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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Sitzungseröffnung |
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Ö 2 |
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Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers |
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Ö 3 |
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Verpflichtung Sachkundiger Bürger |
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Ö 4 |
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Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2013 |
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RAT/2891/2014 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: - Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2013 per 31.12.2013 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.079.168,76 € ab.
- Der Rat der Stadt beschließt, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.378.907,11 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
- Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH, Krefeld, vom 03.09.2014 vorbehaltlose Entlastung.
- Der Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung.
Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. |
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18.09.2014 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb |
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Ö 4 - ungeändert beschlossen |
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Fragen der Ausschussmitglieder zu diesem Tagesordnungspunkt werden durch die Betriebsleitung beantwortet. - Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2013 per 31.12.2013 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht festzustellen. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.079.168,76 € ab.
- Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.378.907,11 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
- Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH, Krefeld, vom 03.09.2014 vorbehaltlose Entlastung.
- Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.
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29.09.2014 - Rat der Stadt |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Herr Bürgermeister Eric Weik übernimmt wieder die Sitzungsleitung. - Der Rat der Stadt stellt einstimmig den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2013 per 31.12.2013 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.079.168,76 € ab.
- Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.378.907,11 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
- Der Rat der Stadt erteilt einstimmig gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung.
Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.
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Ö 5 |
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Controllingbericht zu Bauinvestitionen
Kanalbaumaßnahmen I. Quartal 2014 |
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RAT/2890/2014 |
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Ö 6 |
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Controllingbericht zu Bauinvestitionen
Kanalbaumaßnahmen II. Quartal 2014 |
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RAT/2893/2014 |
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Ö 7 |
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Zwischenbericht im Wirtschaftsjahr 2014 gem. § 14 der Betriebssatzung des
Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 31.03.2014 |
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RAT/2889/2014 |
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Ö 8 |
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Zwischenbericht im Wirtschaftsjahr 2014 gem. § 14 der Betriebssatzung des
Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 30.06.2014 |
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RAT/2894/2014 |
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Ö 9 |
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2. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen vom 20.12.2005 |
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RAT/2892/2014 |
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Ö 10 |
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Betonsanierung am RÜB Wirtsmühle
hier: Baubeschluss für die Sanierungsarbeiten |
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RAT/2886/2014 |
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Ö 11 |
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Verschiedenes |
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N 1 |
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Bericht über die in 2014 bislang durchgeführten Vergaben |
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N 2 |
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Verschiedenes |
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