Beschlussvorschläge:
Beschlussvorschlag zu I / 4:
Bezogen auf die Stellungnahme der IHK Köln zur Entwurfsgestaltung des Einkaufszentrums beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu I / 6.1:
Bezogen auf die Anregung von Straßen.NRW zur Durchführung der Verkehrsverbesserungsmaßnahmen als Gesamtmaßnahme beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu I / 6.2:
Bezogen auf die Anregung von Straßen.NRW zur Umwidmung der Feuerwehrumfahrung in eine Stadtstraße beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu I / 7.1.2:
Bezogen auf die Anregung der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK, das geplante Einkaufszentrum ausschließlich über den Brückenweg zu beliefern, beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu I / 7.1.3:
Bezogen auf die Anregung der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK zur Gestaltung des Verkehrsraumes im Bereich der Einmündung Telegrafenstraße/ Brückenweg beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu I / 7.1.4:
Bezogen auf die Anregung der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK zur baulichen Ausgestaltung der Hauptfahrrichtung über den Brückenweg, beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu I / 7.1.5:
Bezogen auf die Anregung der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK zur Überarbeitung der Fußgängerführung (Knoten Telegrafenstraße/ Brückenweg), beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu I / 7.1.6:
Bezogen auf die Anregung der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK zu den Umbaumaßnahmen im Bereich des Brückenweges beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu I / 7.1.8:
Bezogen auf die Anregung der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK zur Beschilderung der Umfahrung Feuerwehr/ B 51 beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu I /8:
Bezogen auf die Bedenken der Stadt Burscheid, dass die Planung zu absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen in den Zentren Burscheid und Hilgen führen könne, beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen. An dem Ziel des Bebauungsplanes – der Entwicklung und planungsrechtlichen Sicherung eines Einkaufszentrums zur Ertüchtigung der Innenstadt - wird festgehalten.
Beschlussvorschlag zu II /1.1.3.2:
Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 1 zur Reduzierung der Gebäudehöhen zwischen den Ecktürmen beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.1.3.3:
Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 1 zur Reduzierung der Breite der Anlieferzone auf 1 LKW beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.1.3.4:
Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 1 zur Planung unterschiedlicher Ein- und Ausfahrten zum Parkhaus beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.1.3.5:
Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 1 zur Anbindung des gesamten Erschließungsverkehrs des Einkaufzentrums an die B 51 beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.1.3.6:
Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 1 zur Prüfung der Vereinbarkeit mit dem geplanten Radweg beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.1.3.7:
Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 1 zur Darstellung der Nachhaltigkeit des Vorhabens beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.1.3.8:
Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 1 zur öffentlichen Vorstellung des städtebaulichen Vertrages beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.1.3.10:
Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 1 zur städtebaulichen Qualitätssicherung beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.1.3.12:
Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 1 zur Prüfung des Lärm- und Verkehrsgutachtens beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.2.1:
Bezogen auf die Bedenken der EinwenderIn 2 zur möglichen Entwertung des Grundstückes der EinwenderIn beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.2.2:
Bezogen auf die Bedenken der EinwenderIn 2 zu den Sortimentsregelungen im Bebauungsplan beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen. .
Beschlussvorschlag zu II /1.2.3:
Bezogen auf die Bedenken der EinwenderIn 2 zum Fehlen einer eigenständigen Abwägung in der Begründung beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.3:
Bezogen auf die Hinweise und Anregungen der EinwenderIn 3 zur Änderung der Bauflächen im Bereich der Anlieferzone (1) sowie der befürchteten Überlastung des Brückenweges durch den Anlieferverkehr (2) beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.4.1:
Bezogen auf die Bedenken der EinwenderIn 4 zu der Führung des Anlieferverkehres beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.4.2:
Bezogen auf die Bedenken der EinwenderIn 4 zu der Anzahl der Lieferfahrten und Lieferzeiten sowie zu den Rangiertätigkeiten im Bereich des geplanten Einkaufszentrums beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.4.3:
Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 4 zur nachträglichen Untersuchung zum Radverkehr beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.4.4:
Bezogen auf die Anregung und Bedenken der EinwenderIn 4 zu einer alternativen Erschließung des Einkaufszentrums über die Dellmannstraße beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.5.3:
Bezogen auf die Bedenken der EinwenderIn 5 zu den geplanten Anlieferzeiten sowie zu der Anregung einer Anlieferzone in der Telegrafenstraße beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.5.4:
Bezogen auf die Bedenken der EinwenderIn 5 zu den Angaben zu den Rangiervorgängen im Anlieferbereich Brückenweg beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.5.5:
Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 5 zur Untersuchung der Touristenströme zum „Bügeleisen“ beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.6.1:
Bezogen auf die Bedenken der EinwenderInnen 6 zur Festsetzung der Baugebietsarten „Kerngebiet“ und „Mischgebiet“ beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.6.2:
Bezogen auf die Bedenken der EinwenderInnen 6 zur negativen Innenstadtentwicklung beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.6.3:
Bezogen auf die Bedenken der EinwenderInnen 6 zu den Aussagen des Lärmgutachtens und zur Objektivität der Fachgutachten (Lärm und Boden) beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.6.4:
Bezogen auf die Anregung der EinwenderInnen 6 zur Festsetzung eines Leitungsrechtes beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.7.1:
Bezogen auf die Bedenken der EinwenderIn 7 zur Wertminderung des Grundstückes beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.7.2:
Bezogen auf die Bedenken der EinwenderIn 7 zu möglichem Verkehrsrückstau durch LKW-Rangierverkehr auf dem Brückenweg beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.7.3:
Bezogen auf die Bedenken der EinwenderIn 7 zu Geruchsbeeinträchtigungen beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.7.4:
Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 7 zur Überprüfung der Verkehrssituation Feuerwehrumfahrung beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.8.1
Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 8 zur Einmessung des vermuteten Bodendenkmals und Eintragung in die Bodendenkmalliste beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen. Der Hinweis in den textlichen Festsetzungen zu den Bestimmungen zum Denkmalschutzgesetz wird ergänzt.
Beschlussvorschlag zu II /1.8.2
Bezogen auf die Anregungen der EinwenderIn 8 zur Erstellung eines Brandschutzgutachtens und der zusätzlichen Beteiligung der Feuerwehr beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.8.3.1
Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 8 zur Festsetzung des Zweirichtungsverkehrs für Radfahrer in der Telegrafenstraße beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.8.3.2
Bezogen auf die Anregungen der EinwenderIn 8 zur Erarbeitung eines unabhängigen Verkehrsgutachtens, Entflechtung des Kunden- und Lieferverkehrs, Rücknahme der Anlieferungsrampe und Einbeziehung der Parkfläche Polizeiwache in den Bebauungsplan beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.8.4
Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 8 zur Erarbeitung eines stadtökologischen Gutachtens beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 9 zur Prüfung weiterer Querungsmaßnahmen an Straßen für Fußgänger beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu II /1.9.2
Bezogen auf die Anregung der EinwenderIn 9 zur Öffnung der Telegrafenstraße für Radfahrer in beide Richtungen beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu B)
Der Rat der Stadt beschließt die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des § 33 BauGB den Antrag auf Baugenehmigung für das vorgenannte Bauvorhaben zu prüfen und nach Vorliegen aller formell erforderlichen Unterlagen zu erteilen.