Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus
Gremium: Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus
Datum: Mi, 16.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
Anlagen:
C Neubau Hallenbad Zusammenfassung Sanierung 2013, Var. I - III. 2016 incl. Kosten und Badbedarfsberechnung 2016  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung eines Schriftführers    
Ö 3  
Neubau eines Hallenbades
Enthält Anlagen
RAT/3565/2016  
Ö 4  
Jugendfreizeitplatz - Sachstand zu den Standorten und weiteres Vorgehen
Enthält Anlagen
RAT/3566/2016  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschläge:

 

1. Der Rat der Stadt befürwortet die Ansiedlung des Jugendfreizeitplatzes am Standort Nr. 1 „Zenshäuschen“.

 

2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung,

         mit dem Eigentümer der Fläche A1 in konkrete Grundstücksverhandlungen einzutreten (östliche Erschießung),

         sich für ein lösungsorientiertes Gespräch mit dem Eigentümer der Fläche B1 einzusetzen und eine Einigung herbeizuführen (westliche Erschließung),

         im Rahmen eines Gesprächs mit dem Eigentümer/Investor der Alternativ-Fläche (westliche Erschließung) die Chancen für einen zeitnahen Flächenhandel auszuloten.

 

3. Der Rat der Stadt beauftragt den Bürgermeister in den Doppelhaushalt 2017/2018 einen Betrag von max. 290.000,-€ als Gesamtkosten für die Verwirklichung des Jugendfreizeitplatzes einzustellen.


 

   
    16.11.2016 - Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus
    Ö 4 - geändert beschlossen
   
  1.    Der Ausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Sitzungsvorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt die geplante Ansiedlung des Jugendfreizeitplatzes am Standort Zenshäuschen“ - vorbehaltlich des Zustandekommens der erforderlichen Grundstückstransaktionen und vorbehaltlich der Vorlage eines belastbaren Finanzierungskonzeptes -.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, mit dem Eigentümer der Fläche A1 in konkrete Grundstückverhandlungen einzutreten und einen Flächentausch bzw. Flächenverkauf mit der Fläche A 2 herbeizuführen (östliche Erschließung).

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, mit dem Eigentümer der Fläche B1/E2 einen Flächentausch bzw. Flächenverkauf mit der Fläche B 2 herbeizuführen (westliche Erschließung).

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, mit dem Interessenten an der Fläche C 2 in Verkaufsverhandlungen einzutreten, sobald eine vertragliche Einigung zu Punkt 3 erfolgt ist.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit Vereinen und Interessengruppen die Frage einer finanziellen oder personellen Beteiligung zu eruieren.
    Gleiches gilt für mögliche Sponsoren.

 

6.Die finanziellen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Jugendfreizeitparks sind bis zur Verabschiedung des Doppelhaushalts 2017/2018 den zusndigen Gremien in einem belastbaren Konzept zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob die Maßnahme im Rahmen der Jugendarbeit als Pflichtaufgabe durch die Aufsichtsbehörde genehmigungsfähig ist.

Abstimungsergebnis:

einstimmig

 

 

Ö 5  
Anfrage der Fraktion von WNK UWG FREIE WÄHLER vom 26.10.2016: Standort Gewerbegebiet Ostringhausen für den Jugendfreizeitpark
Enthält Anlagen
RAT/3567/2016  
Ö 6  
Anfrage der Fraktion von WNK UWG FREIE WÄHLER vom 26.10.2016: Standort AJZ Bahndamm für den Jugendfreizeitpark
Enthält Anlagen
RAT/3568/2016  
Ö 7  
Verschiedenes    
N 1     Kunstrasenanlage Dabringhausen / Vertragsgestaltung mit dem DTV