Der Rat der Stadt beschließt den Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Wermelskirchen und der Stadt Remscheid in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Eine Ausfertigung des Vertrages ist dem Original der Niederschrift beizufügen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren zu dem Gebietsänderungsvertrag mit den zu beteiligenden Behörden durchzuführen.
10.05.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
Ö 4 - zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Gebietsänderungsvertrag zwischen der
Stadt Wermelskirchen und der Stadt Remscheid in der von der Verwaltung
vorgelegten Fassung zu beschließen.
17.05.2010 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den
Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Wermelskirchen und d
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat
der Stadt den Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Wermelskirchen und der
Stadt Remscheid in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen.
Eine Ausfertigung des Vertrages ist dem Original der Niederschrift beizufügen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren zu dem
Gebietsänderungsvertrag mit den zu beteiligenden Behörden durchzuführen.
31.05.2010 - Rat der Stadt
Ö 15 - (offen)
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Wermelskirchen und der Stadt Remscheid
Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen 4 Stimmen (CDU) den Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Wermelskirchen und der Stadt Remscheid in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Eine Ausfertigung des Vertrages ist dem Original der Niederschrift beizufügen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren zu dem Gebietsänderungsvertrag mit den zu beteiligenden Behörden durchzuführen.