TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Sitzungseröffnung |
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers |
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Sachstandsbericht aus dem Kinder- und Jugendparlament |
|
|
|
Ö 4 |
|
|
Sachstandsbericht zum Netzwerkaufbau Frühe Hilfen |
|
|
|
Ö 5 |
|
|
Änderung der Geschäftsordnung für die Arbeitsgemeinschaft "Beratungs- und Erziehungshilfen / familienergänzende Hilfen - ambulante Maßnahmen" gem. § 78 SGB VIII im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Wermelskirchen |
|
0099/2017 |
|
Ö 6 |
|
|
Zuschussverteilung plusKITA und zusätzlicher Sprachförderbedarf durch die Schließung der AWO-Kita |
|
0094/2017 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Stadt Wermelskirchen die vom Land für 1.) plusKITA zur Verfügung gestellten 25.000 €, die derzeit die Tageseinrichtung Jörgensgasse (Träger: AWO) erhält, an die Kindertageseinrichtung Jahnstraße, sowie2.) die Sprachfördermittel in Höhe von 5.000 €, die derzeit die Tageseinrichtung Jörgensgasse (Träger: AWO) erhält, an die Kindertageseinrichtung Heisterbusch neu vergibt. Beide Förderungen werden aufgrund der ursprünglichen Planungsgarantie (RAT/2855/2014) und aufgrund der Überprüfung neuer Auswahlkriterien auf zwei Jahre (bis zum 31.07.2019) festgesetzt. |
|
|
|
|
23.05.2017 - Jugendhilfeausschuss |
|
|
Ö 6 - ungeändert beschlossen |
|
|
Frau Vanessa Mühring (Verwaltung) erläutert die Neuverteilung der Fördergelder für plusKITA und zusätzlichen Sprachförderbedarf. Zur Neuvergabe dieser Fördergelder in 2019 sollen die Auswahlkriterien (möglichst kreisweit einheitlich) verändert werden. Zu gegebener Zeit werden diese im JHA vorgestellt. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, dass die Stadt Wermelskirchen die vom Land für 1.) plusKITA zur Verfügung gestellten 25.000 €, die derzeit die Tageseinrichtung Jörgensgasse (Träger: AWO) erhält, an die Kindertageseinrichtung Jahnstraße, sowie2.) die Sprachfördermittel in Höhe von 5.000 €, die derzeit die Tageseinrichtung Jörgensgasse (Träger: AWO) erhält, an die Kindertageseinrichtung Heisterbusch neu vergibt. Beide Förderungen werden aufgrund der ursprünglichen Planungsgarantie (RAT/2855/2014) und aufgrund der Überprüfung neuer Auswahlkriterien auf zwei Jahre (bis zum 31.07.2019) festgesetzt.
|
Ö 7 |
|
|
Rahmenkonzept Kinderschutz mit dem Deutschen Kinderschutzbund Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. (DKSB) |
|
0093/2017 |
|
Ö 8 |
|
|
Verschiedenes |
|
|
|
N 1 |
|
|
Verschiedenes |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|