Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Mo, 11.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum der Bürgerhäuser,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Eich 6/8

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Anpassung der Notarztgebühr für Notärzte des Krankenhauses Wermelskirchen für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie 14. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
Enthält Anlagen
RAT/3132/2015  
    VORLAGE
   

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“r das Jahr 2015 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt

 

a)              die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2015 wie folgt:

 

              Krankentransportwagen (KTW) je Transport                            171,00 €              (unverändert)              Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz                            414,00 €              (unverändert)

              Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz                                                        225,00 €              (unverändert)

              Notarzt je Einsatz                                                                                    209,52              (bisher 106,54 €)

              KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)                  1,50 €              (unverändert)

 

b)              die 14. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung r den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 14. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.         

   
    11.05.2015 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 3 - (offen)
   

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“r das Jahr 2015 zur Kenntnis.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen:

 

a)              die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2015 wie folgt:

 

              Krankentransportwagen (KTW) je Transport                            171,00 €              (unverändert)              Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz                            414,00 €              (unverändert)

              Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz                                                        225,00 €              (unverändert)

              Notarzt je Einsatz                                                                                    209,52              (bisher 106,54 €)

              KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)                  1,50 €              (unverändert)

 

b)              die 14. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 14. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.          

 

   
    18.05.2015 - Rat der Stadt
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“r das Jahr 2015 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt einstimmig

 

a)              die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2015 wie folgt:

 

              Krankentransportwagen (KTW) je Transport                            171,00 €              (unverändert)              Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz                            414,00 €              (unverändert)

              Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz                                                        225,00 €              (unverändert)

              Notarzt je Einsatz                                                                                    209,52              (bisher 106,54 €)

              KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)                  1,50 €              (unverändert)

 

b)              die 14. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 14. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.          

 

Ö 4  
Antrag des Stadtverordneten Rainer Schneider; Gewährung von finanziellen Zuwendungen an ein Ratsmitglied ohne Fraktionsstatus   RAT/3118/2015  
Ö 5     Anfragen    
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
Anfrage der Fraktion von WNK UWG FREIE WÄHLER vom 04.04.2015: Stellplatzrücklage
Enthält Anlagen
RAT/3116/2015  
Ö 6  
Antrag der SPD-Fraktion vom 15.04.2015: Verkauf der städtischen Immobilie Taubengasse
Enthält Anlagen
RAT/3127/2015  
Ö 7  
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BürgerForum und Bündnis 90/Die Grünen vom 22.08.2014 betreffend Errichtung eines mobilen Bürgerbüros hier: Stellungnahme der Verwaltung
Enthält Anlagen
RAT/3134/2015  
Ö 8  
Verschiedenes    
N 1     Grundstücksangelegenheit Verkauf einer gewerblichen Fläche      
N 2     Grundstücksangelegenheit; Verkauf eines Erbbaugrundstückes      
N 2.1     Grundstücksangelegenheit Verkauf eines Erbbaugrundstückes      
N 2.2     Antrag der Fraktionen von CDU, WNK UWG FREIE WÄHLER und FDP vom 07.04.2015: Grundstücksangelegenheit Sternstraße 35      
N 3     Grundstücksangelegenheit Verkauf einer gewerblichen Fläche      
N 4     Verschiedenes