Der Rat der Stadt beschließt die 2. Nachtragssatzung zur
Parkgebührensatzung der Stadt Wermelskichen vom 29.02.2000 in der von der
Verwaltung vorgelegten Form (Anlage).
Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung zur
Parkgebührensatzung der Stadt Wermelskirchen vom 29.02.2000 ist dem Original
der Niederschrift über die Sitzung des Rates beizufügen.
Abschluss von Verträgen mit der Projektentwicklungsgesellschaft Freibad Dhünn mbH
a) Pachtvertrag
b) Städtebaulicher Vertrag
Prüfungsbericht Nr. 26/2003 des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Wermelskirchen