Tagesordnung - Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Di, 02.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
Anlagen:
Kinder- und Jugendförderplan Wk 2009 bis 2014  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Sachstandsbericht aus dem Kinder- und Jugendparlament    
Ö 4  
Haushaltsplanung 2016
Enthält Anlagen
RAT/3320/2016  
Ö 5  
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Wermelskirchen Verlängerung der Laufzeit bis Ende 2016
RAT/3329/2016  
Ö 6  
Finanzielle Förderung der Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2016/2017 Festlegung der Gruppenformen und Betreuungszeiten auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes
Enthält Anlagen
RAT/3335/2016  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Gruppenstruktur der Kindertageseinrichtungen in Wermelskirchen in der von der Verwaltung dargestellten Art und Weise für das Kindergartenjahr 2016/2017 festzulegen und die Zuschüsse des Landes NW auf dieser Grundlage fristgemäß per 15.03.2016 zu beantragen.

Außerdem wird die Verwaltung beauftragt eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 19 Abs. 3 S. 4 KiBiz beim Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen für den zunehmenden Bedarf an 45 Std.-Plätzen für Ü3 Kinder zu beantragen. Sollte die Ausnahmegenehmigung nicht oder nur teilweise erteilt werden, beschließt der Jugendhilfeausschuss, dass die Plätze entsprechend den prozentuellen Steigerungen bei allen Trägern von Tageseinrichtungen zu kürzen sind.

 

   
    02.02.2016 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Frau Karin Görne beantragt eine Beschlussänderung dahingehend, den letzten Satz im Beschlussvorschlag zu streichen (Sollte die Ausnahmegenehmigung nicht oder nur teilweise erteilt werden, beschließt der Jugendhilfeausschuss, dass die Plätze entsprechend den prozentuellen Steigerungen bei allen Trägern von Tageseinrichtungen zu kürzen sind.).

Die Abstimmung über die Änderung ergibt ein Verhältnis von 2 Stimmen für die Änderung (FDP und Bürgerforum), eine Enthaltung (MilaDo Jugendchor-kath. Kirche), sowie 8 Stimmen für den von der Verwaltung vorgegebenen Beschlussvorschlag.

 

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt mit 10 zu 1 (Bürgerforum), die Gruppenstruktur der Kindertageseinrichtungen in Wermelskirchen in der von der Verwaltung dargestellten Art und Weise für das Kindergartenjahr 2016/2017 festzulegen und die Zuschüsse des Landes NW auf dieser Grundlage fristgemäß per 15.03.2016 zu beantragen.

Außerdem wird die Verwaltung beauftragt eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 19 Abs. 3 S. 4 KiBiz beim Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen für den zunehmenden Bedarf an 45 Std.-Plätzen für Ü3 Kinder zu beantragen. Sollte die Ausnahmegenehmigung nicht oder nur teilweise erteilt werden, beschließt der Jugendhilfeausschuss, dass die Plätze entsprechend den prozentuellen Steigerungen bei allen Trägern von Tageseinrichtungen zu kürzen sind.

 

 

 

Ö 7  
Verschiedenes    
N 1     Verschiedenes