Tagesordnung - Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 24.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Sachstandsbericht aus dem Kinder- und Jugendparlament    
Ö 5  
Sachstandsbericht über die Schließung der ev. Kindertageseinichtung Berliner Str.    
Ö 6  
Vorstellung des Familienratgebers    
Ö 7  
Blockhütte Braunsberg / SPD Antrag vom 14.09.2010
RAT/2068/2011  
Ö 8  
Finanzielle Förderung der Kindertagsstätten im Kindergartenjahr 2011/2012 Festlegung der Gruppenformen und Betreuungszeiten auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes   RAT/2055/2011  
Ö 9  
Auswirkungen der Beschlüsse der ev. Kirchengemeinde hinsichtlich ihres zukünftigen Engagements im Kindertagesstättenbereich aus das U3 und Ü3 - Angebot in Wermelskirchen - Antrag der SPD Fraktion vom 28.01.2011    
Ö 10  
Ausweitung der Vergünstigungen durch den Stadtpass auf den Bereich der Stadtbücherei und die Jugendveranstaltungen des Amtes für Jugend, Bildung und Sport sowie die der Kattwinkelschen Fabrik hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 26.05.2010
RAT/1971/2010-1  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die aktuell gültigen Vergünstigungen durch den Stadtpass für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG auszuweiten auf

 

·         Ermäßigungen beim Besuch/der Inanspruchnahme der städt. Bücherei,

·         Ermäßigungen der Jugendveranstaltungen des Amtes für Jugend,  Bildung und Sport und

·         Ermäßigungen der Jugendveranstaltungen der Kattwinkelschen Fabrik.

 

Die Vergünstigungen des Stadtpasses sollen nur zum Tragen kommen, wenn sie gesetzliche Neuregelungen, z. B. im Bereich des Sozialgesetzbuches II, Bildungsangebote  für Jugendliche (Chipkarte) nicht tangieren, d. h., bei deckungsgleich gewährten Vergünstigungen sollen zusätzliche finanzielle Erleichterungen durch den Stadtpass nicht greifen.

 

 

 

   
    23.02.2011 - Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik
    Ö 6 - (offen)
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur, Betriebsauschuss Kattwinkelsche Fabrik der Stadt Wermelskirchen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, die aktuell gültigen Vergünstigungen durch den Stadtpass für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG auszuweiten auf

 

·         Ermäßigungen beim Besuch/der Inanspruchnahme der städt. Bücherei,

·         Ermäßigungen der Jugendveranstaltungen des Amtes für Jugend,  Bildung und Sport und

·         Ermäßigungen der Jugendveranstaltungen der Kattwinkelschen Fabrik.

 

Die Vergünstigungen des Stadtpasses sollen nur zum Tragen kommen, wenn sie gesetzliche Neuregelungen, z. B. im Bereich des Sozialgesetzbuches II, Bildungsangebote  für Jugendliche (Chipkarte) nicht tangieren, d. h., bei deckungsgleich gewährten Vergünstigungen sollen zusätzliche finanzielle Erleichterungen durch den Stadtpass nicht greifen.

 

 

 

 

   
    24.02.2011 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 10 - (offen)
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, die aktuell gültigen Vergünstigungen durch den Stadtpass für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG auszuweiten auf

 

·         Ermäßigungen beim Besuch/der Inanspruchnahme der städt. Bücherei,

·         Ermäßigungen der Jugendveranstaltungen des Amtes für Jugend,  Bildung und Sport und

·         Ermäßigungen der Jugendveranstaltungen der Kattwinkelschen Fabrik.

 

Die Vergünstigungen des Stadtpasses sollen nur zum Tragen kommen, wenn sie gesetzliche Neuregelungen, z. B. im Bereich des Sozialgesetzbuches II, Bildungsangebote  für Jugendliche (Chipkarte) nicht tangieren, d. h., bei deckungsgleich gewährten Vergünstigungen sollen zusätzliche finanzielle Erleichterungen durch den Stadtpass nicht greifen.

 

 

 

 

   
    28.02.2011 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, die aktuell gültigen Vergünstigungen durch den Stad

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, die aktuell gültigen Vergünstigungen durch den Stadtpass für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG auszuweiten auf

 

·         Ermäßigungen beim Besuch/der Inanspruchnahme der städt. Bücherei,

·         Ermäßigungen der Jugendveranstaltungen des Amtes für Jugend,  Bildung und Sport und

·         Ermäßigungen der Jugendveranstaltungen der Kattwinkelschen Fabrik.

 

Die Vergünstigungen des Stadtpasses sollen nur zum Tragen kommen, wenn sie gesetzliche Neuregelungen, z. B. im Bereich des Sozialgesetzbuches II, Bildungsangebote  für Jugendliche (Chipkarte) nicht tangieren, d. h., bei deckungsgleich gewährten Vergünstigungen sollen zusätzliche finanzielle Erleichterungen durch den Stadtpass nicht greifen.

   
    28.03.2011 - Rat der Stadt
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die aktuell gültigen Vergünstigungen durch den Stadtpass für Bezieher von Leistungen

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die aktuell gültigen Vergünstigungen durch den Stadtpass für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG auszuweiten auf

 

·         Ermäßigungen beim Besuch/der Inanspruchnahme der städt. Bücherei,

·         Ermäßigungen der Jugendveranstaltungen des Amtes für Jugend,  Bildung und Sport und

·         Ermäßigungen der Jugendveranstaltungen der Kattwinkelschen Fabrik.

 

Die Vergünstigungen des Stadtpasses sollen nur zum Tragen kommen, wenn sie gesetzliche Neuregelungen, z. B. im Bereich des Sozialgesetzbuches II, Bildungsangebote  für Jugendliche (Chipkarte) nicht tangieren, d. h., bei deckungsgleich gewährten Vergünstigungen sollen zusätzliche finanzielle Erleichterungen durch den Stadtpass nicht greifen.

 

Das Mitglied des Rates Herr Klophaus regt an, dass die Verwaltung Gespräche mit Vereinen und der Musikschule aufnimmt, mit dem Ziel, dass diese um Vergünstigungen für Stadtpassinhaber gewähren.

Ö 11  
Haushaltsplanung 2011
Enthält Anlagen
RAT/2071/2011  
Ö 12     Anfragen      
Ö 13  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Verschiedenes