Die Anfrage der WNK UWG Fraktion wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:
Zu 1.
Die Finanzierung der Kosten für die Inklusion im Schulbereich ist auf Landesebene noch nicht abschließend geklärt und demnach aus heutiger Sicht noch nicht gesichert.
Zu 2.
Es hat zwischen RBK und den betroffenen Kommunen Gespräche gegeben. Darüber hinaus haben sich die HVB mit dem Thema beschäftigt. Im Ergebnis ist die "Arbeitsgruppe Zukunft Förderschulen im Inklusionsprozess" gebildet worden, an der auch Vertreter der Stadt Wermelskirchen beteiligt sind. Diese Arbeitsgruppe soll gemeinsam mit der Schulaufsicht für die Förderschulen als Ergänzung zur inklusiven Beschulung einen Plan erarbeiten, der Grundlage für die mittel- und langfristige inklusive Beschulung von Kindern im Rheinisch-Bergischen Kreis sein soll. Auch aufgrund der immer wieder verschobenen Verabschiedung des 9. SchulRÄndG (nun geplant für den 16.10.) bestand bislang keine Rechtssicherheit für weitergehende Überlegungen.
Ein erstes Treffen hat am 08.10.2013 stattgefunden. Ein zweites Treffen wird gegen Ende des Jahres stattfinden.
Grundsätzlich besteht auf Kreisebene die Bereitschaft, wichtige Förderschulstandorte im Kreisgebiet zu erhalten.
Zu 3.
Das Angebot eines wohnortnahmen Förderschulangebotes bezüglich der "angemessenen Entfernung" kann derzeit noch nicht definiert w erden. Die Beratungsergebnisse der Arbeitsgruppe (s. a. Ziffer 2.) bleiben abzuwarten.
Zu 4.
Aussagen zur Finanzierung von Folgekosten können derzeit noch nicht getroffen werden (s. a. Ziffer 1.).