattungswesen bilden das Kommunalabgabengesetz NW sowie die
Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen. Im Rahmen des
Bestattungswesens werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten: · Vorhaltung und Verwaltung von Grabstätten, · Anlegung und Pflege der Friedhöfe einschl. Gebäude und
Einrichtungen, · Durchführen von Bestattungen. Die Kostenrechnende
Einrichtung ist gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2006
ausgeglichen gestaltet. Der Ausgleich der Gebührenkalkulation kann unter
Beibehaltung der Gebührensätze des Vorjahres erreicht werden. Die Gebührenausgleichsrücklage
ist nach vollständiger Entnahme im Jahr 2003 aufgelöst. Entsprechend dem
Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen innerhalb von
3 Jahren auszugleichen. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist
auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen
führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite. Der Bestand des
betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt
entwickelt: Bestand Euro 31.12.2000 200.876 31.12.2001 179.998 31.12.2002 108.333 31.12.2003 -
15.028 31.12.2004 -
59.448 Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist das Defizit
des Jahres 2003 in Höhe von 126.119 € spätestens in der Kalkulation 2006 und
das Defizit des Jahres 2004 von 44.420 € spätestens in der Kalkulation 2007
auszugleichen. Nach Verrechnung des Defizits des Jahres 2003 mit der Entnahme
des vollständigen Rücklagenbestandes verbleibt aus dem Abschluss 2003 ein
Vortrag in die Kalkulation 2006 in Höhe von 15.000 €. In der Gebührenkalkulation
2007 ist das Defizit des Jahres 2004 in Höhe von 44.420 € als Vortrag zu
berücksichtigen. Alle Ausgabe- und Einnahmepositionen der Kostenrechnenden
Einrichtung wurden sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der
Entwicklung in 2005 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Die Gebühreneinnahmen
wurden auf der Basis des Durchschnitts der Ergebnisse der Vorjahre kalkuliert. Der Gebührenbedarf bleibt gegenüber dem Vorjahr (759.000 €) mit
758.400 € nahezu unverändert. Nachdem im letzten Jahr bei der Kostenstelle
„Graberwerb“ die Gebührenstruktur angepasst und die Gebühren angehoben wurden,
können die Gebührensätze sowohl bei dieser als auch bei den anderen
Kostenstellen beibehalten werden. Wesentliche Abweichungen ergeben sich gegenüber der Gebührenkalkulation 2005 bei folgenden Ausgabe- und Einnahmepositionen: · Die Kosten für die Unterhaltung der Gebäude und Anlagen sinken von 13.000 € auf 6.000 €. In 2005 war neben dem allgemeinen Unterhaltungsaufwand der Innenanstrich der Kapelle Waldfriedhof mit 7.000 € berücksichtigt. ·
Die Fahrzeugunterhaltungskosten werden an
das betriebswirtschaftliche Ergebnis des Jahres 2004 angepasst. Hierdurch
erhöht sich der Ansatz um 2.000 € auf 20.000 €. ·
Die Kalkulatorischen Abschreibungen
erhöhen sich von 108.000 € auf 114.000 € bedingt durch die Neuanschaffung eines
Multifunktionsfahrzeuges in 2005. ·
Gegenüber dem
Vorjahr berücksichtigt die Gebührenkalkulation die Deckung eines
Fehlbetrages aus Vorjahren (restlicher Fehlbetrag aus 2003) in Höhe von
15.000 €. Die Innere
Verrechnung für den Parkanteil der Friedhöfe (Öffentliches Grün), die aus dem
UA 580 “Park- und Gartenanlagen” getragen wird, errechnet sich mit 15 % an den
Ausgaben, die auf die Kostenstelle “Graberwerb” entfallen. Bei dem im
Haushaltsplan ausgewiesenen Zuschussbedarf von 1.400 € handelt es sich um die
Summierung betriebsfremder Kosten bzw. Erträge für die Ehrenfriedhöfe, die über
die neutrale Rechnung aus dem Gebührenhaushalt auszusondern sind. Diese setzen
sich wie folgt zusammen: Personalkostenanteil Ehrenfriedhöfe 1.500 € Unterhaltung Ehrenfriedhöfe 2.600
€ abzgl. Zuweisungen Ehrenfriedhöfe ./. 2.700 € ──────── Zuschussbedarf
Ehrenfriedhöfe 1.400 € Die Berichte zur
Betriebsabrechnung 2004 wurden den Fraktionen bereits zur Verfügung gestellt.
Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2004 wird auf diese Berichte
verwiesen. Anlage/n: ·
Gebührenkalkulation für das Jahr 2006 (Anlage
1), ·
Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage
2), ·
Abschlussergebnis 2004 (Anlage 3),
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