Die Betriebsleitung teilt mit, dass die der Vorlage beigefügten Anlage 2 (2. Änderungssatzung) um einen Artikel 4 a ergänzt werden muss. Es handelt sich dabei um eine redaktionelle Änderung.
Artikel 4a lautet:
§ 4 „Betriebsausschuss“ Absatz 5 erhält folgende neue Fassung:
(5) Für die Haftung der Mitglieder des Betriebsausschusses gilt § 3 Absatz 3 Satz 2 sinngemäß.
Bei der CDU-Fraktion besteht noch Beratungsbedarf. Mit einstimmigem Beschluss bei einer Enthaltung (WNK UWG) wird die Vorlage zur endgültigen Beschlussfassung an den Rat verwiesen. Um die Handlungsfähigkeit der Betriebsleitung zu gewährleisten, soll die neue Betriebssatzung in der Ratssitzung am 29.09.2014 endgültig beraten und beschlossen werden.
Ein Exemplar der geänderten Betriebssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage bezufügen.